Welche Governance-Angaben verlangt die CSRD Berichterstattung konkret?
Die CSRD Berichterstattung verlangt unter dem Governance-Bereich konkrete Angaben zu Unternehmensführungsstrukturen, internen Kontrollmechanismen und Unternehmensethik. Diese Anforderungen sind in zwei Hauptbausteinen verankert: dem übergreifenden Standard ESRS 2 sowie dem themenspezifischen Standard ESRS G1. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Detailfragen rund um Governance-Angaben im Nachhaltigkeitsreporting und Nachhaltigkeitsbericht.
Welche ESRS-Standards decken die Governance-Angaben ab?
Governance-Angaben in der CSRD Berichterstattung werden durch zwei Standards geregelt: ESRS 2 enthält die allgemeinen Angaben zur Unternehmensführung und ist für alle berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtend. ESRS G1 ergänzt dies mit themenspezifischen Anforderungen zur Unternehmensethik und zum Geschäftsgebaren. Beide Standards greifen ineinander und bilden gemeinsam das Governance-Fundament des Nachhaltigkeitsberichts.
ESRS 2 ist der einzige Standard, der ohne Wesentlichkeitsprüfung vollständig angewendet werden muss. Er schafft die strukturelle Grundlage für alle weiteren Berichtsangaben. ESRS G1 hingegen unterliegt dem Wesentlichkeitsprinzip: Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob Governance-Themen wie Korruptionsprävention oder Lobbying für ihr Geschäftsmodell wesentlich sind, bevor sie die entsprechenden Angaben machen müssen.
Was sind die Pflichtangaben zu Unternehmensführungsstrukturen nach ESRS 2?
ESRS 2 verlangt unter dem Abschnitt GOV konkrete Angaben zur Rolle von Leitungs-, Management- und Aufsichtsorganen bei der Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen. Unternehmen müssen offenlegen, wie diese Gremien Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen überwachen, welche Kompetenzen vorhanden sind und wie Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensstrategie eingebettet sind.
Im Einzelnen umfassen die GOV-Angaben nach ESRS 2 folgende Bereiche:
- GOV-1: Zusammensetzung und Aufgaben der Unternehmensführungsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
- GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsthemen, die den Leitungsorganen gemeldet werden
- GOV-3: Integration von Nachhaltigkeitsleistung in Vergütungsregelungen
- GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence)
- GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Besonders GOV-3 ist für viele Unternehmen eine neue Herausforderung: Die Verknüpfung von Vergütungsstrukturen mit ESG-Zielen erfordert oft eine enge Abstimmung zwischen Nachhaltigkeitsverantwortlichen und der Personalabteilung oder dem Aufsichtsrat.
Was verlangt ESRS G1 konkret zur Unternehmensethik?
ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensethik und zum Geschäftsgebaren, sofern diese Themen als wesentlich eingestuft wurden. Konkret geht es um Maßnahmen zur Korruptionsprävention, den Umgang mit politischem Engagement und Lobbying, den Schutz von Hinweisgebern sowie faire Wettbewerbspraktiken.
Die Angabepflichten unter ESRS G1 gliedern sich in folgende Bereiche:
- G1-1: Unternehmenskultur und Richtlinien zu Unternehmensethik und Geschäftsgebaren
- G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken
- G1-3: Verfahren zur Vermeidung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
- G1-4: Bestätigte Vorfälle im Bereich Korruption und Bestechung
- G1-5: Politisches Engagement und Lobbying-Aktivitäten
- G1-6: Zahlungspraktiken gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen
Gerade G1-6 zu Zahlungspraktiken wird in der Praxis oft unterschätzt. Unternehmen müssen hier transparent machen, wie lange sie durchschnittlich brauchen, um Rechnungen zu begleichen, und ob sie dabei faire Konditionen gegenüber kleineren Lieferanten einhalten.
Welche Governance-Angaben sind für KMU besonders relevant?
Für kleine und mittelständische Unternehmen sind vor allem die GOV-Angaben aus ESRS 2 unmittelbar relevant, da sie verpflichtend sind. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr.
Unternehmen, die unter diesen Schwellenwerten liegen, unterliegen keiner direkten CSRD-Pflicht. Dennoch sind sie häufig indirekt betroffen, weil größere Geschäftspartner oder Kunden Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Lieferkette einfordern. In diesem Fall bietet der freiwillige VSME-Standard eine praxistaugliche Alternative, die deutlich schlankere Governance-Angaben erfordert.
