Welche Daten müssen für die CSRD Berichterstattung intern erfasst werden?
Für die CSRD Berichterstattung müssen Unternehmen Daten aus drei zentralen Bereichen erfassen: Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – kurz ESG. Welche Datenpunkte konkret erforderlich sind, hängt von den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab, die den individuellen Berichtsumfang eines Unternehmens definiert. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Fragen rund um die interne Datenerfassung.
Welche Datenkategorien verlangt die CSRD konkret?
Die CSRD verlangt Daten entlang der drei ESG-Dimensionen, strukturiert nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dazu gehören unter anderem Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Wassernutzung, Biodiversitätswirkungen, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte in der Lieferkette sowie Angaben zur Unternehmensführung und Compliance.
Die ESRS unterteilen sich in themenübergreifende und themenspezifische Standards. Die themenübergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) legen allgemeine Anforderungen und Angaben fest, die für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten. Die themenspezifischen Standards decken konkrete Bereiche ab:
- Umwelt: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Soziales: Eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer
- Governance: Unternehmensführung, Risikosteuerung, interne Kontrollsysteme, Geschäftsethik und Lobbying
Wichtig zu wissen: Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten.
Was ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und welche Daten folgen daraus?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument der CSRD, das bestimmt, über welche Nachhaltigkeitsthemen ein Unternehmen tatsächlich berichten muss. Sie betrachtet zwei Perspektiven gleichzeitig: die Auswirkungswesentlichkeit (wie beeinflusst das Unternehmen Mensch und Umwelt?) und die finanzielle Wesentlichkeit (wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage des Unternehmens?).
Aus dieser Analyse ergibt sich direkt der individuelle Berichtsumfang. Nur jene ESRS-Themen, die als wesentlich eingestuft wurden, müssen vollständig mit Daten unterlegt werden. Ein produzierendes Unternehmen wird beispielsweise andere Schwerpunkte setzen als ein Dienstleister.
Praktisch bedeutet das: Die Wesentlichkeitsanalyse ist der erste und wichtigste Schritt, bevor überhaupt mit der Datenerfassung begonnen wird. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, entweder zu viele irrelevante Daten zu sammeln oder wesentliche Lücken im Bericht zu hinterlassen.
Wo liegen die Daten im Unternehmen – und wer ist dafür zuständig?
CSRD-relevante Daten sind im Unternehmen weit verteilt und liegen selten an einem zentralen Ort. Sie befinden sich in verschiedenen Abteilungen, werden in unterschiedlichen Systemen gepflegt und sind häufig nicht primär für Nachhaltigkeitszwecke erfasst worden.
Typische Datenquellen und zuständige Bereiche sind:
- Umweltdaten: Energie- und Umweltmanagement, Facility Management, Produktion
- Personaldaten: HR-Abteilung (Fluktuation, Diversität, Weiterbildung, Arbeitssicherheit)
- Finanzdaten: Controlling und Rechnungswesen (nachhaltigkeitsbezogene Investitionen, Risikobewertungen)
- Lieferkettendaten: Einkauf und Supply Chain Management
- Governance-Daten: Rechtsabteilung, Geschäftsführung, Compliance
Der Nachhaltigkeitsverantwortliche übernimmt in diesem Prozess die Koordinationsrolle: Er fungiert als zentrale Anlaufstelle, stimmt sich mit den Fachabteilungen ab und stellt sicher, dass alle relevanten Datenpunkte rechtzeitig und in der richtigen Qualität vorliegen.
Welche Datenlücken entstehen bei der CSRD-Umsetzung am häufigsten?
Die häufigsten Datenlücken bei der CSRD-Umsetzung entstehen bei Scope-3-Emissionen, Lieferkettendaten, sozialen Kennzahlen auf Ebene der Wertschöpfungskette sowie bei qualitativen Governance-Angaben. Diese Bereiche wurden in vielen Unternehmen bisher nicht systematisch erfasst.
