Was passiert, wenn ein Unternehmen die CSRD Berichterstattung verzögert?

Ungestempelte Compliance-Dokumente auf einem Schreibtisch mit rotem Überfällig-Stempel und Kalender mit überschrittenen Fristen im Hintergrund.

Wer die CSRD-Berichterstattung verzögert, riskiert konkrete rechtliche Sanktionen, darunter Bußgelder, behördliche Prüfungen und mögliche Haftungsfolgen für Geschäftsführende. Gleichzeitig entstehen praktische Geschäftsrisiken: Banken, Investoren und Geschäftspartner reagieren zunehmend sensibel auf fehlende oder verspätete Nachhaltigkeitsinformationen. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Fristen, Konsequenzen und den richtigen Umgang mit Verzögerungen.

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter CSRD-Berichterstattung?

Bei verspäteter oder fehlender CSRD-Berichterstattung drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder, öffentliche Rügen durch Aufsichtsbehörden sowie im Extremfall zivilrechtliche Haftungsansprüche. Die genaue Höhe der Sanktionen hängt von der nationalen Umsetzung der Richtlinie ab, da die EU-Mitgliedstaaten eigene Sanktionsrahmen definieren.

In Deutschland ist die Umsetzung der CSRD in nationales Recht noch im Gange, doch das Handelsgesetzbuch kennt bereits heute Ordnungsgelder für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen. Vergleichbare Mechanismen werden auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet. Wichtig: Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind Unternehmen grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Wer diese Schwellen nicht überschreitet, unterliegt aktuell keiner gesetzlichen CSRD-Pflicht.

Zusätzlich zur direkten Sanktionierung kann eine Verzögerung dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht fristgerecht veröffentlicht wird, sofern der Nachhaltigkeitsbericht integraler Bestandteil des Lageberichts ist. Das wiederum zieht weitere rechtliche Konsequenzen nach sich.

Wer prüft die Einhaltung der CSRD-Fristen?

Die Einhaltung der CSRD-Fristen wird in Deutschland primär durch das Bundesamt für Justiz sowie durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) überwacht. Zusätzlich sind Wirtschaftsprüfer verpflichtet, die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit zu prüfen und Verstöße zu dokumentieren.

Die CSRD schreibt vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht einer externen Prüfung unterzogen werden muss. In der ersten Phase genügt eine sogenannte Limited Assurance, also eine begrenzte Prüfungssicherheit. Langfristig ist eine Reasonable Assurance angestrebt, die einer vollständigen Jahresabschlussprüfung näherkommt. Prüfer, die Unregelmäßigkeiten feststellen, sind zur Meldung verpflichtet. Das bedeutet: Eine Verzögerung oder inhaltliche Lücken im Bericht fallen nicht nur intern auf, sondern werden systematisch dokumentiert und können behördlich weiterverfolgt werden.

Welche Geschäftsrisiken entstehen durch eine verzögerte Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Eine verzögerte CSRD-Berichterstattung erzeugt über rechtliche Sanktionen hinaus erhebliche Geschäftsrisiken: Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern, Wettbewerbsnachteile im Ausschreibungsverfahren sowie Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Unternehmen, die kein transparentes ESG-Nachhaltigkeitsreporting und Berichterstattung liefern, geraten schnell ins Hintertreffen.

Konkret entstehen folgende Risiken:

  • Ausschluss aus Lieferketten: Große Auftraggeber und Konzerne verlangen von ihren Lieferanten zunehmend Nachhaltigkeitsnachweise. Wer keine aktuellen Daten liefert, riskiert, von Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden.
  • Reputationsschäden: Öffentliche Wahrnehmung und Medienberichterstattung reagieren sensibel auf fehlende Transparenz. Ein ausbleibender Bericht kann als Zeichen mangelnder Verantwortung interpretiert werden.
  • Interne Ineffizienzen: Wer die Berichterstattung aufschiebt, sammelt Daten oft unstrukturiert und nachträglich, was erheblichen Mehraufwand bedeutet und die Datenqualität gefährdet.
  • Haftungsrisiken für die Geschäftsführung: Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden, wenn nachweislich bekannte Berichtspflichten ignoriert wurden.

Wie wirkt sich eine CSRD-Verzögerung auf Banken und Investoren aus?

Banken und Investoren sind durch die EU-Taxonomie sowie eigene ESG-Berichtspflichten darauf angewiesen, verlässliche Nachhaltigkeitsdaten ihrer Portfoliounternehmen zu erhalten. Fehlen diese Daten durch eine verzögerte CSRD-Berichterstattung, kann das die Kreditvergabe, Investitionsentscheidungen und Konditionen direkt beeinflussen.

