Welche Arten von Nachhaltigkeitsberichten gibt es?
Nachhaltigkeitsberichte dokumentieren die ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen eines Unternehmens und werden für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sowie die Erwartungen von Stakeholdern immer wichtiger. Es gibt verschiedene Arten von Nachhaltigkeitsberichten: verpflichtende Berichte nach der CSRD und freiwillige Berichte nach Standards wie GRI oder VSME. Die Wahl des richtigen Berichtstyps hängt von Unternehmensgröße, Branche und strategischen Zielen ab.
Was sind Nachhaltigkeitsberichte und warum werden sie immer wichtiger?
Nachhaltigkeitsberichte sind systematische Dokumentationen der ESG-Performance eines Unternehmens (Environmental, Social, Governance). Sie erfassen ökologische Auswirkungen, soziale Verantwortung und Unternehmensführung transparent und messbar. Diese Berichte dienen der Kommunikation mit Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und anderen Stakeholdern über die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens.
Die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung resultiert aus mehreren Entwicklungen. Regulatorische Anforderungen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichten immer mehr Unternehmen zur detaillierten Berichterstattung. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden an eine transparente Nachhaltigkeitskommunikation erheblich.
Investoren nutzen ESG-Daten zunehmend für Anlageentscheidungen, während Geschäftspartner Nachhaltigkeitsnachweise in ihre Lieferantenbewertung einbeziehen. Für Unternehmen bieten Nachhaltigkeitsberichte die Chance zur Differenzierung, Effizienzsteigerung und langfristigen Wertschöpfung, statt nur als Berichtspflicht betrachtet zu werden.
Welche gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichte müssen Unternehmen erstellen?
Die wichtigste gesetzliche Verpflichtung ist die CSRD-Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Die Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Der Anwendungsbereich der CSRD wird stufenweise ausgeweitet: Seit 2025 müssen Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig waren, nach CSRD berichten. Ab 2026 folgen große Unternehmen, die die verschärften Kriterien erfüllen. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine bereits mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten; diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten geschoben und somit werden die Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig.
Zusätzlich zur CSRD müssen bestimmte Unternehmen nach der EU-Taxonomie berichten, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten klassifiziert. Weitere relevante Regelungen umfassen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie branchenspezifische Berichtspflichten, die je nach Unternehmensbereich zusätzliche Anforderungen stellen können.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten?
Die CSRD-Berichterstattung ist gesetzlich verpflichtend und folgt den standardisierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Berichte müssen extern geprüft werden, haben feste Berichtszyklen und detaillierte Offenlegungsanforderungen. Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die sowohl finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen als auch Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft betrachtet.
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichte bieten dagegen Flexibilität bei Format, Umfang und Berichtszeitraum. Unternehmen können Standards wie GRI (Global Reporting Initiative), SASB (Sustainability Accounting Standards Board) oder VSME-Standards (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) wählen. Diese Berichte erfordern keine externe Prüfung, können aber zur Vorbereitung auf künftige CSRD-Anforderungen dienen.
Der strategische Unterschied liegt in der Zielsetzung: Während CSRD-Berichte primär der Compliance dienen, ermöglichen freiwillige Berichte eine individuellere Nachhaltigkeitskommunikation. Freiwillige Berichterstattung kann als Einstieg in ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement fungieren und Unternehmen auf zukünftige gesetzliche Anforderungen vorbereiten.
Welche freiwilligen Nachhaltigkeitsberichte gibt es für KMU?
Für kleine und mittlere Unternehmen bieten VSME-Standards (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) eine strukturierte und effiziente Aufbereitung relevanter ESG-Daten. Diese von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten Leitlinien sind praxisnah, pragmatisch und unternehmensspezifisch zugeschnitten und gewährleisten zugleich die Anschlussfähigkeit an künftige CSRD-Anforderungen.
Der GRI-Standard bietet mit seinen modularen Ansätzen flexible Optionen für KMU. Unternehmen können relevante Themenbereiche auswählen und ihre Berichterstattung schrittweise ausbauen. Branchenspezifische Leitfäden erleichtern die praktische Umsetzung und berücksichtigen sektorspezifische Nachhaltigkeitsthemen.
Weitere Optionen umfassen vereinfachte CSR-Berichte nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder die „Communication on Progress“ des UN Global Compact. Diese Standards ermöglichen einen pragmatischen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ohne übermäßige Ressourcenbindung. Viele KMU beginnen mit kompakten Nachhaltigkeitsberichten, die wesentliche ESG-Aspekte abdecken und als Grundlage für die Weiterentwicklung dienen.
Wie wählen Sie den richtigen Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen aus?
Die Auswahl des passenden Berichtstyps beginnt mit der Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen entsprechend nach den ESRS berichten. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen bieten freiwillige Standards Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation.
Stakeholder-Erwartungen spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung. Investoren bevorzugen oft standardisierte Formate wie GRI oder SASB für eine bessere Vergleichbarkeit. Kunden und Geschäftspartner erwarten zunehmend transparente ESG-Informationen, während Mitarbeitende eine authentische Nachhaltigkeitskommunikation schätzen. Eine Stakeholder-Analyse hilft bei der Identifikation relevanter Berichtsanforderungen.
Die verfügbaren Ressourcen bestimmen maßgeblich die Umsetzbarkeit. Corporate Sustainability Reporting nach CSRD erfordert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, während VSME-Standards für KMU ressourcenschonender sind. Unternehmen sollten Ihre internen Kapazitäten realistisch bewerten und gegebenenfalls externe Unterstützung einplanen.
Strategische Nachhaltigkeitsziele beeinflussen ebenfalls die Berichtswahl. Unternehmen mit ambitionierten Klimazielen profitieren von detaillierten CO₂-Bilanzen und Science-Based Targets. Für den Einstieg in ein systematisches Nachhaltigkeitsmanagement eignen sich kompakte Formate, die schrittweise ausgebaut werden können und eine glaubwürdige Grundlage für die weitere Entwicklung schaffen. Ein professionelles Nachhaltigkeitsreporting unterstützt Unternehmen dabei, Ihre ESG-Performance strukturiert zu dokumentieren.
Wie ADCONTERRA bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt
ADCONTERRA bietet eine umfassende Lösung für die professionelle Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und begleitet Unternehmen von der strategischen Planung bis zur finalen Umsetzung. Unsere Expertise umfasst:
• CSRD-Compliance: Vollständige Betreuung bei der verpflichtenden Berichterstattung nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
• Freiwillige Berichterstattung: Entwicklung maßgeschneiderter Nachhaltigkeitsberichte nach GRI, VSME oder DNK-Standards
• Wesentlichkeitsanalyse: Systematische Identifikation relevanter ESG-Themen und Stakeholder-Erwartungen
• Datenerhebung und -aufbereitung: Strukturierte Erfassung und Analyse Ihrer Nachhaltigkeitsdaten
• Strategische Beratung: Auswahl des optimalen Berichtsformats basierend auf Ihren Unternehmenszielen und regulatorischen Anforderungen
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