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EmpCo-Richtlinie: Was Unternehmen ab dem 27. September 2026 beachten müssen

EmpCo-Richtlinie: Was Unternehmen ab dem 27. September 2026 beachten müssen

Oberhausen, 16. Juli 2026. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“, Richtlinie (EU) 2024/825) verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen insbesondere prüfen, ob ihre Claims konkret, verständlich und belastbar belegt sind – auf Websites, Verpackungen, in Online-Shops, Produktinformationen und Werbung.

Welche Unternehmen sind direkt betroffen?

Die EmpCo-Richtlinie ist in erster Linie eine Verbraucherschutzregelung. Direkt betroffen sind Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher ansprechen – insbesondere Unternehmen im B2C-Geschäft. Das gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Besonders relevant ist EmpCo für Unternehmen mit:

  • eigenen Online-Shops, stationärem Einzelhandel oder Direktvertrieb,
  • Produkten für private Endkundinnen und Endkunden,
  • verbrauchergerichteter Werbung und Produktkommunikation,
  • Verpackungen, Produktkennzeichnungen oder Nachhaltigkeitssiegeln,
  • Aussagen zu Klimaneutralität, Recyclingfähigkeit, Haltbarkeit oder Reparierbarkeit.

Auch Hersteller, die überwiegend über Händler vertreiben, sollten ihre Angaben prüfen, weil Produktdaten, Verpackungstexte und Claims in die Verbraucherkommunikation einfließen können.

Reine B2B-Geschäftsbeziehungen sind grundsätzlich nicht direkt erfasst. Indirekte Relevanz besteht jedoch, wenn Aussagen öffentlich zugänglich sind, von Händlern gegenüber Endkunden verwendet werden, auf Verpackungen oder Produktdatenblättern weitergereicht werden oder das Unternehmen zusätzlich B2C vertreibt.

Geschäftsmodell EmpCo-Relevanz
B2C Direkt und hoch
B2B Grundsätzlich indirekt
B2B2C Hoch, sobald Endverbraucher erreicht werden

Praxisregel: Jede Aussage, die Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnehmen können oder die für eine Verbraucherentscheidung bestimmt ist, sollte nach den EmpCo-Grundsätzen geprüft werden. Irreführende Angaben können auch unabhängig davon wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

Was ist das Ziel der EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing schützen und ihnen klare, nachvollziehbare Informationen über Umweltmerkmale, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareaktualisierungen geben. Betroffen sind daher nicht nur Werbekampagnen, sondern auch Verpackungen, Online-Shops, Produktdatenblätter, Siegel und Social Media. In Deutschland wird EmpCo insbesondere über Änderungen des UWG und des Verbraucherrechts umgesetzt.

Gibt es eine „Blacklist“ verbotener Wörter?

Eine reine Wort-Blacklist gibt es nicht. Entscheidend ist, wie eine Aussage verwendet wird, worauf sie sich bezieht und ob sie belegt werden kann. Besonders prüfungsbedürftig sind etwa „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „recycelbar“, „biologisch abbaubar“, „energieeffizient“, „ressourcenschonend“, „fair“ oder „sozial verantwortlich“.

Diese Begriffe sind nicht automatisch verboten. Sie dürfen jedoch keinen pauschalen Umwelt- oder Sozialvorteil suggerieren. Erforderlich sind ein klarer Bezug, eine verständliche Einordnung und passende Nachweise.

Welche Geschäftspraktiken sind künftig unlauter?

Die EmpCo erweitert die Blacklist unlauterer Geschäftspraktiken. Besonders relevant sind:

  • Pauschale Umweltaussagen: „grün“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkrete Begründung beziehungsweise anerkannte hervorragende Umweltleistung.
  • Intransparente Siegel: Selbst entwickelte oder nicht unabhängig kontrollierte Nachhaltigkeitszeichen, deren Kriterien nicht öffentlich zugänglich sind.
  • Übertragung von Teilvorteilen: Ein Vorteil der Verpackung oder eines Bauteils darf nicht als Vorteil des gesamten Produkts dargestellt werden.
  • Produktbezogene Klimaneutralitätsclaims: Aussagen wie „klimaneutral“, wenn sie auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Emissionsgutschriften machen ein Produkt nicht automatisch emissionsfrei.
  • Gesetzliche Mindestanforderungen: Vorgeschriebene Eigenschaften dürfen nicht als freiwilliger Nachhaltigkeitsvorteil beworben werden.
  • Irreführende Produktinformationen: Falsche Angaben zu Haltbarkeit oder Reparierbarkeit sowie das Zurückhalten wichtiger Informationen zu Softwareaktualisierungen, Ersatzteilen oder Zubehör.

Auch Zukunftsversprechen wie „bis 2050 klimaneutral“ müssen überprüfbar und mit konkreten Maßnahmen, Zwischenzielen und einem Zeitplan hinterlegt sein.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

EmpCo betrifft neben Werbeaussagen auch Produktdaten und After-Sales-Informationen – etwa zu Haltbarkeitsgarantien, Softwareaktualisierungen, Reparaturleistungen, Ersatzteilen und Reparatureinschränkungen.

Ein kompakter EmpCo-Check sollte folgende Schritte umfassen:

  • Claims erfassen: Website, Shop, Verpackungen, Produktdatenblätter, Angebote und Social Media prüfen.
  • Geltungsbereich klären: Bezieht sich die Aussage auf das Produkt, die Verpackung, einen Bestandteil oder die Wertschöpfungskette?
  • Nachweise zuordnen: Datenquellen, Berechnungen, Prüfberichte, Zertifikate und Lieferantennachweise dokumentieren.
  • Siegel und Klimaversprechen bewerten: Transparenz, Drittprüfung, Emissionsreduzierung und Kompensation sauber unterscheiden.
  • Freigaben organisieren: Zuständigkeiten zwischen Nachhaltigkeit, Marketing, Produktmanagement, Recht und Vertrieb festlegen.
  • Claim-Register führen: Aussagen, Nachweise, Verantwortlichkeiten und Prüftermine regelmäßig aktualisieren.

EmpCo verbietet nicht jede Nachhaltigkeitskommunikation. Zulässig bleiben belegte Aussagen über tatsächliche Umweltleistungen, Reduktionsmaßnahmen, langlebige Produkte, Reparaturangebote oder anerkannte Zertifizierungen. Dabei gilt: konkret statt pauschal, belegt statt behauptet und transparent statt beschönigt.

Fazit

Eine reine Wort-Blacklist gibt es nicht. Es gibt jedoch klare Grenzen für irreführende Umweltversprechen, intransparente Siegel, produktbezogene Klimaneutralitätsclaims, übertragene Teilvorteile und unbelegte Zukunftsversprechen.

Unternehmen sollten ihre Claims und Nachweise jetzt prüfen. Wer Umweltvorteile konkret beschreibt, belastbar belegt und transparent einordnet, reduziert Greenwashing-Risiken und stärkt das Vertrauen seiner Kundinnen und Kunden.

Sie möchten Ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf EmpCo vorbereiten? Kontaktieren Sie uns für einen strukturierten EmpCo- und Green-Claims-Check.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Stand: 16. Juli 2026

Sinja Krauskopf

Geschäftsführerin Adconterra

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