Welche Systemgrenzen legt man für die CO2-Bilanz eines Unternehmens fest?
Wer eine CO₂-Bilanz für sein Unternehmen erstellt, steht früh vor einer grundlegenden Frage: Was gehört eigentlich dazu? Die Antwort darauf liefern die sogenannten Systemgrenzen. Sie legen fest, welche Organisationseinheiten, welche Emissionsquellen und welcher Zeitraum in die Treibhausgasbilanz einfließen. Ohne klar definierte Systemgrenzen lässt sich ein Corporate Carbon Footprint weder sinnvoll berechnen noch glaubwürdig kommunizieren.
Gerade für Nachhaltigkeitsverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist diese Abgrenzungsarbeit oft der schwierigste Teil des gesamten Bilanzierungsprozesses. Die gute Nachricht: Anerkannte Bilanzierungsstandards wie das GHG Protocol geben einen strukturierten Rahmen vor, der sich auf nahezu jedes Unternehmen anwenden lässt.
Scope 1, 2 und 3: Die drei Ebenen der Emissionserfassung
Das GHG Protocol unterteilt Treibhausgasemissionen in drei Scopes, die jeweils unterschiedliche Emissionsquellen abdecken. Diese Einteilung bildet das Grundgerüst jeder professionellen CO₂-Bilanz und bestimmt maßgeblich, wie weit die Systemgrenzen gezogen werden.
Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die aus Quellen entstehen, die ein Unternehmen selbst besitzt oder kontrolliert: etwa Heizungsanlagen, Firmenfahrzeuge oder Produktionsprozesse. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus dem Einkauf von Energie, also vor allem Strom und Fernwärme. Beide Scopes sind in der Regel gut handhabbar, weil die Daten intern verfügbar sind.
Scope 3 ist deutlich umfangreicher. Hier geht es um alle vorgelagerten und nachgelagerten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette: von der Rohstoffgewinnung über Lieferantentransporte bis hin zur Nutzungsphase und Entsorgung der eigenen Produkte. Scope-3-Emissionen machen bei vielen Unternehmen den größten Anteil der Treibhausgasbilanz aus, sind aber auch am aufwendigsten zu erfassen. Welche der insgesamt 15 Scope-3-Kategorien relevant sind, hängt stark von der Branche und dem Geschäftsmodell ab.
Organisatorische Grenzen: Welche Unternehmenseinheiten gehören dazu?
Bevor einzelne Emissionsquellen erfasst werden können, muss geklärt sein, welche Teile des Unternehmens überhaupt in die Bilanz einfließen. Das GHG Protocol bietet dafür zwei Hauptansätze: den Equity-Share-Ansatz und den Control-Ansatz.
Beim Equity-Share-Ansatz werden Emissionen proportional zum Eigentumsanteil eines Unternehmens an einer Einheit erfasst. Hält ein Unternehmen beispielsweise 40 Prozent an einem Joint Venture, fließen 40 Prozent der dortigen Emissionen in die Bilanz ein. Der Control-Ansatz hingegen fragt danach, wer die operative oder finanzielle Kontrolle über eine Einheit ausübt. Wer die Kontrolle hat, bilanziert die Emissionen vollständig.
Für viele KMU ohne komplexe Konzernstrukturen ist die Entscheidung schnell getroffen: Alle Standorte und Betriebsstätten, über die das Unternehmen die operative Kontrolle hat, gehören in die Bilanz. Bei Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder gemieteten Flächen lohnt sich eine sorgfältigere Prüfung, um spätere Inkonsistenzen zu vermeiden.
Operative Grenzen: Emissionsquellen auswählen und priorisieren
Nachdem die organisatorischen Grenzen feststehen, geht es um die operative Ebene: Welche konkreten Emissionsquellen werden erfasst? Hier ist Vollständigkeit das Ziel, aber Pragmatismus das Mittel.
Das GHG Protocol schreibt vor, dass Scope 1 und Scope 2 vollständig bilanziert werden müssen. Bei Scope 3 gilt das Wesentlichkeitsprinzip: Kategorien, die für das Unternehmen relevant und signifikant sind, müssen einbezogen werden. Für ein produzierendes Unternehmen sind das oft eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie der Transport. Für ein Dienstleistungsunternehmen steht häufig die Kategorie „Geschäftsreisen“ oder „Mitarbeiterpendeln“ im Vordergrund.
