Welche ESRS-Standards gelten für die CSRD Berichterstattung?
Für die CSRD-Berichterstattung gelten die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ein Set aus zwölf thematischen und zwei übergreifenden Standards, die von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden. Sie legen fest, worüber Unternehmen berichten müssen, wie Informationen strukturiert werden und welche Offenlegungspflichten konkret gelten. Welche Standards im Einzelfall relevant sind, hängt von der Wesentlichkeitsanalyse des jeweiligen Unternehmens ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Aufbau, Verpflichtung und Anwendung der ESRS.
Wie viele ESRS-Standards gibt es und wie sind sie aufgebaut?
Es gibt insgesamt zwölf thematische ESRS-Standards sowie zwei übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2), die zusammen das vollständige Rahmenwerk für die CSRD-Berichterstattung bilden. ESRS 1 beschreibt die allgemeinen Anforderungen und Prinzipien, ESRS 2 regelt die allgemeinen Angaben, die alle berichtspflichtigen Unternehmen machen müssen.
Die zwölf thematischen Standards gliedern sich in drei Bereiche:
- Umwelt (E): Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser und Meeresressourcen (E3), Biodiversität und Ökosysteme (E4), Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (E5)
- Soziales (S): Eigene Belegschaft (S1), Beschäftigte in der Wertschöpfungskette (S2), Betroffene Gemeinschaften (S3), Verbraucher und Endnutzer (S4)
- Unternehmensführung (G): Geschäftsgebaren (G1)
Zusammen decken diese Standards alle wesentlichen ESG-Dimensionen ab und schaffen eine einheitliche Grundlage für vergleichbare, transparente Nachhaltigkeitsberichte in der gesamten EU.
Welche ESRS-Standards sind für alle Unternehmen verpflichtend?
Verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen sind ESRS 1 und ESRS 2. ESRS 2 enthält konkrete Offenlegungspflichten zu Governance, Strategie, Wesentlichkeitsanalyse und Kennzahlen, die kein Unternehmen auslassen darf. Darüber hinaus ist im Rahmen von ESRS 2 auch eine Klimaangabe aus E1 verpflichtend, sofern das Unternehmen den Klimawandel nicht als unwesentlich eingestuft hat.
Alle weiteren thematischen Standards gelten nur dann, wenn das Unternehmen die jeweiligen Themen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft hat. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das Biodiversität als nicht wesentlich bewertet, muss zu ESRS E4 keine umfassenden Angaben machen. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass der Berichtsaufwand dem tatsächlichen Risiko- und Wirkungsprofil des Unternehmens entspricht.
Was ist der Unterschied zwischen ESRS und VSME?
ESRS sind die verbindlichen Berichtsstandards für Unternehmen, die unter die CSRD fallen. VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist dagegen ein freiwilliger Standard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde, die nicht gesetzlich zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet sind.
Der VSME wurde von der EFRAG als vereinfachtes Rahmenwerk konzipiert und umfasst deutlich weniger Datenpunkte als die vollständigen ESRS. Er ermöglicht KMU, ihre Nachhaltigkeitsleistung strukturiert darzustellen, ohne den gesamten Aufwand eines CSRD-konformen Berichts betreiben zu müssen. Gleichzeitig schafft er eine solide Grundlage für Unternehmen, die sich langfristig auf eine mögliche Berichtspflicht vorbereiten oder auf Anfragen von Geschäftspartnern und Banken reagieren wollen.
Kurz gesagt: ESRS ist Pflicht für große Unternehmen, VSME ist die sinnvolle freiwillige Alternative für alle anderen.
Wie hängen ESRS-Standards und die doppelte Wesentlichkeit zusammen?
Die doppelte Wesentlichkeit ist der zentrale Filtermechanismus, der bestimmt, welche ESRS-Standards ein Unternehmen tatsächlich anwenden muss. Sie betrachtet zwei Perspektiven gleichzeitig: die Auswirkungswesentlichkeit (welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?) und die finanzielle Wesentlichkeit (welche Nachhaltigkeitsthemen stellen finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen dar?).
