Wie bereitet man die Geschäftsführung auf die CSRD Berichterstattung vor?
Die Geschäftsführung auf die CSRD-Berichterstattung vorzubereiten bedeutet: frühzeitig informieren, klare Verantwortlichkeiten schaffen und die richtigen Ressourcen bereitstellen. Nachhaltigkeitsverantwortliche spielen dabei eine Schlüsselrolle, denn sie übersetzen regulatorische Anforderungen in unternehmerische Entscheidungen, die auf Führungsebene getroffen werden müssen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen, die auf diesem Weg entstehen.
Welche konkreten Pflichten entstehen für die Geschäftsführung durch die CSRD?
Durch die CSRD trägt die Geschäftsführung die formale Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Nachhaltigkeitsberichts. Der Bericht muss künftig im Lagebericht verankert werden und unterliegt einer externen Prüfpflicht. Das bedeutet: Die Geschäftsführung unterzeichnet einen Bericht, der denselben rechtlichen Anforderungen unterliegt wie der Finanzbericht.
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine mit der sogenannten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten, also zwei Jahre später als ursprünglich geplant.
Konkret entstehen für die Geschäftsführung folgende Pflichten:
- Genehmigung und formale Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht
- Sicherstellung der Prüffähigkeit aller berichteten Informationen
- Freigabe der Wesentlichkeitsanalyse als strategische Grundlage
- Beschluss über notwendige Ressourcen und Prozesse
- Einhaltung der gesetzlichen Berichtsfristen
Wann sollte die Geschäftsführung in den CSRD-Prozess eingebunden werden?
Die Geschäftsführung sollte so früh wie möglich in den CSRD-Prozess eingebunden werden, idealerweise bereits in der Analysephase vor der eigentlichen Berichterstattung. Wer die Führungsebene erst kurz vor Fertigstellung des Berichts einbezieht, riskiert inhaltliche Korrekturen, fehlende Ressourcen und mangelnde Akzeptanz im Unternehmen.
Sinnvoll ist eine Einbindung in mindestens drei Phasen:
- Kick-off: Information über Berichtspflichten, Zeitplan und Umfang
- Wesentlichkeitsanalyse: Strategische Entscheidungen darüber, welche Themen für das Unternehmen relevant sind
- Berichtsfreigabe: Prüfung, Genehmigung und formale Unterzeichnung des fertigen Berichts
Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Geschäftsführung bei bedeutenden Zwischenschritten mit kurzen Statusupdates zu informieren, damit keine Überraschungen entstehen und strategische Richtungsentscheidungen rechtzeitig getroffen werden können.
Welche Informationen braucht die Geschäftsführung, um CSRD-Entscheidungen zu treffen?
Damit die Geschäftsführung fundierte Entscheidungen zur CSRD-Berichterstattung treffen kann, braucht sie eine kompakte, verständliche Aufbereitung der wesentlichen Fakten: Wer ist betroffen, was ist zu berichten, welche Ressourcen werden benötigt und welche Risiken entstehen bei Nichteinhaltung.
Folgende Informationen sollten strukturiert aufbereitet werden:
- Betroffenheitsprüfung: Fällt das Unternehmen unter die aktuellen Schwellenwerte?
- Zeitplan: Wann greifen welche Pflichten konkret?
- Berichtsumfang: Welche ESRS-Standards sind relevant?
- Ressourcenbedarf: Personal, Systeme, externe Unterstützung
- Risikobild: Haftungsrisiken, Reputationsrisiken und Anforderungen aus der Lieferkette
Wichtig ist, diese Informationen nicht in Form langer Fachberichte zu präsentieren, sondern als klar strukturierte Entscheidungsvorlagen, die in wenigen Minuten erfassbar sind.
Wie erklärt man der Geschäftsführung die doppelte Wesentlichkeit verständlich?
Die doppelte Wesentlichkeit lässt sich der Geschäftsführung am besten mit zwei einfachen Fragen erklären: Wie beeinflusst das Unternehmen die Umwelt und die Gesellschaft? Und wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen umgekehrt das Unternehmen selbst, zum Beispiel durch Risiken oder Chancen? Beide Perspektiven zusammen ergeben die doppelte Wesentlichkeit.
In der Praxis bedeutet das:
- Inside-out-Perspektive: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt, Mitarbeitende und Gesellschaft? Beispiel: CO₂-Emissionen aus der Produktion.
