Was versteht man unter dem Prüfungspflicht bei der CSRD Berichterstattung?
Die Prüfungspflicht bei der CSRD-Berichterstattung bedeutet, dass Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht von einem unabhängigen Prüfer extern verifizieren lassen müssen. Diese Pflicht ist ein zentrales Element der Corporate Sustainability Reporting Directive und soll sicherstellen, dass veröffentlichte Nachhaltigkeitsinformationen zuverlässig, nachvollziehbar und vergleichbar sind. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Umfang, Ablauf und Konsequenzen dieser Prüfungspflicht.
Welche Unternehmen sind von der Prüfungspflicht betroffen?
Von der Prüfungspflicht betroffen sind grundsätzlich alle Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene gilt das für Unternehmen, die beide Schwellenwerte überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Wichtig zu wissen: Die Anwendungstermine wurden durch die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben. Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 hätten berichten müssen, sind nun erst ab 2028 berichtspflichtig. Das gibt betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung, macht eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen aber nicht weniger sinnvoll.
Was genau wird beim CSRD-Bericht geprüft?
Beim CSRD-Bericht prüft der Prüfer, ob die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Angaben zum Reporting den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen und ob die zugrunde liegenden Daten korrekt erhoben, dokumentiert und dargestellt wurden. Geprüft werden sowohl Prozesse als auch Inhalte.
Konkret umfasst die Prüfung folgende Bereiche:
- Die Einhaltung der formalen Anforderungen der ESRS-Standards
- Die Vollständigkeit und Richtigkeit der offengelegten ESG-Daten
- Die Nachvollziehbarkeit der Wesentlichkeitsanalyse
- Die Konsistenz der Nachhaltigkeitsinformationen mit dem Lagebericht
- Die Qualität interner Prozesse zur Datenerfassung und Dokumentation
Besonders die Wesentlichkeitsanalyse steht im Fokus, da sie die Grundlage dafür bildet, welche Themen ein Unternehmen überhaupt berichten muss. Wer hier sauber gearbeitet hat, erleichtert sich die gesamte Prüfung erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen Limited Assurance und Reasonable Assurance?
Der Unterschied liegt im Prüfungsumfang und im Grad der Sicherheit, den der Prüfer zum Ergebnis abgibt. Bei der Limited Assurance führt der Prüfer eine eingeschränkte Prüfung durch und bestätigt, dass ihm keine Sachverhalte bekannt sind, die gegen die Richtigkeit des Berichts sprechen. Bei der Reasonable Assurance ist der Prüfungsumfang deutlich größer, und das Ergebnis entspricht einer positiven Aussage über die Richtigkeit der Angaben.
Die CSRD sieht für die erste Phase eine Limited Assurance vor. Mittel- bis langfristig ist jedoch geplant, den Standard auf Reasonable Assurance anzuheben, was den Prüfungsaufwand und die Anforderungen an die interne Dokumentation deutlich erhöhen wird. Unternehmen sollten ihre Prozesse daher so aufbauen, dass sie auch einer intensiveren Prüfung standhalten.
Wer darf den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD prüfen?
Den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD dürfen nur zugelassene Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfen, die über die erforderliche Fachkompetenz im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügen. In Deutschland liegt die Zulassungspflicht beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Grundsätzlich gilt: Der Abschlussprüfer, der bereits den Jahresabschluss prüft, kann auch die Nachhaltigkeitsprüfung übernehmen. Alternativ kann ein unabhängiger, zugelassener Nachhaltigkeitsprüfer beauftragt werden. Entscheidend ist in beiden Fällen die Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen sowie die nachgewiesene Kompetenz in den relevanten ESRS-Bereichen.
Wie bereiten sich Unternehmen am besten auf die Prüfung vor?
Die beste Vorbereitung auf die CSRD-Prüfung beginnt nicht kurz vor dem Abgabetermin, sondern mit dem Aufbau robuster interner Prozesse für Datenerfassung, Dokumentation und Verantwortlichkeiten. Wer die Grundlagen frühzeitig legt, reduziert den Aufwand bei der eigentlichen Prüfung erheblich.
Folgende Schritte helfen bei der Vorbereitung:
- Wesentlichkeitsanalyse sorgfältig durchführen: Sie bildet das Fundament des gesamten Berichts und wird vom Prüfer besonders genau unter die Lupe genommen.
- Datenquellen und Verantwortlichkeiten klar definieren: Jede Kennzahl im Bericht muss nachvollziehbar auf eine Quelle zurückgeführt werden können.
- Interne Kontrollmechanismen einrichten: Vier-Augen-Prinzip und klare Freigabeprozesse erhöhen die Qualität der Daten und vereinfachen die externe Prüfung.
- Dokumentation von Anfang an mitdenken: Prüfer benötigen Belege, Berechnungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen. Diese sollten nicht erst nachträglich zusammengestellt werden.
- Frühzeitig mit dem Prüfer in Kontakt treten: Ein früher Austausch über Erwartungen und Prüfungsschwerpunkte vermeidet Überraschungen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die Prüfungspflicht nicht erfüllt?
Wenn ein Unternehmen die Prüfungspflicht nicht erfüllt, verstößt es gegen gesetzliche Anforderungen der CSRD und riskiert behördliche Sanktionen, Bußgelder sowie Reputationsschäden. Ein nicht geprüfter oder unvollständiger Nachhaltigkeitsbericht kann zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die über das Unternehmen selbst hinausgehen.
Die konkreten Sanktionen hängen von der nationalen Umsetzung der CSRD in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ab. In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich im Rahmen des Handelsgesetzbuchs geregelt. Neben behördlichen Strafen drohen jedoch auch wirtschaftliche Nachteile: Banken, Investoren und Geschäftspartner verlassen sich zunehmend auf geprüfte Nachhaltigkeitsdaten. Fehlen diese, kann das den Zugang zu Finanzierungen oder Ausschreibungen erschweren.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Anforderungen rund um Prüfungspflicht, Datenqualität und ESRS-Konformität sind komplex. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der CSRD-Berichterstattung, damit Ihr Nachhaltigkeitsbericht nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch einer externen Prüfung standhält.
Konkret unterstützen wir Sie bei:
- Der Durchführung einer prüfungssicheren Wesentlichkeitsanalyse
- Der strukturierten Erfassung und Dokumentation Ihrer ESG-Daten
- Der Aufstellung klarer interner Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse
- Der Erstellung eines vollständigen, ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichts
- Der Vorbereitung auf die Kommunikation mit dem externen Prüfer
Als externer Nachhaltigkeitsmanager für Ihr Unternehmen bringen wir das fachliche Know-how mit, das Sie für eine transparente und rechtssichere CSRD-Berichterstattung benötigen. Sprechen Sie uns gerne an – telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de. Wir freuen uns auf das Gespräch.
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