Was ist der Unterschied zwischen CSRD Berichterstattung und EU-Taxonomie?
Die CSRD-Berichterstattung und die EU-Taxonomie sind zwei unterschiedliche, aber eng verwandte EU-Regelwerke im Bereich Nachhaltigkeit. Die CSRD legt fest, wie und worüber Unternehmen berichten müssen, während die EU-Taxonomie definiert, was als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt. Beide Instrumente greifen ineinander und bilden zusammen das Fundament der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zu den Gemeinsamkeiten, Unterschieden und praktischen Herausforderungen beider Regelwerke.
Welche Ziele verfolgen CSRD und EU-Taxonomie jeweils?
Die CSRD zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlich, vergleichbar und prüfbar zu machen. Die EU-Taxonomie hingegen schafft ein einheitliches Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Beide Instrumente dienen dem übergeordneten Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten. Sie schafft Transparenz gegenüber Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. Unternehmen müssen dabei konkrete Daten liefern, Risiken offenlegen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie dokumentieren.
Die EU-Taxonomie verfolgt ein engeres, aber präziseres Ziel: Sie definiert anhand klarer technischer Kriterien, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem von sechs Umweltzielen leistet, ohne die anderen erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Klassifikationssystem richtet sich vor allem an Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen, die kommunizieren möchten, wie nachhaltig ihre Aktivitäten wirklich sind.
Wie hängen CSRD und EU-Taxonomie miteinander zusammen?
Die EU-Taxonomie ist ein integraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsberichts gemäß gesetzlicher Anforderungen auch offenlegen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) taxonomiekonform ist. Die Taxonomie liefert also die inhaltliche Tiefe, die CSRD den formalen Rahmen.
Konkret bedeutet das: Ein Unternehmen erstellt seinen Nachhaltigkeitsbericht nach den Vorgaben der CSRD und nutzt dabei die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als strukturierende Grundlage. Innerhalb dieses Berichts ist die Taxonomie-Berichterstattung ein Pflichtbaustein, der zeigt, wie taxonomiefähig und taxonomiekonform die eigenen Geschäftstätigkeiten sind.
Wer die beiden Regelwerke isoliert voneinander betrachtet, läuft Gefahr, entweder den Bericht unvollständig zu gestalten oder Doppelarbeit zu leisten. Eine integrierte Herangehensweise, bei der Taxonomie-Daten von Anfang an in den CSRD-Prozess eingebettet werden, spart Zeit und sorgt für konsistente Aussagen.
Wen betreffen CSRD und EU-Taxonomie konkret?
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellenwerte überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Die Anwendungstermine wurden zudem bereits mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben. Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich geplant ab 2026 erstmals berichten. Diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten verschoben, sodass diese Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig werden.
Die Taxonomie-Berichterstattung ist eng mit der CSRD verknüpft: Wer unter die CSRD fällt, muss in der Regel auch Taxonomie-Kennzahlen offenlegen. Für kleinere Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, kann die Taxonomie dennoch indirekt relevant werden, wenn sie als Zulieferer oder Geschäftspartner größerer Unternehmen in deren Wertschöpfungskette eingebunden sind.
Was sind die ESRS und wie unterscheiden sie sich von den Taxonomie-Kriterien?
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die inhaltlichen Standards, nach denen Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten. Sie decken alle ESG-Themen ab, von Klimawandel über soziale Standards bis hin zur Unternehmensführung. Die Taxonomie-Kriterien hingegen sind technische Bewertungsmaßstäbe, die ausschließlich ökologische Wirtschaftstätigkeiten klassifizieren.
Die ESRS umfassen sektorübergreifende und sektorspezifische Standards und verlangen von Unternehmen, ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen anhand einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zu identifizieren. Das bedeutet: Ein Unternehmen berichtet sowohl über die Auswirkungen seiner Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken das eigene Geschäftsmodell beeinflussen.