- Outside-in-Perspektive: Welche Nachhaltigkeitsthemen werden zu finanziellen Risiken oder Chancen für das Unternehmen? Beispiel: steigende Energiekosten durch den Klimawandel.
Ein gutes Bild für die Geschäftsführung ist das einer Wechselwirkung: Das Unternehmen und sein Umfeld beeinflussen sich gegenseitig. Die Wesentlichkeitsanalyse identifiziert, welche dieser Wechselwirkungen so bedeutend sind, dass sie im Bericht offengelegt werden müssen. Dieser Schritt erfordert eine strategische Entscheidung auf Führungsebene, denn er legt fest, worüber das Unternehmen in den nächsten Jahren berichtet.
Welche Ressourcen muss die Geschäftsführung für die CSRD-Berichterstattung bereitstellen?
Für eine CSRD-konforme Berichterstattung muss die Geschäftsführung personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen freigeben. Der genaue Umfang hängt von der Unternehmensgröße, dem Berichtsumfang und dem vorhandenen Wissensstand ab, aber ein realistischer Ressourcenplan ist in jedem Fall notwendig.
Personelle Ressourcen
Mindestens eine verantwortliche Person im Unternehmen muss den Prozess koordinieren, Daten aus verschiedenen Fachabteilungen zusammenführen und als Ansprechpartner für externe Prüfer fungieren. In vielen mittelständischen Unternehmen ist diese Kapazität intern nicht vollständig vorhanden, weshalb externe Unterstützung sinnvoll sein kann.
Systeme und Datenprozesse
Die CSRD verlangt eine strukturierte, nachvollziehbare Datenerfassung über mehrere Berichtsjahre. Unternehmen benötigen geeignete Tools oder Prozesse, um ESG-Daten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren und für die externe Prüfung bereitzustellen. Hier sind oft Investitionen in Software oder Prozessanpassungen notwendig.
Wie bleibt die Geschäftsführung dauerhaft CSRD-konform nach dem ersten Bericht?
Nach dem ersten Nachhaltigkeitsbericht beginnt die eigentliche Arbeit: CSRD-Konformität ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die Geschäftsführung bleibt dauerhaft konform, indem sie Nachhaltigkeitsmanagement als festen Bestandteil der Unternehmenssteuerung verankert und regelmäßige Überprüfungszyklen etabliert.
Folgende Maßnahmen helfen dabei:
- Jährliche Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse: Themen und Prioritäten können sich verändern.
- Laufendes Monitoring von ESG-Kennzahlen: Daten sollten nicht erst kurz vor Berichtsabgabe gesammelt werden.
- Regelmäßige Updates für die Geschäftsführung: Quartalsberichte oder kurze Statusgespräche halten die Führungsebene informiert.
- Beobachtung regulatorischer Entwicklungen: Die CSRD und die zugrundeliegenden ESRS-Standards entwickeln sich weiter.
- Schulungen und Wissensaufbau: Nachhaltigkeitskompetenz sollte im Unternehmen wachsen, nicht nur bei einer Person konzentriert sein.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch in ihre Geschäftsprozesse integrieren, reduzieren den Aufwand für die jährliche Berichterstattung erheblich, weil Daten und Prozesse bereits vorhanden sind.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Vorbereitung der Geschäftsführung auf die CSRD-Berichterstattung erfordert klare Strukturen, fundiertes Fachwissen und eine praxisnahe Begleitung, die sowohl operative als auch strategische Anforderungen berücksichtigt. Genau das ist unser Ansatz bei Adconterra.
Wir unterstützen Sie und Ihre Geschäftsführung unter anderem mit:
- Verständlichen Entscheidungsvorlagen und Management-Briefings zur CSRD
- Durchführung und Moderation der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Strukturierter Datenerfassung und Dokumentation aller berichtspflichtigen Informationen
- Klar geplanter Projektbegleitung vom ersten Check bis zum fertigen, prüffähigen Bericht
- Übernahme der Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers für Unternehmen ohne eigene Kapazitäten
Ob Sie gerade erst prüfen, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, oder bereits mitten in der Vorbereitung stecken: Wir begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Prozess. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt in Richtung gesetzeskonforme CSRD-Berichterstattung gehen.
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