Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat bei der CSRD Berichterstattung?
Der Aufsichtsrat spielt bei der CSRD-Berichterstattung eine zentrale Überwachungsrolle: Er prüft, ob der Nachhaltigkeitsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und trägt gemeinsam mit dem Vorstand die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Berichterstattung. Diese Aufgabe ist keine bloße Formalität, sondern eine echte Corporate-Governance-Pflicht mit rechtlichen Konsequenzen. Die folgenden Abschnitte beleuchten, was das konkret bedeutet, wie Zuständigkeiten verteilt sind und wie sich der Aufsichtsrat gut aufstellen kann.
Welche konkreten Pflichten hat der Aufsichtsrat nach der CSRD?
Nach der CSRD ist der Aufsichtsrat verpflichtet, den Nachhaltigkeitsbericht zu prüfen und gegenüber der Hauptversammlung zu bestätigen, dass er den geltenden Standards entspricht. Diese Prüfungspflicht umfasst sowohl die inhaltliche Vollständigkeit als auch die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der Aufsichtsrat muss den Bericht also aktiv kontrollieren, nicht nur zur Kenntnis nehmen.
Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Aufgaben:
- Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts auf Vollständigkeit und Konformität mit den ESRS
- Überwachung der internen Prozesse zur Datenerhebung und Berichtserstellung
- Stellungnahme im Prüfungsbericht des Aufsichtsrats zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Sicherstellung, dass ein externer Prüfer mit der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt wird
- Kontrolle, ob die doppelte Wesentlichkeitsanalyse methodisch korrekt durchgeführt wurde
Wichtig: Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind Unternehmen grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Zudem wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten.
Wie unterscheiden sich die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat bei der CSRD?
Der Vorstand erstellt den Nachhaltigkeitsbericht und verantwortet die operative Umsetzung, während der Aufsichtsrat die Überwachungsfunktion übernimmt. Diese Aufgabenteilung entspricht dem klassischen dualen Führungsmodell im deutschen Gesellschaftsrecht und gilt auch für die CSRD-Berichterstattung vollumfänglich.
Konkret bedeutet das: Der Vorstand legt die Nachhaltigkeitsstrategie fest, koordiniert die Datenerhebung und steuert den Berichtsprozess. Er ist dafür verantwortlich, dass die richtigen Informationen zusammengetragen und korrekt dargestellt werden. Der Aufsichtsrat hingegen bewertet das Ergebnis kritisch und hinterfragt, ob der Prozess ordnungsgemäß war.
Eine enge Zusammenarbeit ist dennoch unerlässlich. Der Aufsichtsrat sollte bereits während der Berichtserstellung informiert werden, nicht erst, wenn der fertige Bericht vorliegt. Regelmäßige Statusberichte des Vorstands an den Aufsichtsrat, insbesondere an den Prüfungsausschuss, sind ein bewährtes Mittel, um Überraschungen kurz vor der Veröffentlichung zu vermeiden.
Welche Qualifikationen braucht der Aufsichtsrat für die CSRD-Überwachung?
Für eine wirksame Überwachung der CSRD-Berichterstattung benötigt der Aufsichtsrat ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Nachhaltigkeitsreporting, ESG-Regulierung und ESRS, und den relevanten ESRS-Standards. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses sollte über nachweisbare Expertise in Nachhaltigkeitsfragen verfügen.
Diese Anforderung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern spiegelt sich in den gesetzlichen Erwartungen an eine sachkundige Überwachung wider. Aufsichtsratsmitglieder, die bislang hauptsächlich finanzielle Kennzahlen bewertet haben, stehen vor der Aufgabe, ihr Verständnis auf nichtfinanzielle Themen auszuweiten. Dazu gehören unter anderem:
- Grundlagen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Struktur und Anforderungen der ESRS
- Funktionsweise der externen Nachhaltigkeitsprüfung (Limited Assurance)
- Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und finanzieller Wesentlichkeit
Praktisch empfiehlt sich eine gezielte Weiterbildung für Aufsichtsratsmitglieder, etwa durch Workshops oder externe Fachberatung. Wer die eigenen Wissenslücken frühzeitig schließt, kann seiner Überwachungsrolle deutlich souveräner nachkommen.
