Welche Scope-Emissionen sollten in kurzfristige und welche in langfristige Klimaziele einfließen?
Wer eine glaubwürdige Klimastrategie entwickeln will, kommt an einer klaren Aufteilung der Treibhausgasemissionen nicht vorbei. Scope-Emissionen bilden die Grundlage jeder fundierten CO₂-Bilanz, und die Frage, welche Emissionskategorien in kurzfristige und welche in langfristige Klimaziele einfließen sollten, ist keine rein technische. Sie hat direkte Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit von Reduktionsversprechen, die Steuerbarkeit von Maßnahmen und die Ausrichtung der gesamten Klimastrategie.
Gerade für Unternehmen, die sich erstmals mit einer strukturierten Klimazielsetzung befassen, entsteht schnell Unsicherheit: Sollen alle drei Scopes gleichzeitig adressiert werden? Welche Ziele lassen sich realistisch bis 2030 erreichen, und was gehört in einen längeren Zeithorizont? Dieser Beitrag gibt eine strukturierte Orientierung.
Scope 1, 2 und 3 im Überblick
Das Greenhouse Gas Protocol unterscheidet drei Kategorien von Treibhausgasemissionen, die zusammen das vollständige Emissionsprofil eines Unternehmens abbilden. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen Quellen, etwa aus der Verbrennung von Erdgas in Heizungsanlagen oder dem Betrieb firmeneigener Fahrzeuge. Scope 2 erfasst indirekte Emissionen aus dem Zukauf von Strom, Wärme oder Kälte. Scope 3 schließlich deckt alle übrigen indirekten Emissionen ab, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, also vorgelagert bei Lieferanten und nachgelagert bei der Nutzung und Entsorgung von Produkten.
Die Unterscheidung ist nicht nur konzeptionell wichtig. Sie bestimmt maßgeblich, wie gut ein Unternehmen die jeweiligen Emissionen kontrollieren und beeinflussen kann. Während Scope-1- und Scope-2-Emissionen in der Regel direkt steuerbar sind, hängt die Reduktion von Scope-3-Emissionen von externen Akteuren, Lieferkettentransparenz und oft jahrelangen Transformationsprozessen ab. Eine vollständige CO₂-Bilanz ist daher die Voraussetzung, bevor sinnvolle Zielhorizonte gesetzt werden können.
Scope 1 und 2 als Basis für kurzfristige Ziele
Kurzfristige Klimaziele, typischerweise mit einem Zeithorizont bis 2030, sollten sich in erster Linie auf Scope-1- und Scope-2-Emissionen stützen. Der Grund liegt in der Steuerbarkeit: Unternehmen haben direkten Einfluss auf ihre eigene Energieversorgung, ihre Produktionsprozesse und ihren Fuhrpark. Maßnahmen wie der Wechsel zu erneuerbarem Strom, die Modernisierung von Heizungsanlagen oder die Elektrifizierung von Firmenfahrzeugen lassen sich planen, budgetieren und in ihrer Wirkung messen.
Für die Zielsetzung bedeutet das: Scope-1- und Scope-2-Reduktionsziele sollten konkret, messbar und mit klaren Verantwortlichkeiten verknüpft sein. Viele Unternehmen arbeiten hier mit absoluten Reduktionszielen, etwa einer prozentualen Senkung gegenüber einem Basisjahr, oder mit intensitätsbezogenen Zielen, die den Emissionsausstoß ins Verhältnis zur Produktionsmenge setzen. Beide Ansätze sind valide, solange die Datenbasis belastbar ist.
Auch regulatorisch wächst der Druck in diesem Bereich. Im Rahmen der Science Based Targets initiative (SBTi) müssen Unternehmen für ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen kurzfristige Ziele setzen, die mit dem 1,5-Grad-Pfad vereinbar sind. Diese Anforderungen fließen zunehmend auch in Berichtspflichten ein, etwa im Kontext der CSRD-Berichterstattung.
Scope 3 im Zentrum langfristiger Klimastrategien
Scope-3-Emissionen machen bei vielen Unternehmen den weitaus größten Teil des gesamten Treibhausgasfußabdrucks aus, oft mehr als 70 Prozent. Gleichzeitig sind sie am schwersten zu erfassen und zu reduzieren. Langfristige Klimaziele, die über 2030 hinausreichen und auf Netto-Null ausgerichtet sind, müssen deshalb Scope 3 in den Mittelpunkt stellen.
