Wie kann man CSRD Berichterstattung mit vorhandenen ESG-Daten starten?
Mit vorhandenen ESG-Daten in die CSRD-Berichterstattung einzusteigen ist möglich, erfordert aber eine strukturierte Vorgehensweise: Zunächst prüft man, welche Daten bereits vorliegen, bewertet ihre Qualität anhand der ESRS-Anforderungen und schließt gezielt die verbleibenden Lücken. Besonders für Unternehmen, die nach dem aktuellen Omnibus-Rechtsakt berichtspflichtig werden, lohnt es sich, frühzeitig mit einer Bestandsaufnahme zu beginnen. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den praktischen Einstieg in die CSRD-konforme Berichterstattung.
Welche ESG-Daten sind für den CSRD-Bericht tatsächlich relevant?
Für die CSRD-Berichterstattung sind grundsätzlich alle Daten relevant, die die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) abbilden. Welche Datenpunkte konkret erforderlich sind, bestimmt die Wesentlichkeitsanalyse auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Die ESRS gliedern sich in zwei übergreifende Standards sowie zehn thematische Standards, die von Klimawandel und Biodiversität über Arbeitsbedingungen bis hin zu Unternehmensethik reichen. Nicht jedes Unternehmen muss alle Themen berichten. Stattdessen gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Ein Thema ist berichtspflichtig, wenn es entweder erhebliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt hat oder wenn es finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen selbst birgt.
Typische ESG-Datenpunkte, die in vielen Unternehmen bereits vorhanden sind, umfassen:
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
- Abfallmengen und Recyclingquoten
- Mitarbeiterzahlen, Fluktuation und Weiterbildungsstunden
- Arbeitsunfälle und Krankheitsquoten
- Angaben zu Lieferkettenmanagement und Einkaufsrichtlinien
Diese Daten bilden oft eine solide Ausgangsbasis, müssen aber auf ihre CSRD-Tauglichkeit hin geprüft werden.
Wie bewertet man, ob vorhandene ESG-Daten CSRD-tauglich sind?
Vorhandene ESG-Daten sind CSRD-tauglich, wenn sie vollständig, nachvollziehbar, konsistent und auf die spezifischen Anforderungen der relevanten ESRS-Datenpunkte abgestimmt sind. Die entscheidende Frage lautet: Lassen sich die Daten so dokumentieren, dass sie einer externen Prüfung standhalten?
Für eine erste Qualitätsbewertung empfiehlt sich ein strukturierter Daten-Check anhand von vier Kriterien:
- Vollständigkeit: Decken die vorhandenen Daten alle wesentlichen ESRS-Anforderungen ab, oder gibt es offensichtliche Lücken?
- Rückverfolgbarkeit: Ist die Datenerhebung dokumentiert, und können Quellen und Berechnungsmethoden nachgewiesen werden?
- Konsistenz: Werden Kennzahlen über verschiedene Zeiträume hinweg nach denselben Methoden erhoben?
- Vergleichbarkeit: Entsprechen die verwendeten Definitionen und Einheiten den ESRS-Vorgaben oder anerkannten Standards wie dem GHG Protocol?
Häufig stellt sich dabei heraus, dass Daten zwar vorhanden sind, aber in unterschiedlichen Systemen, Formaten oder mit abweichenden Definitionen erfasst wurden. Diese Inkonsistenz ist keine Seltenheit und kein Grund zur Entmutigung, sondern ein typischer Ausgangspunkt für den Aufbau eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsreportings.
Wie startet man den CSRD-Berichtsprozess mit einer Wesentlichkeitsanalyse?
Der CSRD-Berichtsprozess beginnt mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, bei der systematisch bewertet wird, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen relevant sind. Ohne diese Analyse lässt sich nicht seriös bestimmen, welche Daten überhaupt erhoben werden müssen.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse folgt einem klaren Ablauf:
- Themenliste erstellen: Alle potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen aus den ESRS werden als Ausgangsliste zusammengestellt.
- Stakeholder einbeziehen: Interne und externe Stakeholder werden befragt oder in Workshops eingebunden, um ihre Perspektiven auf Auswirkungen und Risiken zu erfassen.
- Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit: Für jedes Thema wird bewertet, wie stark das Unternehmen auf Umwelt und Menschen einwirkt.
- Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit: Es wird analysiert, welche Nachhaltigkeitsthemen finanzielle Risiken oder Chancen für das Unternehmen darstellen.
- Wesentlichkeitsmatrix erstellen: Die Ergebnisse werden in einer Matrix zusammengeführt, die die berichtspflichtigen Themen klar ausweist.
Erst nach Abschluss dieser Analyse weiß man genau, welche ESRS-Datenpunkte tatsächlich berichtet werden müssen. Das spart erheblichen Aufwand bei der Datenerhebung und verhindert, dass Ressourcen für irrelevante Kennzahlen verschwendet werden.
Was sind die häufigsten Datenlücken beim Einstieg in die CSRD-Berichterstattung?
Die häufigsten Datenlücken beim Einstieg in die CSRD-Berichterstattung betreffen Scope-3-Emissionen, soziale Kennzahlen entlang der Lieferkette sowie Governance-Daten zur Unternehmensführung. Diese Bereiche werden in vielen Unternehmen bisher kaum systematisch erfasst.
