Wie wirkt sich die CSRD Berichterstattung auf die Lieferkette aus?
Die CSRD-Berichterstattung wirkt sich direkt auf die Lieferkette aus, weil Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen müssen. Das bedeutet: Informationen über Lieferanten, Rohstoffquellen und vor- sowie nachgelagerte Geschäftsbeziehungen fließen in den Nachhaltigkeitsbericht ein. Die folgenden Fragen beleuchten, was das konkret für berichtspflichtige Unternehmen und ihre Lieferanten bedeutet.
Welche Lieferketteninformationen müssen Unternehmen nach CSRD offenlegen?
Unternehmen müssen nach der CSRD-Berichterstattung wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen über ihre gesamte Wertschöpfungskette offenlegen, einschließlich direkter Lieferanten und indirekter vorgelagerter Aktivitäten. Dazu gehören Angaben zu Umweltauswirkungen, Arbeitsbedingungen, Menschenrechtsfragen und Governance-Strukturen entlang der Lieferkette.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) strukturieren diese Anforderungen in konkrete Datenpunkte. Berichtspflichtige Unternehmen müssen zum Beispiel offenlegen, welche Treibhausgasemissionen in ihrer vorgelagerten Lieferkette entstehen (Scope 3, Kategorie 1), ob Lieferanten faire Arbeitsbedingungen einhalten und welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um negative Auswirkungen zu minimieren. Hinzu kommen Angaben zu Wasserverbrauch, Biodiversitätsrisiken und sozialen Mindeststandards bei Zulieferern.
Entscheidend ist dabei das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse: Nicht jedes Unternehmen muss zu allen Lieferkettenthemen berichten. Welche Informationen tatsächlich offengelegt werden müssen, hängt davon ab, welche Themen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit als relevant eingestuft werden.
Wie weit reicht die CSRD-Berichtspflicht entlang der Wertschöpfungskette?
Die CSRD-Berichtspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Wertschöpfungskette, also sowohl auf vorgelagerte Aktivitäten wie Rohstoffgewinnung und Produktion bei Lieferanten als auch auf nachgelagerte Bereiche wie Vertrieb, Nutzung und Entsorgung von Produkten. In der Praxis begrenzt die Wesentlichkeitsanalyse den tatsächlichen Umfang.
Konkret bedeutet das: Ein Unternehmen muss nicht lückenlos über jeden einzelnen Sublieferanten berichten. Die ESRS verlangen jedoch, dass Unternehmen systematisch prüfen, wo entlang ihrer Wertschöpfungskette wesentliche Risiken oder Auswirkungen entstehen. Wird ein bestimmtes Thema als wesentlich eingestuft, muss das Unternehmen auch über die Aktivitäten der betroffenen Lieferanten berichten und erklären, wie es mit diesen Risiken umgeht.
Für viele Unternehmen ist insbesondere Scope 3 eine Herausforderung: Diese Emissionskategorie deckt alle indirekten Treibhausgasemissionen ab, die entlang der Wertschöpfungskette entstehen, und macht bei produzierenden Unternehmen häufig den größten Teil des gesamten CO₂-Fußabdrucks aus.
Welche Pflichten entstehen für Lieferanten durch die CSRD-Berichterstattung?
Lieferanten unterliegen nicht automatisch eigenen CSRD-Berichtspflichten, weil ihr Kunde berichtspflichtig ist. Allerdings entsteht in der Praxis ein erheblicher indirekter Druck: Berichtspflichtige Unternehmen benötigen ESG-Daten von ihren Lieferanten und werden diese zunehmend vertraglich einfordern.
Für Lieferanten bedeutet das konkret, dass sie mit Datenanfragen zu Themen wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitsbedingungen und Sozialstandards rechnen müssen. Wer diese Informationen nicht bereitstellen kann, riskiert, als Lieferant weniger attraktiv zu werden oder sogar aus Lieferketten ausgeschlossen zu werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die selbst nicht der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, empfiehlt sich daher eine proaktive Haltung: Wer frühzeitig relevante ESG-Kennzahlen erhebt und dokumentiert, ist für Kundenanfragen besser gerüstet und stärkt seine Position als verantwortungsvoller Lieferant. Der freiwillige VSME-Standard bietet KMU hierfür einen geeigneten Rahmen.
Wie können Unternehmen ESG-Daten aus der Lieferkette erheben?
ESG-Daten aus der Lieferkette lassen sich durch eine Kombination aus strukturierten Lieferantenbefragungen, standardisierten Fragebögen und digitalen Datenplattformen erheben. Der Schlüssel liegt in einem systematischen Vorgehen, das auf die wesentlichen Datenpunkte fokussiert und Lieferanten nicht mit übermäßigem Aufwand belastet.