Das erfordert eine andere Herangehensweise als bei Scope 1 und 2. Unternehmen müssen Lieferanten einbinden, Produktdesigns überdenken, Kundenverhalten berücksichtigen und teils grundlegende Geschäftsmodellentscheidungen treffen. Dieser Transformationsprozess braucht Zeit, was erklärt, warum Scope-3-Ziele typischerweise auf 2040 oder 2050 ausgerichtet sind.
Dennoch sollte Scope 3 nicht auf später verschoben werden. Sinnvoll ist es, bereits jetzt mit der Datenerhebung zu beginnen, die wesentlichen Scope-3-Kategorien zu identifizieren und erste Maßnahmen entlang der Lieferkette anzustoßen. Wer frühzeitig Lieferantenpartnerschaften aufbaut und Transparenz über vorgelagerte Emissionen gewinnt, schafft die Grundlage für glaubwürdige langfristige Klimaziele.
Typische Fallstricke bei der Zielsetzung vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Formulierung von Klimazielen ohne ausreichende Datenbasis. Wer Ziele setzt, bevor eine vollständige CO₂-Bilanz vorliegt, riskiert entweder zu ambitionierte oder zu schwache Vorgaben. Beide Szenarien schaden der Glaubwürdigkeit, nach innen wie nach außen.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn Unternehmen Scope-3-Emissionen in kurzfristige Ziele aufnehmen, ohne die nötige Datenverfügbarkeit sicherzustellen. Das führt zu Zielen, die kaum überprüfbar sind und im Reporting zu erheblichen Problemen führen können. Besser ist es, Scope 3 in kurzfristigen Zielen zunächst auf jene Kategorien zu beschränken, für die bereits belastbare Daten vorliegen.
Auch die fehlende Abstimmung zwischen Klimazielen und Unternehmenszielen ist ein strukturelles Risiko. Klimaziele, die isoliert vom Kerngeschäft formuliert werden, verlieren schnell an Verbindlichkeit. Sie sollten stattdessen in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet sein und mit konkreten Maßnahmen, Budgets und Verantwortlichkeiten unterlegt werden.
Klimaziele in die Nachhaltigkeitsstrategie integrieren
Klimaziele entfalten ihre Wirkung erst, wenn sie nicht als separate Aufgabe behandelt werden, sondern als integraler Bestandteil der gesamten Unternehmensstrategie. Das bedeutet, Reduktionspfade für Scope 1, 2 und 3 mit konkreten Investitionsentscheidungen, Lieferantenkriterien und Produktentwicklungen zu verknüpfen.
Für Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, ist diese Integration ohnehin verpflichtend. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind Unternehmen grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Durch die separate „Stop-the-clock“-Richtlinie wurden die Anwendungstermine zudem verschoben, sodass Unternehmen der bisherigen Welle 2 erst ab 2028 berichtspflichtig werden. Dennoch empfiehlt es sich, die strategische Arbeit an Klimazielen nicht aufzuschieben, da die Datenbasis Zeit braucht, um belastbar zu werden.
Auch für Unternehmen, die freiwillig berichten oder sich an Rahmenwerken wie dem VSME orientieren, gilt: Klimaziele müssen nachvollziehbar, konsistent und regelmäßig überprüft werden. Ein jährlicher Review-Prozess, bei dem Ziele und Maßnahmen auf Basis aktueller Emissionsdaten angepasst werden, ist keine Kür, sondern Bestandteil einer ernsthaften Klimastrategie.
Wie wir bei der Klimazielsetzung unterstützen
Wir bei Adconterra begleiten Unternehmen bei der strukturierten Entwicklung ihrer Klimaziele, von der ersten CO₂-Bilanz bis zur Integration in die Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei arbeiten wir praxisnah und mit einem tiefen Verständnis für betriebliche Abläufe, gerade für KMU, die keine eigene Nachhaltigkeitsabteilung haben.
Konkret unterstützen wir unter anderem bei:
- der Erstellung einer vollständigen CO₂-Bilanz nach anerkannten Standards (GHG Protocol, ISO 14064)
- der Ableitung science-based Reduktionsziele für Scope 1, 2 und 3
- der Einbettung von Klimazielen in eine kohärente Nachhaltigkeitsstrategie
- der Vorbereitung auf Berichtspflichten nach CSRD oder freiwilligen Standards wie dem VSME
- dem Aufbau interner Prozesse zur kontinuierlichen Emissionserfassung und Zielüberprüfung
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Unternehmen bei der Klimazielsetzung steht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind, sprechen Sie uns gerne an. Ein erstes Gespräch hilft oft, den Einstieg zu finden.
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