Wie wird CSRD Berichterstattung extern geprüft und zertifiziert?
Die CSRD-Berichterstattung wird von zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften extern geprüft. Diese Prüfpflicht ist gesetzlich verankert und gilt für alle Unternehmen, die unter die Berichtspflicht fallen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Prüfprozess, die Anforderungen und die optimale Vorbereitung.
Wer ist berechtigt, CSRD-Berichte zu prüfen?
CSRD-Berichte dürfen ausschließlich von zugelassenen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden. Diese müssen nach nationalem Recht zugelassen sein und über nachgewiesene Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügen. In Deutschland bedeutet das konkret: Nur Personen oder Gesellschaften mit einer entsprechenden Zulassung durch die Wirtschaftsprüferkammer kommen als Prüfer in Betracht.
Grundsätzlich kann die Nachhaltigkeitsprüfung vom selben Abschlussprüfer übernommen werden, der auch den Jahresabschluss prüft. Alternativ ist es möglich, einen unabhängigen Nachhaltigkeitsprüfer zu beauftragen. Die CSRD lässt beide Optionen zu, allerdings muss der Prüfer in jedem Fall die geforderte fachliche Eignung nachweisen.
Wichtig für Nachhaltigkeitsverantwortliche: Die Unabhängigkeit des Prüfers ist streng geregelt. Beratungsleistungen und Prüfungsleistungen dürfen nicht ohne Weiteres von derselben Person oder Einheit erbracht werden, wenn dies die Unabhängigkeit gefährdet. Wer also externe Unterstützung bei der Berichtserstellung in Anspruch nimmt, sollte frühzeitig klären, ob derselbe Dienstleister auch die Prüfung übernehmen kann oder ob ein separater Prüfer benötigt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Limited und Reasonable Assurance?
Limited Assurance ist eine eingeschränkte Prüfung mit moderatem Sicherheitsniveau, bei der der Prüfer bestätigt, dass keine wesentlichen Fehler aufgefallen sind. Reasonable Assurance hingegen ist eine umfassendere, tiefergehende Prüfung mit höherem Sicherheitsniveau, vergleichbar mit einer klassischen Jahresabschlussprüfung. Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang der Prüfhandlungen und im Grad der erlangten Sicherheit.
Limited Assurance: Der Einstieg in die Prüfpflicht
Die CSRD sieht vor, dass Unternehmen zunächst mit dem niedrigeren Standard der Limited Assurance starten. Der Prüfer führt dabei hauptsächlich analytische Verfahren und Befragungen durch, ohne jeden Datenpunkt im Detail zu verifizieren. Das Ergebnis ist eine negative Formulierung: „Es sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Angaben wesentlich falsch dargestellt sind.“
Reasonable Assurance: Das langfristige Ziel
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Prüfstandard mittelfristig auf Reasonable Assurance anzuheben. Dabei führt der Prüfer deutlich umfangreichere Prüfungshandlungen durch, darunter detaillierte Datenanalysen, Systemprüfungen und tiefergehende Befragungen. Das Ergebnis wird positiv formuliert und bietet damit eine höhere Verlässlichkeit für alle Stakeholder. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse und Datensysteme von Anfang an so aufbauen, dass sie auch diesem höheren Standard standhalten können.
Wie läuft der externe Prüfprozess einer CSRD-Berichterstattung ab?
Der externe Prüfprozess einer CSRD-Berichterstattung folgt einem strukturierten Ablauf, der idealerweise parallel zur Berichtserstellung beginnt und nicht erst nach Fertigstellung des Berichts. Der Prüfer analysiert Systeme, Prozesse und Datenquellen, führt Interviews durch und bewertet die Vollständigkeit sowie Korrektheit der Angaben.
In der Praxis läuft der Prozess typischerweise in diesen Phasen ab:
- Auftragsannahme und Risikobeurteilung: Der Prüfer verschafft sich einen Überblick über das Unternehmen, identifiziert wesentliche Prüfrisiken und legt den Prüfungsumfang fest.
- Systemprüfung: Die internen Kontrollmechanismen und Datenerfassungsprozesse werden bewertet, um die Verlässlichkeit der gemeldeten Informationen einzuschätzen.
- Inhaltliche Prüfung: Der Prüfer analysiert die konkreten Angaben im Bericht, stellt Rückfragen und fordert bei Bedarf Nachweise an.
- Abschlussgespräch: Festgestellte Mängel oder Unklarheiten werden besprochen, und das Unternehmen erhält die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen.
- Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk: Der Prüfer erteilt abschließend einen Bestätigungsvermerk, der im Lagebericht veröffentlicht wird.
Je früher der Prüfer in den Prozess eingebunden wird, desto reibungsloser verläuft die Zusammenarbeit. Viele Prüfer bieten begleitende Prüfungen an, bei denen sie bereits während der Berichtserstellung Hinweise geben können.
Welche Dokumente und Nachweise müssen Unternehmen für die Prüfung bereitstellen?
