Wie wird sich die CSRD Berichterstattung nach 2026 weiterentwickeln?
Die CSRD-Berichterstattung wird sich nach 2026 erheblich verändern: Der verabschiedete Omnibus-Rechtsakt reduziert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich, verschiebt Fristen und passt die Anforderungen an die Praxis an. Gleichzeitig kommen neue digitale Pflichten und eine schrittweise verschärfte Prüfpflicht auf Unternehmen zu. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen, die Nachhaltigkeitsverantwortliche jetzt beschäftigen.
Welche Unternehmen werden ab 2026 neu zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet?
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt werden Unternehmen grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellenwerte überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Damit fällt ein erheblicher Teil der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich heraus. Die sogenannte Welle 2, die ursprünglich ab dem Berichtsjahr 2026 greifen sollte, wurde durch die separate „Stop-the-clock“-Richtlinie um zwei Jahre nach hinten verschoben. Betroffene Unternehmen dieser Gruppe werden erst ab 2028 erstmals berichtspflichtig.
Für Unternehmen, die bereits seit 2024 berichten (große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden), bleibt die Pflicht bestehen. Wer jedoch bislang davon ausgegangen ist, ab 2026 in die Berichtspflicht einzutreten, sollte die neuen Schwellenwerte sorgfältig prüfen und gegebenenfalls den eigenen Zeitplan anpassen.
Wie werden sich die ESRS-Standards nach 2026 verändern?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden nach 2026 überarbeitet und weiterentwickelt. Im Rahmen des Omnibus-Prozesses steht eine Vereinfachung der Datenpunkte auf dem Plan: Viele als zu kleinteilig kritisierte Anforderungen sollen gestrichen oder zusammengefasst werden, um den Berichtsaufwand zu reduzieren.
Konkret diskutiert die EU-Kommission, die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich zu senken und stärker zwischen wesentlichen und ergänzenden Angaben zu unterscheiden. Unternehmen sollen künftig mehr Spielraum bei der Auswahl berichtsrelevanter Themen erhalten, sofern diese aus ihrer eigenen Wesentlichkeitsanalyse hervorgehen.
Für Nachhaltigkeitsverantwortliche bedeutet das: Die ESRS bleiben der zentrale Rahmen für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, aber ihre Ausgestaltung wird praxisnäher. Es lohnt sich, die laufenden Konsultationen der EU-Kommission zu verfolgen und die eigene Datenstrategie flexibel zu halten, anstatt bereits heute alle ursprünglichen Datenpunkte vollständig umzusetzen.
Was bedeutet die CSRD-Omnibus-Reform für die Berichtspflichten?
Die CSRD-Omnibus-Reform bündelt mehrere Änderungen in einem Rechtsakt und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen handhabbar zu machen, ohne ihre Substanz aufzugeben. Neben den angehobenen Schwellenwerten und verschobenen Fristen sieht die Reform auch Erleichterungen bei der Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) vor.
Für die CSRD-Berichterstattung im engeren Sinne sind drei Kernpunkte der Reform besonders relevant:
- Höhere Schwellenwerte: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz sind berichtspflichtig.
- Fristverschiebung: Welle 2 und Welle 3 werden um jeweils zwei Jahre nach hinten verschoben.
- Vereinfachte Standards: Die ESRS sollen überarbeitet und die Datenpunkte reduziert werden.
Wichtig zu verstehen ist: Die Reform ist noch nicht vollständig in nationales Recht überführt. Unternehmen sollten die Entwicklungen auf EU- und Bundesebene weiterhin beobachten und ihre Planungen entsprechend anpassen.
Wie wird die Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte nach 2026 aussehen?
Ab dem Inkrafttreten der CSRD-Pflicht ist eine externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts verpflichtend. In der ersten Phase gilt ein sogenanntes „Limited Assurance“-Niveau, das einer eingeschränkten Prüfung entspricht und weniger tiefgreifend ist als eine vollständige Wirtschaftsprüfung.
Mittelfristig, voraussichtlich ab 2028 oder später, ist eine Anhebung auf „Reasonable Assurance“ geplant, also eine hinreichende Prüfungssicherheit, die der klassischen Abschlussprüfung näherkommt. Dieser Schritt ist jedoch noch nicht verbindlich festgelegt und hängt von den Erfahrungen der ersten Berichtsjahre ab.
