Was ist CSRD Berichterstattung und wen betrifft sie?
Die CSRD-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, strukturiert und standardisiert über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Sie ersetzt die bisherige NFRD und erweitert sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die inhaltlichen Anforderungen erheblich. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Fristen und Vorbereitung.
Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind Unternehmen grundsätzlich dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellenwerte überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt dieser Maßstab auf konsolidierter Basis.
Damit hat die EU den ursprünglich deutlich breiteren Anwendungsbereich der CSRD erheblich eingeschränkt. Unternehmen, die nur eines der beiden Kriterien erfüllen, fallen nach aktuellem Stand nicht unter die Berichtspflicht. Entscheidend ist also das gleichzeitige Überschreiten beider Grenzen, nicht nur einer davon.
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt: Auch bestimmte Drittstaatenunternehmen können betroffen sein, wenn sie in der EU erhebliche Umsätze erzielen und dort Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen betreiben, die die entsprechenden Schwellen überschreiten.
Was muss ein CSRD-Bericht inhaltlich enthalten?
Ein CSRD-Bericht muss Informationen zu Umwelt, sozialen Aspekten und Unternehmensführung (ESG) enthalten, die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) strukturiert sind. Dazu gehören Angaben zu Strategie, Zielen, Maßnahmen, Risiken und Kennzahlen, die sich aus einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse ergeben.
Die doppelte Wesentlichkeit ist dabei ein zentrales Konzept: Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäftsmodell beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, welche Auswirkungen ihre Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit).
Konkret umfasst ein CSRD-Bericht typischerweise folgende Bereiche:
- Geschäftsmodell und Strategie mit Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
- Ziele, Maßnahmen und Fortschritte im Bereich ESG
- Rolle von Geschäftsführung und Aufsichtsrat bei Nachhaltigkeitsfragen
- Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen
- Quantitative Kennzahlen zu Klima, Ressourcen, Arbeitsbedingungen und mehr
- Angaben zur Wertschöpfungskette
Der Bericht muss in den Lagebericht integriert und in einem maschinenlesbaren Format (XBRL) veröffentlicht werden. Zusätzlich ist eine externe Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine zugelassene Prüfstelle vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und NFRD?
Der wesentliche Unterschied zwischen CSRD und NFRD liegt im Umfang, der Tiefe und der Verbindlichkeit der Berichtspflichten. Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) galt bisher nur für rund 11.000 große, kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU und ließ erhebliche inhaltliche Spielräume. Die CSRD führt einheitliche Standards ein und erhöht die Anforderungen deutlich.
Im Einzelnen unterscheiden sich die beiden Richtlinien in mehreren Punkten:
- Anwendungsbereich: Die NFRD erfasste nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die CSRD weitet den Kreis aus, auch wenn der Omnibus-Rechtsakt ihn gegenüber den ursprünglichen Plänen wieder eingeschränkt hat.
- Standards: Die NFRD ließ verschiedene Rahmenwerke zu. Die CSRD schreibt die ESRS verbindlich vor.
- Doppelte Wesentlichkeit: Dieses Konzept ist neu und ein Kernmerkmal der CSRD.
- Prüfpflicht: Unter der NFRD war keine externe Prüfung vorgeschrieben. Die CSRD verlangt eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit, die langfristig auf hinreichende Sicherheit ausgeweitet werden soll.
- Maschinenlesbarkeit: Die CSRD schreibt ein digitales Format vor, die NFRD nicht.
Müssen auch KMU über CSRD berichten?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind nach dem aktuellen Stand der CSRD-Reform grundsätzlich nicht direkt berichtspflichtig, sofern sie die Schwellenwerte von mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz nicht gleichzeitig überschreiten. Das trifft auf die große Mehrheit der KMU in Deutschland zu.
Dennoch sind viele KMU indirekt betroffen: Wenn sie als Lieferanten oder Dienstleister für berichtspflichtige Unternehmen tätig sind, werden sie zunehmend aufgefordert, Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette bereitzustellen. Große Unternehmen müssen nämlich auch über ihre Wertschöpfungskette berichten und geben diese Anforderungen an ihre Partner weiter.