Die Taxonomie-Kriterien funktionieren anders: Sie prüfen anhand festgelegter technischer Screening-Kriterien, ob eine konkrete Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leistet, das „Do No Significant Harm“-Prinzip einhält und Mindestanforderungen an soziale Grundrechte erfüllt. Diese Prüfung ist deutlich spezifischer und quantitativer als die breiter angelegte ESRS-Berichterstattung.
Welche typischen Fehler passieren beim Umgang mit beiden Regelwerken?
Die häufigsten Fehler entstehen durch fehlende Abstimmung zwischen den Verantwortlichen für die CSRD-Berichterstattung und jenen, die Taxonomie-Daten erheben. Wenn beide Prozesse isoliert voneinander laufen, entstehen widersprüchliche Aussagen im Bericht und unnötiger Mehraufwand bei der Datenbeschaffung.
Weitere typische Stolpersteine sind:
- Taxonomiefähigkeit mit Taxonomiekonformität verwechseln: Eine Tätigkeit kann taxonomiefähig sein, also grundsätzlich unter die Klassifikation fallen, ohne bereits alle technischen Kriterien zu erfüllen und damit taxonomiekonform zu sein. Beides muss separat ausgewiesen werden.
- Wesentlichkeitsanalyse zu spät oder zu oberflächlich durchführen: Die doppelte Wesentlichkeit ist der Ausgangspunkt für die gesamte ESRS-Berichterstattung. Wer diesen Schritt überspringt oder vereinfacht, riskiert, falsche oder unvollständige Themen zu berichten.
- Datenlücken unterschätzen: Sowohl CSRD als auch Taxonomie erfordern granulare operative Daten, die in vielen Unternehmen nicht zentral erfasst werden. Die Datenbeschaffung ist oft zeitaufwendiger als erwartet.
- Zuständigkeiten unklar lassen: Wenn niemand die übergreifende Koordination zwischen Finanzabteilung, Fachabteilungen und Nachhaltigkeitsmanagement übernimmt, entstehen Lücken und Verzögerungen.
Wann sollte ein Unternehmen mit der Umsetzung beider Anforderungen beginnen?
Unternehmen sollten so früh wie möglich mit der Vorbereitung beginnen, idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem ersten Berichtsjahr. Auch wenn die regulatorischen Fristen durch die „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben wurden, bleibt der Aufwand für Datenerfassung, Wesentlichkeitsanalyse und interne Prozessanpassungen erheblich.
Ein sinnvoller Einstiegspunkt ist zunächst die Bestandsaufnahme: Welche Daten liegen bereits vor? Welche Geschäftstätigkeiten sind potenziell taxonomiefähig? Gibt es bereits eine Nachhaltigkeitsstrategie, auf der aufgebaut werden kann? Diese Fragen helfen, den tatsächlichen Handlungsbedarf realistisch einzuschätzen.
Selbst für Unternehmen, die aktuell noch nicht direkt berichtspflichtig sind, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit beiden Regelwerken. Kunden, Investoren und Finanzierungspartner fragen zunehmend nach ESG-Kennzahlen, unabhängig davon, ob eine gesetzliche Pflicht besteht. Wer jetzt die Grundlagen schafft, ist besser positioniert, wenn die Anforderungen steigen.
Wie Adconterra bei CSRD-Berichterstattung und EU-Taxonomie unterstützt
Die Verbindung von CSRD-Berichterstattung und EU-Taxonomie ist komplex, aber mit der richtigen Begleitung gut handhabbar. Wir unterstützen Unternehmen dabei, beide Anforderungen strukturiert und effizient umzusetzen, ohne dass intern aufwendige Parallelstrukturen aufgebaut werden müssen.
Konkret helfen wir dabei:
- Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage für die ESRS-Berichterstattung
- Prüfung der Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität relevanter Geschäftstätigkeiten
- Aufbau eines integrierten Datenerfassungsprozesses, der CSRD- und Taxonomie-Anforderungen gemeinsam abdeckt
- Erstellung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts, der sowohl compliant als auch strategisch wertvoll ist
- Übernahme der Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers für KMU, die keine eigene Stelle aufbauen möchten
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Unternehmen heute steht und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de. Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zum fertigen Bericht.
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