Nur wenn ein Thema aus mindestens einer dieser Perspektiven als wesentlich eingestuft wird, muss der zugehörige ESRS-Standard vollständig angewendet werden. Die Wesentlichkeitsanalyse ist damit nicht nur eine Pflichtübung, sondern ein strategisches Instrument: Sie hilft Unternehmen, die eigene Nachhaltigkeitsagenda zu schärfen und Berichtsressourcen gezielt einzusetzen.
Die Qualität der Wesentlichkeitsanalyse hat also direkte Auswirkungen auf den Umfang des gesamten Berichts. Eine gut dokumentierte Analyse schützt zudem bei einer späteren Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.
Welche ESRS-Standards sind besonders relevant für KMU?
Für KMU, die unter die CSRD fallen, sind vor allem ESRS 2, E1 (Klimawandel) und S1 (eigene Belegschaft) besonders relevant, da diese Themen in nahezu jeder Wesentlichkeitsanalyse auftauchen. Klimawandel und Arbeitsbedingungen gehören zu den Bereichen, in denen Stakeholder, Banken und Geschäftspartner am häufigsten konkrete Angaben erwarten.
Darüber hinaus gewinnt G1 (Geschäftsgebaren) an Bedeutung, da Themen wie Antikorruption, Lieferantenbeziehungen und Unternehmensethik zunehmend von Kunden und Investoren hinterfragt werden. Für produzierende Unternehmen sind häufig auch E2 (Umweltverschmutzung) und E5 (Ressourcennutzung) wesentlich.
KMU, die noch nicht berichtspflichtig sind, aber Lieferanten großer Unternehmen sind, werden oft indirekt über die Wertschöpfungskette mit ESRS-Anforderungen konfrontiert. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den relevanten Standards zahlt sich daher aus.
Wann treten die ESRS-Anforderungen in Kraft?
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt sind Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen gleichzeitig überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Zusätzlich wurden die Anwendungstermine durch die separate „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben. Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich ab 2026 erstmals berichten. Diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten verschoben, sodass betroffene Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig werden.
Trotz dieser Verschiebung lohnt es sich, die Vorbereitungen jetzt anzugehen. Datenstrukturen aufzubauen, die Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen und interne Prozesse zu etablieren, braucht Zeit. Wer früh beginnt, vermeidet Zeitdruck und kann den Bericht strategisch nutzen, statt ihn nur als Compliance-Pflicht zu behandeln.
Wie Adconterra bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die ESRS-Standards bilden ein komplexes Rahmenwerk, das von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur konkreten Datenpunkterhebung viele Schritte umfasst. Genau hier setzen wir an: Als spezialisierte Nachhaltigkeitsberatung begleiten wir Unternehmen durch den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstattung, praxisnah und strukturiert.
Unsere Unterstützung umfasst konkret:
- Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS-Anforderungen
- Identifikation der relevanten ESRS-Standards für Ihr Unternehmen
- Aufbau von Datenerfassungs- und Dokumentationsprozessen
- Erstellung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD
- Beratung zu freiwilliger Berichterstattung nach VSME für KMU ohne gesetzliche Pflicht
- Begleitung bei der Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Stakeholdern
Für viele unserer Kunden übernehmen wir die Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers: flexibel, verlässlich und mit einem tiefen Verständnis für betriebliche Abläufe. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihren Weg zur CSRD-konformen Berichterstattung gemeinsam gestalten können. Erreichen Sie uns telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
Ähnliche Artikel
- Wie stellt man die Datenqualität in der CSRD Berichterstattung sicher?
- Wie erstellt man Nachhaltigkeitsberichte für börsennotierte Unternehmen?
- Was sind die Herausforderungen beim Nachhaltigkeitsreporting?
- Was sind Scope 1, 2 und 3 Emissionen im Nachhaltigkeitsreporting?
- Wie sammelt man Daten für Nachhaltigkeitsberichte?


