Wie unterscheidet sich CSRD Berichterstattung von TCFD-Anforderungen?
CSRD-Berichterstattung und TCFD unterscheiden sich grundlegend in Umfang, Verbindlichkeit und thematischer Breite. Während TCFD ausschließlich auf klimabezogene Finanzrisiken fokussiert, verlangt die CSRD eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung über alle ESG-Themen hinweg. Für Unternehmen in der EU ist die CSRD das rechtlich verbindliche Rahmenwerk, das klare Pflichten definiert. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen, die Nachhaltigkeitsverantwortliche beim Vergleich beider Rahmenwerke beschäftigen.
Was deckt TCFD ab, das CSRD nicht abdeckt?
TCFD konzentriert sich ausschließlich auf klimabezogene Risiken und deren finanzielle Auswirkungen auf ein Unternehmen. Dieser enge Fokus auf physische und transitorische Klimarisiken sowie Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel ist das Alleinstellungsmerkmal von TCFD gegenüber der breiteren CSRD-Berichterstattung.
Das Task Force on Climate-related Financial Disclosures-Rahmenwerk wurde ursprünglich entwickelt, um Investoren und Finanzmarktakteuren bessere Informationen über klimabedingte Unternehmensrisiken bereitzustellen. Es strukturiert seine Anforderungen entlang von vier Kernbereichen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Besonders der Strategiebereich enthält eine Szenarioanalyse, bei der Unternehmen ihre Resilienz gegenüber verschiedenen Klimaszenarien darstellen müssen.
Die CSRD hingegen geht weit über Klimathemen hinaus. Sie umfasst soziale Themen wie Arbeitnehmerrechte, Lieferkettenbedingungen, Diversität sowie Governance-Aspekte wie Unternehmensethik und Korruptionsbekämpfung. Wer also ausschließlich einen TCFD-Bericht erstellt, berichtet nur über einen Bruchteil dessen, was die CSRD fordert. Klimabezogene Offenlegungen sind in der CSRD im Standard ESRS E1 verankert, der inhaltlich stark an TCFD angelehnt ist.
Welche Unternehmen sind zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet, welche zu TCFD?
Die CSRD gilt als EU-Richtlinie für bestimmte Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeit in der Europäischen Union. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. TCFD hingegen ist kein gesetzlich verpflichtendes Rahmenwerk, sondern eine freiwillige Empfehlung.
Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt der CSRD-Maßstab auf konsolidierter Basis. Wichtig für die Zeitplanung: Mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie wurden die Anwendungstermine bereits verschoben. Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten. Diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten geschoben, sodass die betroffenen Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig werden.
TCFD-Berichte werden in vielen Ländern außerhalb der EU von Aufsichtsbehörden, Börsen oder großen Investoren eingefordert. In Großbritannien, Australien oder Kanada gibt es teils gesetzliche Verpflichtungen auf Basis von TCFD. Für Unternehmen, die primär auf EU-Märkten tätig sind, ist die CSRD das relevantere und rechtlich bindende Rahmenwerk.
Wie unterscheiden sich die Wesentlichkeitskonzepte von CSRD und TCFD?
Der entscheidende Unterschied liegt im Konzept der doppelten Wesentlichkeit, das die CSRD vorschreibt, während TCFD ausschließlich auf finanzielle Wesentlichkeit ausgerichtet ist. Die CSRD verlangt, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen selbst bewerten und berichten.
TCFD folgt der klassischen finanziellen Wesentlichkeit: Es werden nur jene Klimainformationen offengelegt, die für Investoren und die finanzielle Lage des Unternehmens relevant sind. Die Frage lautet: Welche Klimarisiken gefährden den Unternehmenswert?
Die CSRD ergänzt diese Perspektive um die sogenannte Impact-Wesentlichkeit: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Klimawandel, Biodiversität, Menschenrechte und andere Themen? Diese doppelte Betrachtungsweise macht die Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD deutlich aufwendiger, liefert aber auch ein vollständigeres Bild der Nachhaltigkeitsleistung. Für Nachhaltigkeitsverantwortliche bedeutet das, dass sie bei der CSRD-Berichterstattung und Nachhaltigkeitsreporting eine strukturierte Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen, die beide Dimensionen systematisch erfasst.