Im Einzelnen zeigen sich folgende typische Lücken:
- Scope-3-Emissionen: Indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen fehlen häufig vollständig, da ihre Erfassung eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten erfordert.
- Soziale Daten in der Lieferkette: Angaben zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechtsrisiken oder Vergütungsstandards bei Zulieferern sind selten systematisch dokumentiert.
- Biodiversität und Wassernutzung: Diese Umweltthemen werden operativ oft nicht gemessen, obwohl sie für viele Unternehmen wesentlich sein können.
- Governance-Kennzahlen: Daten zu Diversität in Führungsgremien, Vergütungsstrukturen oder internen Kontrollsystemen liegen zwar oft vor, sind aber selten in ESG-gerechter Form aufbereitet.
- Historische Vergleichsdaten: Für eine sinnvolle Berichterstattung werden Vorjahresdaten benötigt, die häufig nicht nach einheitlichen Methoden erhoben wurden.
Diese Lücken frühzeitig zu identifizieren, ist entscheidend, um realistische Zeitpläne für die Datenerhebung zu planen und gegebenenfalls mit Schätzwerten oder qualitativen Angaben zu überbrücken.
Welche Tools und Systeme helfen bei der strukturierten ESG-Datenerfassung?
Für die strukturierte ESG-Datenerfassung im Rahmen der CSRD-Berichterstattung stehen spezialisierte Softwarelösungen zur Verfügung, die Datensammlung, Dokumentation und Berichterstellung unterstützen. Für den Einstieg können jedoch auch einfachere Lösungen ausreichend sein.
Spezialisierte ESG-Softwareplattformen
Dedizierte ESG-Tools wie Workiva, Sweep, Greenomy oder Persefoni bieten vorgefertigte ESRS-Strukturen, automatisierte Datenimporte und Audit-Trails für die Prüfbarkeit. Sie eignen sich besonders für Unternehmen mit komplexen Datenquellen oder mehreren Standorten. Der Nachteil: Die Implementierung erfordert Zeit und Budget.
Pragmatische Einstiegslösungen
Für kleinere Unternehmen oder den ersten Berichtszyklus sind strukturierte Tabellenvorlagen in Excel oder Google Sheets oft ein sinnvoller Ausgangspunkt. Entscheidend ist dabei nicht das Tool selbst, sondern eine klare Datenstruktur mit einheitlichen Definitionen, Verantwortlichkeiten und Versionierungen. Wichtig ist außerdem, dass das gewählte System eine lückenlose Dokumentation der Datenquellen ermöglicht, da CSRD-Berichte einer externen Prüfpflicht unterliegen.
Wann sollte man externe Unterstützung für die CSRD-Berichterstattung hinzuziehen?
Externe Unterstützung für die CSRD-Berichterstattung ist sinnvoll, wenn intern das fachliche Know-how für die Wesentlichkeitsanalyse oder die ESRS-Interpretation fehlt, wenn Kapazitäten für die Projektkoordination begrenzt sind oder wenn der erste Bericht unter Zeitdruck erstellt werden muss.
Konkrete Situationen, in denen externe Expertise den Unterschied macht:
- Das Unternehmen steht vor dem ersten CSRD-Bericht und hat keine Erfahrung mit standardisierter Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Die Wesentlichkeitsanalyse soll methodisch korrekt und prüfungssicher durchgeführt werden.
- Interne Ressourcen reichen nicht aus, um neben dem Tagesgeschäft einen vollständigen Bericht zu erstellen.
- Es besteht Unsicherheit darüber, welche Berichtspflichten nach dem aktuellen Omnibus-Rechtsakt tatsächlich gelten.
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Zudem wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten. Diese Verschiebung schafft Spielraum, sollte aber nicht dazu verleiten, die Vorbereitung auf die lange Bank zu schieben.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten CSRD-Berichtsprozess, von der ersten Bestandsaufnahme vorhandener ESG-Daten bis zum fertigen, prüfungssicheren Nachhaltigkeitsbericht. Dabei übernehmen wir als externer Nachhaltigkeitsmanager genau die Aufgaben, die intern oft nicht abgedeckt werden können. Unser Leistungsangebot im Bereich CSRD-Berichterstattung umfasst:
- Datenbestandsaufnahme und Gap-Analyse: Wir prüfen, welche ESG-Daten bereits vorliegen und wo Lücken bestehen.
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Wir führen die Analyse methodisch korrekt durch und dokumentieren sie prüfungssicher.
- Strukturierte Datenerhebung: Wir unterstützen bei der Einrichtung geeigneter Erfassungsprozesse und koordinieren die Zusammenarbeit mit Fachabteilungen.
- Berichtserstellung nach ESRS: Wir erstellen den Nachhaltigkeitsbericht gesetzeskonform und so, dass er nicht nur compliant, sondern auch strategisch wertvoll ist.
- Laufende Begleitung: Wir stehen als verlässlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um CSRD, ESG-Daten und Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung.
Ob Sie gerade erst mit der Vorbereitung beginnen oder bereits mitten in der Datenerhebung stecken: Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsam den besten Einstiegspunkt für Ihre CSRD-Berichterstattung. Erreichen Sie uns telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
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