Viele Banken haben inzwischen eigene Nachhaltigkeitskriterien in ihre Kreditvergabeprozesse integriert. Unternehmen ohne belastbare ESG-Dokumentation werden häufig als risikoreicher eingestuft, was sich in höheren Zinssätzen oder sogar in der Ablehnung von Finanzierungsanfragen niederschlagen kann. Institutionelle Investoren, die ihrerseits nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) berichten müssen, sind gesetzlich verpflichtet, ESG-Risiken ihrer Beteiligungen zu berücksichtigen. Fehlen entsprechende Daten, bevorzugen sie in der Regel Unternehmen, die transparent und fristgerecht berichten.

Was sollten Unternehmen tun, wenn sie die CSRD-Frist nicht einhalten können?

Wenn ein Unternehmen absieht, dass es die CSRD-Frist nicht einhalten kann, sollte es sofort handeln: interne Verantwortlichkeiten klären, externe Unterstützung hinzuziehen und proaktiv mit dem Wirtschaftsprüfer kommunizieren. Abwarten ist die schlechteste Option, da Verzögerungen ohne Gegensteuern exponentiell wachsen.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen im Überblick:

  1. Lückenanalyse durchführen: Welche Datenpunkte fehlen noch? Wo bestehen die größten Lücken in der ESG-Dokumentation?
  2. Priorisierung nach Wesentlichkeit: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality) hilft dabei, sich auf die relevantesten Themen zu konzentrieren und den Aufwand zu steuern.
  3. Wirtschaftsprüfer frühzeitig informieren: Transparenz gegenüber dem Prüfer schützt vor späteren Überraschungen und ermöglicht eine realistische Zeitplanung.
  4. Externe Expertise einbinden: Spezialisierte Nachhaltigkeitsberatungen können fehlende Kapazitäten kurzfristig ausgleichen und strukturierte Prozesse aufsetzen.
  5. Dokumentation sichern: Alles, was bereits erhoben wurde, sollte revisionssicher dokumentiert werden, auch wenn der Bericht noch nicht fertig ist.

Wichtig zu wissen: Nach der aktuellen Rechtslage durch den Omnibus-Rechtsakt und die separate „Stop-the-clock“-Richtlinie wurden die Anwendungstermine verschoben. Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten. Diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten verschoben, sodass die Berichtspflicht erst ab 2028 greift. Das schafft Spielraum, sollte aber nicht als Einladung zum Aufschieben missverstanden werden.

Wie lange dauert die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts?

Die Erstellung eines vollständigen, CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts dauert in der Praxis zwischen sechs und zwölf Monaten, abhängig von der Unternehmensgröße, der vorhandenen Datenbasis und dem internen Know-how. Wer ohne Vorarbeit startet, sollte eher mit dem oberen Ende dieser Spanne kalkulieren.

Der Prozess lässt sich grob in drei Phasen unterteilen:

  • Vorbereitung (2 bis 3 Monate): Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, relevante ESRS-Anforderungen identifizieren, Datenquellen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen.
  • Datenerhebung und Dokumentation (3 bis 5 Monate): ESG-Kennzahlen aus verschiedenen Abteilungen zusammenführen, Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen berechnen, soziale und Governance-Daten strukturieren.
  • Berichtserstellung und Prüfung (2 bis 4 Monate): Bericht verfassen, intern abstimmen, an den Wirtschaftsprüfer übergeben und Prüfungsanmerkungen einarbeiten.

Unternehmen, die bereits freiwillig nach GRI oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex berichtet haben, profitieren von einer kürzeren Anlaufzeit. Wer hingegen zum ersten Mal systematisch ESG-Daten erfasst, sollte den Zeitbedarf nicht unterschätzen und frühzeitig mit der Planung beginnen.

Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt

Wir begleiten Unternehmen durch den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstattung: von der ersten Standortbestimmung bis zum fertigen, geprüften Nachhaltigkeitsbericht. Dabei übernehmen wir für viele unserer Kunden die Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers, flexibel, verlässlich und mit einem tiefen Verständnis für betriebliche Abläufe.

Konkret unterstützen wir Sie bei:

  • der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS-Standards
  • der strukturierten Erfassung und Dokumentation aller relevanten ESG-Daten
  • der Erstellung eines gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsberichts, der nicht nur compliant, sondern auch strategisch wertvoll ist
  • der Koordination mit Wirtschaftsprüfern und internen Fachabteilungen
  • der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen nach dem aktuellen Omnibus-Rechtsakt tatsächlich berichtspflichtig ist

Ob Sie gerade erst mit dem Thema starten oder bereits mitten im Prozess stecken und externe Unterstützung benötigen: Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den effizientesten Weg zu Ihrer CSRD-konformen Berichterstattung.

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