Was sind häufige Stolpersteine bei der ersten CSRD Berichterstattung?

Geschäftsfrau stolpert auf Kopfsteinpflaster vor modernem Glasgebäude, Compliance-Dokumente unter dem Arm, natürliches Tageslicht.

Die häufigsten Stolpersteine bei der ersten CSRD-Berichterstattung sind eine unvollständige Datenbeschaffung, eine fehlerhafte doppelte Wesentlichkeitsanalyse und falsch interpretierte ESRS-Anforderungen. Hinzu kommen ein zu später Start der Vorbereitung und mangelnde interne Koordination zwischen Fachabteilungen. Wer diese Fallstricke kennt, kann gezielt gegensteuern und seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht solide aufstellen.

Wichtig vorab: Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Zudem wurden die Anwendungstermine verschoben. Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 hätten berichten müssen, sind durch die sogenannte „Stop-the-clock“-Richtlinie erst ab 2028 berichtspflichtig. Dennoch lohnt es sich, die typischen Herausforderungen frühzeitig zu kennen und die Weichen rechtzeitig zu stellen.

Warum scheitern so viele Unternehmen an der Datenbeschaffung?

Viele Unternehmen scheitern an der Datenbeschaffung, weil die CSRD eine Vielzahl quantitativer und qualitativer Informationen verlangt, die bislang schlicht nicht systematisch erfasst wurden. Emissionsdaten, Energieverbräuche, Sozialindikatoren und Governance-Kennzahlen liegen oft verstreut in verschiedenen Abteilungen vor oder fehlen gänzlich.

Ein besonders häufiges Problem ist die fehlende Datenbasis entlang der Lieferkette. Die CSRD verlangt in vielen Bereichen nicht nur Angaben zum eigenen Betrieb, sondern auch zu vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen. Wer keine strukturierten Lieferantenbefragungen oder standardisierten Abfrageprozesse hat, steht schnell vor einer leeren Tabelle.

Dazu kommt die Qualitätsfrage: Daten müssen nachvollziehbar, konsistent und prüfbar sein. Viele Erstberichterstatter unterschätzen den Aufwand, der entsteht, wenn Daten nachträglich bereinigt, plausibilisiert und dokumentiert werden müssen. Eine frühzeitige Definition von Datenverantwortlichen und klaren Erfassungsprozessen ist deshalb kein Nice-to-have, sondern eine Grundvoraussetzung für eine belastbare CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was genau muss eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse leisten?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse muss zwei Perspektiven gleichzeitig abbilden: die Auswirkungswesentlichkeit, also wie das Unternehmen Umwelt und Menschen beeinflusst, und die finanzielle Wesentlichkeit, also wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen selbst finanziell betreffen. Beide Dimensionen sind getrennt zu bewerten und zu dokumentieren.

Ein häufiger Fehler ist, die Analyse zu oberflächlich durchzuführen oder sie ausschließlich intern zu erarbeiten, ohne relevante Stakeholder einzubeziehen. Die ESRS verlangen eine nachvollziehbare Methodik, eine Dokumentation der Bewertungskriterien und eine Begründung, warum bestimmte Themen als wesentlich oder nicht wesentlich eingestuft wurden.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist nicht nur eine Pflichtübung, sondern das Herzstück des gesamten Berichts. Sie bestimmt, zu welchen ESRS-Themen ein Unternehmen überhaupt berichten muss. Wer hier ungenau arbeitet, riskiert entweder eine Überberichterstattung, die unnötig Ressourcen bindet, oder eine Unterberichterstattung, die Compliance-Risiken erzeugt.

Welche ESRS-Anforderungen werden am häufigsten falsch interpretiert?

Am häufigsten falsch interpretiert werden die Anforderungen rund um die Berichtsgrenzen, die Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Angaben sowie die Anforderungen an die Rückwärtskompatibilität von Daten. Viele Unternehmen gehen davon aus, zu allen ESRS-Themen berichten zu müssen, obwohl die Wesentlichkeitsanalyse den tatsächlichen Berichtsumfang bestimmt.

Ein weiterer Stolperstein ist die Verwechslung von Datenpunkten, die aus anderen EU-Regelwerken übernommen wurden, mit spezifischen ESRS-Anforderungen. Manche Angaben, etwa aus der Taxonomieverordnung oder der SFDR, klingen ähnlich, folgen aber einer anderen Logik und Systematik.

Auch die Anforderungen an qualitative Angaben werden unterschätzt. Viele Erstberichterstatter konzentrieren sich auf Kennzahlen und vernachlässigen die narrativen Beschreibungen zu Strategien, Zielen und Due-Diligence-Prozessen, die die ESRS ebenfalls einfordern. Diese qualitativen Elemente sind jedoch oft genauso prüfungsrelevant wie die quantitativen Daten.

Wann sollte ein Unternehmen mit der CSRD-Vorbereitung beginnen?