Eine hilfreiche Methode zur Priorisierung ist eine einfache Voranalyse: Welche Aktivitäten verursachen erfahrungsgemäß die größten Mengen an Treibhausgasen? Wo liegen die größten Ausgaben? Anhand dieser Hinweise lassen sich die wesentlichen Emissionsquellen schnell identifizieren, ohne von Beginn an jede Kategorie vollständig erfassen zu müssen. Die CO₂-Bilanz und Reduktionspfad können dann auf dieser Grundlage aufgebaut werden.
Basisjahr und zeitliche Systemgrenze richtig festlegen
Eine CO₂-Bilanz ist nur dann aussagekräftig, wenn sie einen klaren zeitlichen Bezugspunkt hat. Das Basisjahr dient als Referenzpunkt für alle späteren Vergleiche und Reduktionsziele.
Für die Wahl des Basisjahres gilt: Es sollte ein Jahr sein, für das vollständige und verlässliche Daten vorliegen, und das möglichst repräsentativ für die normale Geschäftstätigkeit ist. Ausnahmejahre, etwa solche mit pandemiebedingten Betriebsunterbrechungen oder größeren strukturellen Veränderungen, eignen sich weniger als Basisjahr, weil sie die Vergleichbarkeit späterer Bilanzen verzerren.
Zusätzlich zum Basisjahr wird in der Regel ein jährlicher Bilanzierungszeitraum festgelegt, der dem Geschäftsjahr entspricht. Wichtig ist, diesen Zeitraum konsistent beizubehalten. Wer das Basisjahr oder den Bilanzierungszeitraum nachträglich ändert, muss alle bisherigen Bilanzen entsprechend neu berechnen, um die Vergleichbarkeit zu wahren. Das GHG Protocol sieht hierfür klare Regeln vor, unter welchen Bedingungen eine Neuberechnung erforderlich ist, etwa bei Fusionen, Akquisitionen oder wesentlichen Methodenänderungen.
Systemgrenzen dokumentieren und kommunizieren
Gut definierte Systemgrenzen bringen wenig, wenn sie nicht nachvollziehbar dokumentiert sind. Eine transparente Dokumentation ist nicht nur für die interne Qualitätssicherung wichtig, sondern auch für externe Prüfer, Kunden oder Berichtsempfänger.
Die Dokumentation sollte mindestens folgende Punkte umfassen: den gewählten Konsolidierungsansatz, alle einbezogenen Standorte und Einheiten, die erfassten Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Kategorien sowie eine Begründung für bewusst ausgeschlossene Kategorien. Wenn Scope-3-Kategorien nicht bilanziert wurden, weil sie als nicht wesentlich eingestuft wurden, sollte das nachvollziehbar erläutert sein.
Im Rahmen der CSRD-Berichterstattung, die nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz gilt, sind transparente Systemgrenzen ein formales Anforderungsmerkmal. Unternehmen, die unter diese Schwellen fallen oder die noch bis 2028 Zeit haben, bevor die verschobenen Berichtspflichten greifen, können die Zeit nutzen, um ihre Bilanzierungsmethodik sorgfältig aufzubauen. Eine Nachhaltigkeitsstrategie bildet dafür eine solide Grundlage.
Wie wir bei der Definition von Systemgrenzen unterstützen
Die Festlegung von Systemgrenzen ist keine einmalige Entscheidung, sondern ein methodischer Prozess, der Fachwissen, Datenkompetenz und ein gutes Verständnis der betrieblichen Abläufe erfordert. Genau hier setzen wir bei Adconterra an.
- Wir begleiten Unternehmen bei der Auswahl des passenden Konsolidierungsansatzes und der Abgrenzung organisatorischer Einheiten.
- Wir analysieren gemeinsam, welche Scope-3-Kategorien für das jeweilige Geschäftsmodell wesentlich sind, und priorisieren die Datenerhebung entsprechend.
- Wir unterstützen bei der Wahl eines geeigneten Basisjahrs und stellen sicher, dass die Methodik konsistent und nachvollziehbar dokumentiert ist.
- Für Unternehmen, die auf eine CSRD-konforme Berichterstattung hinarbeiten, prüfen wir die CSRD-Readiness und leiten daraus konkrete nächste Schritte ab.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre CO₂-Bilanz methodisch sauber aufgestellt werden kann, sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie vom ersten Systemgrenzen-Workshop bis zum fertigen Bericht.
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