Wichtig für KMU: Die ursprünglich für 2026 geplante Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten Anwendungswelle wurde mit der sogenannten „Stop-the-clock“-Richtlinie um zwei Jahre verschoben. Diese Unternehmen werden nun erst ab 2028 berichtspflichtig, was zusätzliche Vorbereitungszeit schafft.
Wie hängen Governance-Angaben mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zusammen?
Governance-Angaben aus ESRS G1 sind direkt an das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse geknüpft. Nur wenn Themen wie Korruption, Lobbying oder Lieferantenbeziehungen als wesentlich eingestuft werden, sind die entsprechenden G1-Angaben verpflichtend. Die GOV-Angaben aus ESRS 2 hingegen sind davon unabhängig und immer zu berichten.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse betrachtet Governance-Themen aus zwei Blickwinkeln: der Außen-in-Perspektive (wie beeinflussen externe Faktoren das Unternehmen finanziell?) und der Innen-aus-Perspektive (welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt?). Ein Unternehmen mit komplexen Lieferketten wird Governance-Themen wie Korruptionsprävention deutlich häufiger als wesentlich einstufen als ein rein lokal agierendes Dienstleistungsunternehmen.
Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt also direkt den Umfang der Governance-Berichterstattung und sollte sorgfältig dokumentiert werden, da Prüfer diesen Prozess nachvollziehen können müssen.
Welche Fehler passieren bei Governance-Angaben im Nachhaltigkeitsbericht häufig?
Bei Governance-Angaben in der CSRD Berichterstattung treten in der Praxis immer wieder ähnliche Fehler auf. Der häufigste ist die unzureichende Dokumentation der Rollen und Verantwortlichkeiten in Leitungsorganen. Viele Unternehmen beschreiben zwar ihre Strukturen, erklären aber nicht konkret, wie Nachhaltigkeitsthemen in Entscheidungsprozesse einfließen.
Weitere typische Schwachstellen sind:
- Fehlende Verbindung zur Vergütung: GOV-3 wird oft ausgelassen oder nur oberflächlich behandelt, weil die Verknüpfung von ESG-Zielen und Vergütung intern noch nicht formalisiert ist
- Unvollständige Due-Diligence-Dokumentation: GOV-4 erfordert eine strukturierte Beschreibung des Sorgfaltspflichtprozesses, die viele Unternehmen noch nicht systematisch aufgebaut haben
- Fehlende Wesentlichkeitsbegründung für G1: Unternehmen berichten G1-Angaben, ohne zu erklären, warum sie als wesentlich eingestuft wurden, oder sie lassen sie ohne Begründung weg
- Zu allgemeine Formulierungen: Aussagen wie „Wir verpflichten uns zu ethischem Verhalten“ ohne konkrete Richtlinien, Prozesse oder Verantwortlichkeiten erfüllen die ESRS-Anforderungen nicht
- Inkonsistenz zwischen Governance-Angaben und anderen Berichtsteilen: Wenn die Beschreibung der Nachhaltigkeitssteuerung nicht mit den beschriebenen Maßnahmen in anderen ESRS-Standards übereinstimmt, entstehen Widersprüche, die bei der Prüfung auffallen
Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Verwechslung von ESRS 2 GOV-Angaben und ESRS G1: Beide behandeln Governance, aber auf unterschiedlichen Ebenen. ESRS 2 beschreibt die Steuerungsstrukturen, ESRS G1 das konkrete Verhalten in ethischen Fragen.
So unterstützt ADCONTERRA bei der CSRD Berichterstattung
Governance-Angaben korrekt, vollständig und prüfungssicher zu dokumentieren ist anspruchsvoll, besonders wenn interne Strukturen noch nicht auf Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgerichtet sind. Genau hier setzen wir an.
Wir begleiten Unternehmen strukturiert durch den gesamten Prozess der CSRD Berichterstattung, von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen, gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Im Bereich Governance unterstützen wir konkret bei:
- der Analyse und Dokumentation bestehender Unternehmensführungsstrukturen für ESRS 2 GOV
- der Einschätzung, welche ESRS G1-Angaben aufgrund der Wesentlichkeitsanalyse relevant sind
- der Entwicklung fehlender Richtlinien zu Unternehmensethik, Hinweisgeberschutz und Korruptionsprävention
- der prüfungssicheren Dokumentation des Due-Diligence-Prozesses nach GOV-4
- der Qualitätssicherung aller Governance-Angaben auf Konsistenz und ESRS-Konformität
Für viele KMU übernehmen wir dabei die Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers: flexibel, verlässlich und mit tiefem Verständnis für betriebliche Realitäten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemeinsam aufbauen. Erreichen Sie uns unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
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