Für die externe Prüfung der CSRD-Berichterstattung müssen Unternehmen eine umfangreiche Dokumentation bereitstellen. Dazu gehören alle Datenquellen, Berechnungsmethoden, interne Richtlinien sowie Nachweise für die durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse. Je vollständiger und strukturierter diese Unterlagen vorliegen, desto effizienter verläuft die Prüfung.
Konkret sollten Unternehmen folgende Unterlagen vorbereiten:
- Dokumentation der doppelten Wesentlichkeitsanalyse inklusive Methodik und Stakeholder-Befragungen
- Rohdaten und Berechnungsgrundlagen für alle quantitativen Angaben, zum Beispiel CO₂-Emissionen oder Energieverbrauch
- Interne Richtlinien, Prozessbeschreibungen und Governance-Dokumente zu den berichteten Themen
- Nachweise für externe Datenquellen, etwa Lieferantenbefragungen oder Zertifikate
- Protokolle von internen Freigabeprozessen und Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Beschreibung der verwendeten Softwaresysteme und Datenpfade
Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur für die Prüfung wichtig, sondern auch ein Zeichen für ein reifes Nachhaltigkeitsmanagement und professionelles Reporting. Prüfer bewerten nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Qualität der zugrundeliegenden Prozesse.
Was passiert, wenn der CSRD-Bericht die Prüfung nicht besteht?
Wenn ein CSRD-Bericht die externe Prüfung nicht besteht, kann der Prüfer einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk oder eine Versagung erteilen. Das bedeutet, dass wesentliche Mängel, Fehler oder fehlende Informationen festgestellt wurden, die eine positive Bestätigung verhindern. In der Praxis kommt es jedoch selten zu einer vollständigen Versagung, da Prüfer in der Regel vorab auf Mängel hinweisen.
Folgende Szenarien sind möglich:
- Eingeschränkter Bestätigungsvermerk: Der Prüfer bestätigt den Bericht mit Ausnahme bestimmter Punkte, die als fehlerhaft oder unvollständig eingestuft werden.
- Versagung: Bei schwerwiegenden Mängeln wird kein positiver Vermerk erteilt. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben, da die Veröffentlichung eines geprüften Berichts gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Nachbesserung vor Abschluss: In den meisten Fällen weist der Prüfer auf Lücken hin, bevor der Vermerk erteilt wird, sodass das Unternehmen Korrekturen vornehmen kann.
Unternehmen, die mit einem negativen Ergebnis konfrontiert werden, sollten die festgestellten Mängel systematisch beheben und die betroffenen Prozesse grundlegend überarbeiten. Häufige Ursachen sind unvollständige Datenerfassung, fehlende Nachweise für qualitative Angaben oder eine mangelhafte Wesentlichkeitsanalyse.
Wann sollten Unternehmen mit der Prüfungsvorbereitung beginnen?
Unternehmen sollten mit der Vorbereitung auf die externe Prüfung mindestens sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Berichtsdatum beginnen. Idealerweise wird die Prüfungsvorbereitung direkt in den Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagementsystems integriert, sodass Datenerfassung, Dokumentation und Qualitätssicherung von Anfang an prüfungsgerecht gestaltet werden.
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Zudem wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 sind erst ab 2028 berichtspflichtig. Diese zusätzliche Zeit sollte aktiv genutzt werden, um Systeme, Prozesse und die interne Datenbasis aufzubauen, die eine erfolgreiche Prüfung ermöglichen.
Konkret empfiehlt sich folgende Zeitplanung:
- Frühzeitig: Prüfer auswählen und in die Berichtsplanung einbeziehen
- Laufend: Datenerfassungsprozesse dokumentieren und Nachweise sichern
- Sechs Monate vor Berichtsdatum: Interne Qualitätssicherung starten und Lücken identifizieren
- Drei Monate vor Berichtsdatum: Begleitende Prüfungshandlungen ermöglichen und offene Fragen klären
Wer die Prüfungsvorbereitung früh beginnt, vermeidet Zeitdruck, reduziert das Risiko von Nachbesserungen und stellt sicher, dass der Bericht nicht nur compliant, sondern auch inhaltlich überzeugend ist.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Eine erfolgreiche externe Prüfung steht und fällt mit der Qualität der Vorbereitung. Genau hier setzen wir bei Adconterra an: Wir begleiten Sie von der ersten Datenerfassung bis zum prüfungsfertigen Bericht und sorgen dafür, dass Ihre CSRD-Berichterstattung sowohl gesetzeskonform als auch inhaltlich belastbar ist.
Unsere Unterstützung umfasst konkret:
- Strukturierte Projektbegleitung entlang aller ESRS-Anforderungen
- Aufbau prüfungsgerechter Datenerfassungs- und Dokumentationsprozesse
- Durchführung und Dokumentation der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Koordination mit dem externen Prüfer und Vorbereitung aller relevanten Nachweise
- Übernahme der Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers für KMU, die keine eigene Nachhaltigkeitsabteilung aufbauen möchten
Ob Sie noch am Anfang stehen oder bereits mitten in der Berichtsvorbereitung sind: Wir helfen Ihnen, die Prüfung sicher zu bestehen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und erfahren Sie, wie wir Ihre CSRD-Berichterstattung gemeinsam erfolgreich gestalten.
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