Ein Unternehmen sollte mit der CSRD-Vorbereitung idealerweise mindestens 18 bis 24 Monate vor dem ersten Berichtsjahr beginnen. Das gibt ausreichend Zeit für die Wesentlichkeitsanalyse, den Aufbau von Datenerfassungssystemen und die interne Abstimmung, ohne unter Zeitdruck fehlerhafte Entscheidungen zu treffen.

In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen, die erst sechs Monate vor Berichtsabgabe starten, häufig auf unvollständige Datensätze stoßen, weil relevante Kennzahlen im laufenden Geschäftsjahr nicht erfasst wurden. Nachträgliche Schätzungen oder Hochrechnungen erhöhen das Prüfungsrisiko erheblich.

Für Unternehmen, die nach dem aktuellen Omnibus-Rechtsakt erst ab 2028 berichtspflichtig werden, bedeutet das konkret: Wer 2026 mit der strukturierten Vorbereitung beginnt, hat realistische Chancen, das erste Berichtsjahr 2027 mit belastbaren Daten zu durchlaufen und 2028 einen compliant Bericht vorzulegen. Früher zu starten ist kein Nachteil, sondern schafft strategischen Spielraum.

Wie lässt sich die interne Koordination zwischen Fachabteilungen organisieren?

Die interne Koordination gelingt am besten durch eine klare Projektstruktur mit einem zentralen Steuerungsgremium, definierten Datenansprechpartnern in jeder relevanten Fachabteilung und einem gemeinsamen Zeitplan. Ohne diese Struktur bleibt der Nachhaltigkeitsverantwortliche die einzige treibende Kraft, was zu Überlastung und Informationssilos führt.

Bewährt hat sich ein sogenanntes CSRD-Kernteam, das Vertreter aus Controlling, HR, Einkauf, Produktion und Recht zusammenbringt. Dieses Team trifft sich regelmäßig, um Fortschritte zu überprüfen, Datenlücken zu identifizieren und Verantwortlichkeiten zu klären. Wichtig ist, dass das Mandat für dieses Team von der Geschäftsführung aktiv unterstützt wird, da die Berichterstattung sonst intern keine ausreichende Priorität erhält.

Digitale Tools zur gemeinsamen Datenpflege und Dokumentation können den Koordinationsaufwand deutlich reduzieren. Entscheidend ist jedoch nicht das Tool selbst, sondern die Klarheit darüber, wer welche Daten bis wann in welcher Qualität liefert. Ein schriftlich festgehaltener Prozess ist oft wertvoller als die ausgefeilteste Software.

Wann ist externe Unterstützung bei der CSRD-Berichterstattung sinnvoll?

Externe Unterstützung ist sinnvoll, wenn intern das fachliche Know-how zu ESRS-Anforderungen fehlt, die personellen Kapazitäten für ein so umfangreiches Projekt nicht ausreichen oder ein neutraler Blick auf die Wesentlichkeitsanalyse und Berichtsstruktur gefragt ist. Besonders bei der ersten CSRD-Berichterstattung übersteigt der Aufwand häufig die internen Ressourcen.

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist die Frage nicht ob, sondern wann und in welchem Umfang externe Expertise eingebunden wird. Ein erfahrener externer Partner kann nicht nur methodische Sicherheit geben, sondern auch als Sparringspartner für interne Diskussionen dienen und dabei helfen, die Berichterstattung strategisch sinnvoll zu positionieren.

Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt

Wir bei Adconterra begleiten Unternehmen durch den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstattung: von der ersten Standortbestimmung über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen, gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Als externe Nachhaltigkeitsexperten übernehmen wir dabei genau die Aufgaben, die intern oft nicht mit ausreichend Zeit und Fachtiefe besetzt werden können.

Konkret unterstützen wir Sie bei:

  • Wesentlichkeitsanalyse: Strukturierte Durchführung nach ESRS-Anforderungen, inklusive Stakeholdereinbindung und nachvollziehbarer Dokumentation
  • Datenerfassung und Datenlückenanalyse: Identifikation relevanter Kennzahlen, Aufbau von Erfassungsprozessen und Qualitätssicherung
  • ESRS-Interpretation: Klärung, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen tatsächlich verpflichtend sind und wie diese korrekt umgesetzt werden
  • Interne Koordination: Unterstützung beim Aufbau von Projektstrukturen und bei der Zusammenarbeit mit Fachabteilungen
  • Berichtserstellung: Erstellung eines compliant und strategisch wertvollen Nachhaltigkeitsberichts, der über eine bloße Pflichterfüllung hinausgeht

Ob Sie gerade am Anfang stehen oder mitten in der Vorbereitung feststecken: Wir helfen Ihnen, die häufigsten Stolpersteine zu umgehen und Ihre erste CSRD-Berichterstattung sicher und strukturiert umzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen konkret unterstützen können.

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