Können TCFD-Berichte als Grundlage für die CSRD-Berichterstattung genutzt werden?
Ja, bestehende TCFD-Berichte können als wertvolle Vorarbeit für die CSRD-Berichterstattung dienen, insbesondere für den klimabezogenen Standard ESRS E1. Eine vollständige Grundlage ersetzen sie jedoch nicht, da TCFD nur einen kleinen Teil der CSRD-Anforderungen abdeckt.
Der ESRS E1 zur Klimaberichterstattung wurde inhaltlich stark an TCFD angelehnt. Unternehmen, die bereits TCFD-konform berichten, haben dort einen klaren Vorsprung: Szenarioanalysen, Governance-Strukturen für Klimarisiken und Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen können direkt übernommen oder angepasst werden.
Allerdings umfasst die CSRD zwölf ESRS-Standards, die Themen von Biodiversität über Arbeitnehmerrechte bis hin zu Unternehmensführung abdecken. Für all diese Bereiche liefert TCFD keine Grundlage. Wer also mit einem TCFD-Bericht startet, hat die Klimakomponente gut vorbereitet, muss aber für die vollständige CSRD-Berichterstattung erheblich mehr Daten erfassen, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und deutlich mehr Offenlegungspflichten erfüllen.
Welches Rahmenwerk sollten KMU priorisieren – CSRD oder TCFD?
Für KMU in der EU hat die CSRD klar Vorrang, sofern sie unter die Berichtspflicht fallen. Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen ist TCFD dagegen derzeit kein verpflichtendes Rahmenwerk und damit nachrangig.
Nach den aktuellen Schwellenwerten des Omnibus-Rechtsakts sind KMU mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden oder weniger als 450 Mio. Euro Nettoumsatz von der gesetzlichen CSRD-Pflicht ausgenommen. Dennoch können sie indirekt betroffen sein: Große berichtspflichtige Unternehmen fragen häufig Nachhaltigkeitsdaten bei ihren Lieferanten und Geschäftspartnern ab, um ihre eigene Berichterstattung zu erfüllen.
Für KMU, die freiwillig berichten möchten, empfiehlt sich der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde. TCFD ist vor allem dann relevant, wenn KMU internationale Investoren ansprechen oder in Märkten außerhalb der EU tätig sind, wo TCFD stärker verbreitet ist. Die strategische Empfehlung lautet: Zuerst die gesetzlichen Pflichten klären, dann das passende Rahmenwerk wählen.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung sind komplex, und die Abgrenzung zu anderen Rahmenwerken wie TCFD sorgt in vielen Unternehmen für Unsicherheit. Genau hier setzen wir an. Als spezialisierte Nachhaltigkeitsberatung begleiten wir Sie von der ersten Orientierung bis zum fertigen, gesetzeskonformen Bericht.
Unser Leistungsangebot im Bereich CSRD-Berichterstattung umfasst konkret:
- Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Wir strukturieren und moderieren den Prozess, damit Sie sowohl finanzielle als auch Impact-Wesentlichkeit systematisch erfassen.
- Datenerfassung und Dokumentation: Wir unterstützen Sie bei der Erhebung aller relevanten ESG-Daten entlang der ESRS-Standards, einschließlich klimabezogener Kennzahlen aus dem ESRS E1.
- Einordnung bestehender Berichte: Falls Sie bereits TCFD-Berichte erstellt haben, prüfen wir, welche Inhalte direkt für die CSRD-Berichterstattung genutzt werden können.
- Begleitung der gesamten Berichterstellung: Von der Koordination mit Fachabteilungen bis zur finalen Berichtsprüfung übernehmen wir die Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers.
- Strategische Einbettung: Wir sorgen dafür, dass Ihr Bericht nicht nur compliant ist, sondern auch strategisch wertvolle Erkenntnisse für Ihr Unternehmen liefert.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt und wie Sie die Anforderungen effizient umsetzen? Sprechen Sie uns an – per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und wir klären gemeinsam den nächsten Schritt für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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