Was sind die Anforderungen der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeitsberichte?
Die EU-Taxonomie stellt ein verbindliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar und ist eng mit der CSRD-Berichterstattung verknüpft. Unternehmen müssen spezifische Kennzahlen zu taxonomiekonformen Aktivitäten offenlegen, darunter Umsatzanteile, Investitionen und Betriebsausgaben. Die Anforderungen variieren je nach Unternehmensgröße und gelten für verschiedene Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung.
Was ist die EU-Taxonomie und warum betrifft sie Nachhaltigkeitsberichte?
Die EU-Taxonomie ist ein rechtlich bindendes Klassifikationssystem, das definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie bildet das Fundament für die ESG-Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive und verpflichtet Unternehmen zur transparenten Offenlegung ihrer nachhaltigen Geschäftsaktivitäten.
Die Taxonomie-Verordnung verfolgt sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität. Wirtschaftstätigkeiten gelten nur dann als taxonomiekonform, wenn sie wesentlich zu mindestens einem dieser Ziele beitragen, keinem anderen Ziel erheblich schaden und soziale Mindeststandards einhalten.
Der direkte Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsberichten ergibt sich aus der CSRD-Berichterstattungspflicht. Unternehmen müssen detailliert darlegen, welcher Anteil ihrer Geschäftstätigkeiten, Investitionen und Ausgaben den Taxonomie-Kriterien entspricht. Diese Transparenz ermöglicht Investoren und Stakeholdern eine fundierte Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen.
Welche Unternehmen müssen EU-Taxonomie-Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen?
Die Offenlegungspflichten der EU-Taxonomie gelten für alle Unternehmen, die unter die CSRD-Berichterstattung fallen. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Zusätzlich fallen alle börsennotierten Unternehmen unter diese Regelung, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Auch Tochterunternehmen großer Konzerne müssen die Taxonomie-Anforderungen erfüllen, wenn sie in den Konsolidierungskreis einbezogen sind.
Die zeitliche Einführung erfolgt gestaffelt: Große Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen, berichten seit dem Geschäftsjahr 2021 über Taxonomie-Informationen. Weitere große Unternehmen folgen ab dem Geschäftsjahr 2024. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine bereits mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten; diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten geschoben und somit werden die Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig. Für die verschiedenen Umweltziele gelten unterschiedliche Zeitpläne, wobei Klimaschutz und Klimaanpassung bereits vollständig implementiert sind.
Welche konkreten Angaben müssen Unternehmen zur EU-Taxonomie machen?
Unternehmen müssen drei zentrale Kennzahlen zur Taxonomie-Konformität offenlegen: den Anteil taxonomiekonformer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben an den jeweiligen Gesamtwerten. Diese Kennzahlen werden als Prozentsätze angegeben und müssen detailliert nach den verschiedenen Umweltzielen der EU-Taxonomie aufgeschlüsselt werden.
Für die Umsatzkennzahl müssen Unternehmen den Anteil der Nettoumsätze aus Produkten oder Dienstleistungen ermitteln, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Bei den Investitionen stehen Ausgaben für Anlagegüter im Fokus, die taxonomiekonforme Aktivitäten unterstützen oder ermöglichen. Die Betriebsausgaben umfassen direkte, nicht aktivierte Kosten für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierung, kurzfristige Leasingverträge und Wartung.
Zusätzlich zu den quantitativen Kennzahlen sind umfangreiche qualitative Angaben erforderlich. Unternehmen müssen ihre Methodik zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität erläutern, verwendete Annahmen und Schätzungen dokumentieren und potenzielle Doppelzählungen ausschließen. Die Bewertungskriterien basieren auf den technischen Bewertungskriterien der EU-Kommission, die für jede Wirtschaftstätigkeit spezifische Schwellenwerte und Anforderungen definieren.
Wie können Unternehmen die EU-Taxonomie-Anforderungen praktisch umsetzen?
Die praktische Umsetzung beginnt mit einer systematischen Analyse aller Geschäftstätigkeiten zur Identifikation taxonomie-relevanter Bereiche. Unternehmen sollten zunächst ihre Aktivitäten mit den in der Taxonomie-Verordnung definierten nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten abgleichen und bewerten, welche Bereiche potenziell taxonomiekonform sind oder werden können.
Die Datensammlung erfordert die Einrichtung robuster interner Prozesse zur kontinuierlichen Erfassung relevanter Informationen. Dabei müssen Umsatzdaten, Investitionsausgaben und Betriebskosten systematisch kategorisiert und den entsprechenden Taxonomie-Aktivitäten zugeordnet werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Nachhaltigkeitsverantwortlichen, Controlling und Fachabteilungen ist dabei unerlässlich.
Bewährte Praktiken umfassen die Implementierung digitaler Datenerfassungssysteme, regelmäßige Schulungen der beteiligten Mitarbeitenden und die Entwicklung klarer Richtlinien zur einheitlichen Bewertung von Aktivitäten. Externe Nachhaltigkeitsberatung kann insbesondere bei der ersten Implementierung wertvoll sein, um Compliance sicherzustellen und strategische Potenziale zu identifizieren.
Die erfolgreiche Umsetzung erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Prozesse. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob neue Geschäftstätigkeiten taxonomie-relevant sind, und ihre Bewertungsmethoden entsprechend den sich entwickelnden regulatorischen Anforderungen aktualisieren. Eine strukturierte Projektbegleitung mit fundierter Methodik gewährleistet dabei sowohl Compliance als auch strategischen Mehrwert für die professionelle Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wie ADCONTERRA bei der EU-Taxonomie-Umsetzung unterstützt
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