Für Nachhaltigkeitsverantwortliche hat das praktische Konsequenzen: Daten müssen revisionssicher dokumentiert, Prozesse nachvollziehbar gestaltet und Quellen klar belegt sein. Wer die Prüfpflicht von Anfang an mitdenkt, spart sich später aufwendige Nacharbeiten.
Welche digitalen Anforderungen kommen mit der CSRD auf Unternehmen zu?
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht in einem maschinenlesbaren digitalen Format zu veröffentlichen. Konkret ist das European Single Electronic Format (ESEF) vorgesehen, das bereits aus der Finanzberichterstattung bekannt ist. Nachhaltigkeitsinformationen müssen mit XBRL-Tags versehen werden, damit sie automatisiert ausgelesen und verglichen werden können.
Diese Anforderung betrifft nicht nur die IT-Infrastruktur, sondern auch die Art, wie Daten intern erfasst und strukturiert werden. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsdaten heute noch in unstrukturierten Formaten wie Excel-Tabellen oder PDF-Berichten verwalten, werden ihre Prozesse anpassen müssen.
Die digitale Tagging-Pflicht tritt schrittweise in Kraft und wird voraussichtlich ab den ersten verpflichtenden Berichtsjahren gelten. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine softwaregestützte Lösung für die Datenverwaltung zu evaluieren und die eigene Berichtsstruktur an die ESRS-Taxonomie anzupassen.
Wie sollten Nachhaltigkeitsverantwortliche ihre CSRD-Strategie jetzt ausrichten?
Nachhaltigkeitsverantwortliche sollten ihre CSRD-Strategie auf drei Prioritäten ausrichten: die eigene Berichtspflicht anhand der neuen Schwellenwerte prüfen, die Dateninfrastruktur aufbauen und die Wesentlichkeitsanalyse als strategisches Steuerungsinstrument nutzen.
Auch wenn sich Fristen verschoben haben, bleibt die inhaltliche Vorbereitung zeitkritisch. Wer erst kurz vor dem Berichtsjahr mit der Datenerhebung beginnt, wird kaum in der Lage sein, die Anforderungen der ESRS vollständig zu erfüllen. Eine schrittweise Vorbereitung ist deutlich effizienter:
- Berichtspflicht klären: Überschreitet das Unternehmen beide Schwellenwerte? Wenn ja, ab wann greift die Pflicht?
- Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Welche ESG-Themen sind für das eigene Geschäftsmodell und die Stakeholder relevant?
- Datenlücken identifizieren: Welche Kennzahlen fehlen noch, und wer im Unternehmen ist für ihre Erhebung zuständig?
- Digitale Infrastruktur aufbauen: Welche Tools unterstützen die strukturierte Erfassung und das digitale Tagging?
- Prüffähigkeit sicherstellen: Sind Datenquellen und Berechnungsmethoden dokumentiert und nachvollziehbar?
Nachhaltigkeitsverantwortliche, die diese Schritte proaktiv angehen, positionieren ihr Unternehmen nicht nur als compliant, sondern nutzen die CSRD als Impuls für eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie.
Wie Adconterra Sie bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung sind komplex, und die laufenden Änderungen durch den Omnibus-Rechtsakt machen eine fundierte Begleitung noch wichtiger. Wir von Adconterra unterstützen Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu gehen.
Unser Leistungsangebot im Bereich CSRD umfasst:
- Berichtspflicht-Check: Wir prüfen, ob und ab wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, und klären die relevanten Schwellenwerte.
- Wesentlichkeitsanalyse: Wir begleiten Sie bei der Identifikation der für Ihr Unternehmen relevanten ESG-Themen nach ESRS.
- Datenerfassung und Dokumentation: Wir strukturieren Ihre Datenprozesse so, dass sie prüffähig und ESRS-konform sind.
- Berichtserstellung: Wir erstellen Ihren Nachhaltigkeitsbericht klar, verständlich und gesetzeskonform, inklusive der Anforderungen an das digitale Format.
- Laufende Begleitung: Als externer Nachhaltigkeitsmanager stehen wir Ihnen auch über das erste Berichtsjahr hinaus zur Seite.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen von den neuen Schwellenwerten betroffen ist oder wie Sie die Vorbereitung strukturiert angehen können? Sprechen Sie uns an – wir sind per Telefon unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail unter hello@adconterra.de erreichbar und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer fundierten CSRD-Berichterstattung.
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