Für kapitalmarktorientierte KMU gibt es einen eigenen, vereinfachten Standard: den VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs). Dieser ist freiwillig, kann aber als sinnvolle Grundlage dienen, um sich frühzeitig auf mögliche Anforderungen vorzubereiten und Transparenz gegenüber Kunden, Banken und Investoren zu schaffen.
Wann tritt die CSRD-Berichtspflicht in Kraft?
Die Anwendungstermine der CSRD wurden durch die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben. Unternehmen, die ursprünglich ab dem Berichtsjahr 2026 hätten berichten müssen (sogenannte Welle 2), sind nun erst ab 2028 berichtspflichtig. Das entspricht einer Verschiebung um zwei Jahre.
Im Überblick ergibt sich damit folgender aktueller Zeitplan:
- Ab 2025 (Berichtsjahr 2024): Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, müssen erstmals nach CSRD berichten.
- Ab 2028: Weitere große Unternehmen, die die neuen Schwellenwerte überschreiten und bisher nicht unter die NFRD fielen.
- Kapitalmarktorientierte KMU: Für diese Gruppe gelten separate Regelungen; der freiwillige VSME-Standard steht ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
Es ist wichtig, die regulatorischen Entwicklungen weiterhin im Blick zu behalten, da sich die Fristen und Anforderungen im Zuge des EU-Gesetzgebungsprozesses noch weiterentwickeln können.
Wie bereitet man sich auf die CSRD-Berichterstattung vor?
Die Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme: Welche ESG-Daten liegen bereits vor, welche Lücken bestehen, und welche Themen sind nach einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse relevant? Je früher dieser Prozess gestartet wird, desto mehr Zeit bleibt für die Umsetzung.
Ein bewährter Vorbereitungsansatz umfasst folgende Schritte:
- Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Identifizieren Sie, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder relevant sind. Das ist die Grundlage für alle weiteren Berichtsinhalte.
- Datenlücken ermitteln: Prüfen Sie, welche ESG-Kennzahlen bereits erfasst werden und wo noch Erhebungsprozesse aufgebaut werden müssen.
- Verantwortlichkeiten klären: Legen Sie fest, wer intern für die Datenerhebung, Koordination und Berichterstellung zuständig ist.
- ESRS-Anforderungen verstehen: Machen Sie sich mit den relevanten European Sustainability Reporting Standards vertraut und klären Sie, welche davon für Ihr Unternehmen verpflichtend sind.
- Systeme und Prozesse aufbauen: Etablieren Sie verlässliche Prozesse zur Datenerfassung, Dokumentation und internen Kommunikation.
- Externe Expertise einbeziehen: Gerade in der Anfangsphase kann externe Unterstützung helfen, den Prozess effizient und gesetzeskonform zu gestalten.
Wichtig ist auch, die Wertschöpfungskette frühzeitig einzubeziehen. Lieferanten und Partner müssen gegebenenfalls ebenfalls Daten bereitstellen, was Vorlaufzeit erfordert.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die CSRD-Berichterstattung stellt viele Unternehmen vor komplexe Fragen: Welche Daten sind relevant? Wie läuft eine Wesentlichkeitsanalyse ab? Und wie wird aus all dem ein prüffähiger, gesetzeskonformer Bericht? Genau hier setzen wir an.
Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zum fertigen Nachhaltigkeitsreporting für Ihr Unternehmen. Unser Leistungsangebot umfasst dabei:
- Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS-Anforderungen
- Strukturierte Datenerhebung und Dokumentation entlang direkter und indirekter Berichtspflichten
- Koordination mit Fachabteilungen und Lieferanten für eine vollständige Datenbasis
- Erstellung eines gesetzeskonformen CSRD-Berichts, der nicht nur compliant, sondern auch strategisch wertvoll ist
- Flexible Unterstützung als externer Nachhaltigkeitsmanager, angepasst an Ihre betrieblichen Abläufe
Ob Sie noch ganz am Anfang stehen oder bereits erste Schritte unternommen haben: Wir finden den passenden Einstiegspunkt für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihre CSRD-Berichterstattung gemeinsam angehen können. Erreichen Sie uns telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
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