Was sind die wichtigsten sozialen Kennzahlen in der CSRD Berichterstattung?
Die wichtigsten sozialen Kennzahlen in der CSRD-Berichterstattung betreffen vor allem die eigene Belegschaft: Fluktuation, Diversität, Entlohnungsgerechtigkeit, Gesundheitsschutz und Aus- und Weiterbildung. Daneben können je nach Wesentlichkeitsbewertung auch Kennzahlen zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Lieferkette sowie zu betroffenen Gemeinschaften relevant werden. Welche Kennzahlen konkret berichtspflichtig sind, hängt vom Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die häufigsten Fragen rund um soziale Kennzahlen in der CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Welche sozialen Themenfelder deckt die CSRD überhaupt ab?
Die CSRD deckt soziale Themen über vier eigenständige Standards ab: ESRS S1 (eigene Belegschaft), ESRS S2 (Arbeitnehmer in der Lieferkette), ESRS S3 (betroffene Gemeinschaften) und ESRS S4 (Verbraucher und Endnutzer). Jeder Standard adressiert spezifische Gruppen sowie deren Arbeitsbedingungen, Rechte und Wohlbefinden.
Damit geht die CSRD deutlich über klassische HR-Berichte hinaus. Unternehmen müssen nicht nur über ihre eigenen Mitarbeitenden berichten, sondern auch prüfen, ob entlang ihrer Lieferkette soziale Risiken bestehen. Themen wie Zwangsarbeit bei Zulieferern, mangelnder Zugang zu sauberem Wasser in betroffenen Gemeinden oder irreführende Produktinformationen gegenüber Verbrauchern können damit berichtspflichtig werden, sofern sie als wesentlich eingestuft werden.
Wichtig zu verstehen: Nicht alle vier Standards müssen automatisch vollständig berichtet werden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, welche Themenfelder für das jeweilige Unternehmen tatsächlich relevant sind.
Welche Kennzahlen zur eigenen Belegschaft sind unter ESRS S1 Pflicht?
ESRS S1 enthält sowohl verpflichtende Angaben als auch solche, die nur bei positiver Wesentlichkeitsbewertung berichtet werden müssen. Zu den verpflichtenden Datenpunkten gehören unter anderem die Gesamtzahl der Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Beschäftigungsart, sowie Informationen zur Tarifvertragsabdeckung und zu Kollektivverhandlungen.
Darüber hinaus umfasst ESRS S1 bei positiver Wesentlichkeit eine Reihe weiterer Kennzahlen:
- Fluktuation: Einstellungen und Abgänge im Berichtszeitraum
- Entlohnungsgerechtigkeit: Geschlechtsspezifisches Lohngefälle und Verhältnis von CEO-Vergütung zu Medianlohn
- Gesundheit und Sicherheit: Unfallrate, Berufskrankheiten, verlorene Arbeitstage
- Aus- und Weiterbildung: Durchschnittliche Trainingsstunden pro Mitarbeitendem
- Diversität: Altersstruktur, Geschlechterverteilung auf Führungsebenen
- Work-Life-Balance: Anteil der Beschäftigten mit Anspruch auf Elternzeit und tatsächliche Inanspruchnahme
Die Datenerfassung für ESRS S1 ist für viele Unternehmen der aufwendigste Teil der sozialen Berichterstattung, da die Informationen häufig über verschiedene HR-Systeme verteilt sind und erst strukturiert zusammengeführt werden müssen.
Wie werden soziale Kennzahlen in der Wesentlichkeitsanalyse ermittelt?
Soziale Kennzahlen werden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus zwei Richtungen bewertet: aus der Perspektive der Auswirkungswesentlichkeit (welche tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Menschen?) und aus der Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit (welche sozialen Risiken oder Chancen beeinflussen die finanzielle Lage des Unternehmens?).
In der Praxis läuft dieser Prozess typischerweise in mehreren Schritten ab:
- Identifikation relevanter Stakeholder: Mitarbeitende, Gewerkschaften, Lieferanten, lokale Gemeinschaften und Kunden werden als mögliche betroffene Gruppen erfasst.
- Bewertung von Auswirkungen: Für jede soziale Thematik wird geprüft, wie schwerwiegend, wie weitreichend und wie wahrscheinlich eine Auswirkung ist.
- Einbeziehung von Stakeholder-Perspektiven: Befragungen, Workshops oder Interviews helfen dabei, blinde Flecken zu schließen.
- Priorisierung und Dokumentation: Die Ergebnisse werden in einer Wesentlichkeitsmatrix festgehalten und begründet.
Nur die als wesentlich eingestuften sozialen Themen müssen anschließend mit konkreten Kennzahlen hinterlegt und berichtet werden. Das macht die Wesentlichkeitsanalyse zum zentralen Steuerungsinstrument für den gesamten Umfang der CSRD-Berichterstattung.