Konkret zeigen sich folgende Lücken regelmäßig in der Praxis:
- Fehlende oder unvollständige CO₂-Daten für vorgelagerte und nachgelagerte Emissionen (Scope 3)
- Keine standardisierten Abfragen bei Lieferanten zu deren ESG-Performance
- Lückenhafte Personalstatistiken, etwa zu Lohngleichheit oder Diversitätskennzahlen
- Unzureichende Dokumentation von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Fehlende Verknüpfung zwischen Nachhaltigkeitsstrategie und messbaren Zielen
Diese Lücken frühzeitig zu identifizieren, ist entscheidend, denn viele lassen sich nicht kurzfristig schließen. Für einige Datenpunkte braucht es neue interne Prozesse, neue Systeme oder die aktive Mitarbeit von Lieferanten.
Wie werden CSRD-Daten strukturiert gesammelt und dokumentiert?
CSRD-Daten werden strukturiert gesammelt, indem zunächst ein klares Datenerfassungskonzept entwickelt wird: Welche Datenpunkte werden benötigt, wer liefert sie, in welchem Format und zu welchem Zeitpunkt? Dieses Konzept bildet die Grundlage für einen wiederholbaren, revisionssicheren Prozess.
Bewährte Schritte für eine strukturierte Datenerfassung:
- Datenkatalog erstellen: Alle wesentlichen Datenpunkte aus der Wesentlichkeitsanalyse auflisten und den zuständigen Abteilungen zuordnen
- Datenverantwortliche benennen: Für jeden Datenpunkt eine verantwortliche Person festlegen
- Erfassungstools wählen: Je nach Unternehmensgröße können einfache Tabellenstrukturen oder spezialisierte Softwarelösungen eingesetzt werden
- Datenqualität sichern: Plausibilitätsprüfungen und interne Reviews einbauen
- Dokumentation pflegen: Berechnungsmethoden, Datenquellen und Annahmen transparent festhalten, um die Prüfbarkeit sicherzustellen
Gerade die Dokumentation der Methodik ist für die externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS-Standards unverzichtbar. Prüfer müssen nachvollziehen können, wie ein Datenpunkt ermittelt wurde.
Müssen auch Lieferanten und Partner Daten für den CSRD-Bericht liefern?
Ja, für bestimmte Berichtspflichten müssen auch Lieferanten und Geschäftspartner Daten beisteuern, insbesondere für Scope-3-Emissionen und die Berichterstattung zu sozialen Standards in der Lieferkette. Die CSRD verpflichtet berichtende Unternehmen, wesentliche Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu berücksichtigen.
In der Praxis bedeutet das, dass Einkaufs- und Lieferantenmanagement-Prozesse angepasst werden müssen. Lieferanten sollten frühzeitig eingebunden werden, etwa durch standardisierte Fragebögen oder ESG-Selbstauskünfte. Dabei gilt: Je wesentlicher ein Lieferant für das Geschäftsmodell ist, desto relevanter sind dessen Nachhaltigkeitsdaten für den eigenen Bericht.
Gleichzeitig ist Verhältnismäßigkeit gefragt. Nicht jeder Lieferant muss mit umfangreichen Datenanfragen belastet werden. Eine Priorisierung nach Einkaufsvolumen, Risikoexposition und strategischer Bedeutung hilft, den Aufwand auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD Berichterstattung unterstützt
Die interne Datenerfassung für die CSRD Berichterstattung ist komplex, abteilungsübergreifend und zeitintensiv. Genau hier setzen wir an. Als externe Nachhaltigkeitsberater begleiten wir Unternehmen von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum fertigen, prüfungssicheren Bericht.
Konkret unterstützen wir Sie bei:
- der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Ableitung des individuellen Berichtsumfangs
- dem Aufbau eines strukturierten Datenkatalogs mit klaren Verantwortlichkeiten
- der Identifikation und Schließung von Datenlücken, insbesondere bei Scope-3-Emissionen und Lieferkettendaten
- der Entwicklung von Prozessen zur revisionssicheren Dokumentation aller Datenpunkte
- der Koordination mit Fachabteilungen und Lieferanten im Rahmen der Datenerhebung
- der Erstellung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts nach ESRS
Ob Sie gerade erst mit der CSRD-Vorbereitung beginnen oder bereits mitten in der Umsetzung stecken: Wir begleiten Sie pragmatisch und auf Augenhöhe. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre CSRD Berichterstattung strukturiert und effizient aufsetzen.
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