Bewährte Methoden zur Lieferkettendatenerhebung umfassen:
- Lieferantenbefragungen: Standardisierte Fragebögen zu Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitsbedingungen und Sozialstandards, idealerweise abgestimmt auf die Anforderungen der ESRS
- Lieferantenaudits: Vor-Ort-Prüfungen oder Selbstauskünfte mit Nachweisdokumenten für besonders wesentliche Lieferanten
- Branchendurchschnittswerte: Wo keine direkten Lieferantendaten verfügbar sind, können anerkannte Emissionsfaktoren und Branchendaten als Schätzgrundlage dienen
- Digitale Plattformen: Spezialisierte Softwarelösungen ermöglichen die automatisierte Datensammlung und -auswertung über mehrere Lieferanten hinweg
- Lieferantenschulungen: Workshops und klare Kommunikation helfen Lieferanten zu verstehen, welche Daten benötigt werden und wie diese erhoben werden sollen
Wichtig ist, die Anforderungen an Lieferanten frühzeitig zu kommunizieren und realistische Fristen zu setzen. Ein schrittweiser Aufbau der Datenbasis über mehrere Berichtszyklen ist oft praktikabler als der Versuch, im ersten Jahr vollständige Daten zu erhalten.
Was passiert, wenn Lieferanten keine ESG-Daten liefern?
Wenn Lieferanten keine ESG-Daten bereitstellen, dürfen berichtspflichtige Unternehmen auf Schätzwerte, Branchendurchschnitte oder sekundäre Datenquellen zurückgreifen. Die ESRS erkennen an, dass vollständige Lieferantendaten nicht immer kurzfristig verfügbar sind, und sehen entsprechende Übergangsregelungen vor.
In der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss das Unternehmen jedoch transparent machen, welche Daten auf direkten Lieferanteninformationen basieren und welche geschätzt wurden. Fehlende Daten müssen begründet werden, und das Unternehmen sollte dokumentieren, welche Schritte es unternommen hat, um die Informationen zu beschaffen.
Auf strategischer Ebene empfiehlt es sich, bei anhaltender Datenverweigerung die Lieferantenbeziehung zu überprüfen. Langfristig werden Unternehmen, die ihren berichtspflichtigen Kunden keine ESG-Transparenz bieten können, einen Wettbewerbsnachteil riskieren. Berichtspflichtige Unternehmen ihrerseits sollten klare vertragliche Regelungen zur Datenweitergabe in neue Lieferantenverträge aufnehmen.
Wie hängen CSRD-Berichterstattung und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zusammen?
CSRD-Berichterstattung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verfolgen verwandte Ziele, unterscheiden sich aber in ihrer Funktion: Das LkSG verpflichtet Unternehmen zu konkreten Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der Lieferkette, während die CSRD die transparente Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und -maßnahmen regelt.
In der Praxis ergänzen sich beide Regelwerke: Wer die Sorgfaltsprozesse nach LkSG gut dokumentiert, hat bereits wertvolle Grundlagen für die CSRD-Berichterstattung geschaffen. Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdeverfahren, die das LkSG fordert, liefern genau die Art von Informationen, die auch unter den ESRS-Standards für Sozialthemen und Menschenrechte berichtet werden müssen.
Unternehmen sollten daher ihre LkSG-Prozesse und ihre CSRD-Berichterstattung von Anfang an als integriertes System denken. Eine doppelte Datenerhebung lässt sich vermeiden, wenn Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentationsstrukturen so aufgebaut werden, dass sie beiden Anforderungen gleichzeitig gerecht werden. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind grundsätzlich nur noch Unternehmen CSRD-berichtspflichtig, die mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz aufweisen. Unternehmen, die in der bisherigen Welle 2 eingeplant waren, müssen aufgrund der „Stop-the-clock“-Richtlinie erst ab 2028 erstmals berichten.
Wie Adconterra bei der CSRD-Berichterstattung zur Lieferkette unterstützt
Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung entlang der Lieferkette sind komplex, aber mit der richtigen Begleitung gut umsetzbar. Wir von Adconterra unterstützen Unternehmen dabei, ihre Lieferketteninformationen systematisch zu erfassen, zu bewerten und gesetzeskonform zu berichten. Konkret helfen wir bei:
- Wesentlichkeitsanalyse mit Lieferkettenbezug: Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen, welche Lieferkettenthemen für Ihr Unternehmen tatsächlich wesentlich sind und berichtspflichtig werden
- Entwicklung von Lieferantenbefragungen: Wir erstellen praxistaugliche Fragebögen, die auf die ESRS-Anforderungen abgestimmt sind und Ihre Lieferanten nicht überfordern
- Datenerhebung und Dokumentation: Wir begleiten Sie bei der strukturierten Erfassung von ESG-Daten aus der Lieferkette und sorgen für eine nachvollziehbare Dokumentation
- Verknüpfung mit LkSG-Prozessen: Wir helfen Ihnen, bestehende Sorgfaltsprozesse effizient für die CSRD-Berichterstattung nutzbar zu machen
- Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts: Vom ersten Datenpunkt bis zum fertigen, gesetzeskonformen Bericht begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess
Als externer Nachhaltigkeitsmanager für KMU verstehen wir die betriebliche Realität Ihrer Lieferantenbeziehungen und entwickeln Lösungen, die zu Ihren Ressourcen passen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihre CSRD-Berichterstattung zur Lieferkette gemeinsam angehen können: Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder E-Mail: hello@adconterra.de.
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