Was ist der Unterschied zwischen sozialen Kennzahlen nach CSRD und GRI?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Verbindlichkeit und dem methodischen Ansatz. Die CSRD mit ihren European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist ein gesetzlich verpflichtender Rahmen mit vorgeschriebenen Datenpunkten, während der GRI-Standard (Global Reporting Initiative) ein freiwilliges, international anerkanntes Berichtsrahmenwerk darstellt, das Unternehmen flexibler anwenden können.
Verbindlichkeit und Prüfpflicht
CSRD-Berichte unterliegen einer externen Prüfpflicht, zunächst mit begrenzter Sicherheit. Das bedeutet, dass soziale Kennzahlen belastbar, nachvollziehbar und dokumentiert sein müssen. GRI-Berichte werden zwar häufig extern kommuniziert, unterliegen aber keiner gesetzlichen Prüfpflicht.
Inhaltliche Überschneidungen und Unterschiede
Inhaltlich gibt es erhebliche Überschneidungen: Themen wie Arbeitssicherheit, Diversität und faire Entlohnung tauchen in beiden Rahmenwerken auf. ESRS S1 geht jedoch in einigen Bereichen tiefer, etwa bei der Anforderung, Lohnbandstrukturen und Tarifvertragsabdeckung detailliert offenzulegen. GRI wiederum bietet durch seine modulare Struktur mehr Flexibilität bei der Themenwahl. Wer bereits nach GRI berichtet, hat eine gute Ausgangsbasis für die CSRD, muss aber gezielt prüfen, welche Lücken noch geschlossen werden müssen.
Welche sozialen Kennzahlen sind für KMU besonders relevant?
Für kleine und mittelständische Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind vor allem die Kennzahlen besonders relevant, die mit begrenztem Aufwand erfassbar sind und gleichzeitig eine hohe Aussagekraft für Stakeholder haben: Mitarbeiterzahl nach Geschlecht, Fluktuation, Unfallhäufigkeit sowie Angaben zu Weiterbildung und Tarifbindung.
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten, zwei Jahre später als ursprünglich geplant.
Für KMU, die noch nicht direkt berichtspflichtig sind, aber als Zulieferer von berichtspflichtigen Großunternehmen unter Druck stehen, empfiehlt sich der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs). Dieser bietet eine schlanke, praxisgerechte Alternative mit einem überschaubaren Set an sozialen Kennzahlen, das ohne aufwendige Systeme erfasst werden kann.
Wie sammelt man soziale Daten effizient für den CSRD-Bericht?
Soziale Daten für die CSRD-Berichterstattung lassen sich am effizientesten sammeln, wenn HR-Systeme, Lohnbuchhaltung und Arbeitssicherheitsmanagement von Beginn an als Datenquellen definiert und strukturiert abgefragt werden. Eine klare interne Zuständigkeit und standardisierte Erfassungsvorlagen sind dabei entscheidend.
Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Datenquellen kartieren: Welche Systeme halten welche Informationen? HR-Software, Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Unfallmeldungen sind typische Quellen.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Jede Kennzahl braucht eine zuständige Person oder Abteilung, die für Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich ist.
- Erhebungsrhythmus definieren: Quartalliche Zwischenerfassungen reduzieren den Aufwand am Jahresende erheblich.
- Lücken frühzeitig identifizieren: Manche Kennzahlen wie das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern erfordern Berechnungen, die nicht direkt aus Standardsystemen kommen.
- Dokumentation sichern: Für die externe Prüfung müssen Daten und deren Herkunft nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ein häufiger Fehler ist es, mit der Datensammlung erst kurz vor dem Berichtsstichtag zu beginnen. Wer soziale Kennzahlen kontinuierlich erfasst, spart nicht nur Zeit, sondern verbessert auch die Datenqualität deutlich.
So unterstützt Adconterra bei der sozialen CSRD-Berichterstattung
Soziale Kennzahlen sind für viele Unternehmen der komplexeste Teil der CSRD-Berichterstattung, weil die Daten über viele interne Stellen verteilt sind und die Anforderungen der ESRS-Standards präzise interpretiert werden müssen. Genau hier setzen wir an.
Als spezialisierte Nachhaltigkeitsberatung begleiten wir Unternehmen von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen, prüfungssicheren Bericht. Konkret unterstützen wir bei:
- der Identifikation wesentlicher sozialer Themen und der Ableitung berichtspflichtiger Kennzahlen
- der strukturierten Erfassung und Aufbereitung sozialer Daten aus bestehenden HR- und Managementsystemen
- der ESRS-konformen Dokumentation und Kommentierung aller sozialen Angaben
- der Vorbereitung auf die externe Prüfung durch lückenlose Nachweisführung
- der flexiblen Übernahme von Aufgaben als externer Nachhaltigkeitsmanager, wenn interne Kapazitäten fehlen
Ob Sie gerade erst mit der CSRD starten oder Ihren bestehenden Prozess professionalisieren möchten: Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihr CSRD-konformes Nachhaltigkeitsreporting effizient und gesetzeskonform aufstellen. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de.
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