Was passiert, wenn der Aufsichtsrat seine CSRD-Pflichten vernachlässigt?
Vernachlässigt der Aufsichtsrat seine Überwachungspflichten im Rahmen der CSRD-Berichterstattung, drohen rechtliche Konsequenzen für die Gesellschaft und möglicherweise persönliche Haftungsrisiken für die betreffenden Mitglieder. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Nachhaltigkeitsbericht kann zudem zu Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
Die CSRD sieht vor, dass Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße festlegen. In Deutschland werden diese Regelungen durch das entsprechende Umsetzungsgesetz konkretisiert. Aufsichtsratsmitglieder, die nachweislich ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen sind, können dabei in die persönliche Haftung genommen werden, wenn daraus ein Schaden für das Unternehmen entsteht.
Darüber hinaus verliert der Nachhaltigkeitsbericht ohne ordnungsgemäße Aufsichtsratsprüfung seine Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren, Kunden und Geschäftspartnern. In einer Zeit, in der ESG-Performance zunehmend in Kreditentscheidungen und Lieferantenauswahlprozesse einfließt, ist das ein ernst zu nehmender wirtschaftlicher Nachteil.
Wie sollte der Aufsichtsrat die CSRD-Berichterstattung intern organisieren?
Der Aufsichtsrat sollte die Überwachung der CSRD-Berichterstattung dem Prüfungsausschuss übertragen und dort klare Zuständigkeiten und einen strukturierten Zeitplan etablieren. Eine frühzeitige Einbindung, regelmäßige Berichterstattung durch den Vorstand und eine enge Abstimmung mit dem externen Prüfer sind dabei entscheidend.
Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:
- Zuständigkeit klären: Der Prüfungsausschuss übernimmt die federführende Überwachung und berichtet dem Gesamtaufsichtsrat.
- Jahresplan erstellen: Die wichtigsten Meilensteine der CSRD-Berichterstattung, von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung, werden im Jahresplan des Aufsichtsrats verankert.
- Regelmäßige Updates einfordern: Der Vorstand informiert den Prüfungsausschuss quartalsweise über den Fortschritt der Berichtserstellung.
- Prüfer frühzeitig einbinden: Der externe Nachhaltigkeitsprüfer sollte bereits zu Beginn des Prozesses mit dem Prüfungsausschuss kommunizieren, nicht erst am Ende.
- Kompetenzen aufbauen: Mindestens ein Ausschussmitglied bildet sich gezielt in ESRS und Nachhaltigkeitsreporting weiter.
Ein gut organisierter Aufsichtsrat schafft damit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern sendet auch ein klares Signal an alle Stakeholder: Nachhaltigkeit ist in diesem Unternehmen Chefsache auf allen Ebenen.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung sind komplex und betreffen nicht nur operative Teams, sondern auch Aufsichts- und Kontrollgremien. Wir von Adconterra begleiten Unternehmen durch den gesamten Berichtsprozess und sorgen dafür, dass alle Beteiligten, einschließlich des Aufsichtsrats, auf einem gemeinsamen Wissensstand sind.
Unsere Unterstützung umfasst konkret:
- Strukturierte Projektbegleitung von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht
- Aufbereitung der ESRS-Anforderungen in verständliche, entscheidungsrelevante Informationen für Gremien
- Unterstützung bei der Datenerfassung, Dokumentation und Nachverfolgung direkter und indirekter Berichtspflichten
- Beratung zur internen Prozessorganisation, damit Vorstand und Aufsichtsrat ihre Rollen klar wahrnehmen können
- Sicherstellung einer transparenten, gesetzeskonformen Berichterstattung, die auch einer externen Prüfung standhält
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen unter die aktuellen CSRD-Schwellenwerte fällt und wie Sie sich jetzt am besten aufstellen? Sprechen Sie uns an – per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und wir klären gemeinsam, welche Schritte für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
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