Wie unterscheidet sich eine ESPR-Beratung von einer CSRD-Beratung?
Wer sich erstmals mit EU-Nachhaltigkeitsregulierung beschäftigt, stößt schnell auf zwei Abkürzungen, die oberflächlich ähnlich klingen: ESPR und CSRD. Beide stammen aus dem europäischen Gesetzgebungsrahmen, beide haben Nachhaltigkeitsziele im Blick, und beide beschäftigen Unternehmen zunehmend intensiv. Trotzdem richten sie sich an völlig unterschiedliche Fragen, betreffen verschiedene Unternehmensbereiche und erfordern eine jeweils eigene Art von Beratung. Wer hier Klarheit hat, spart Zeit, Ressourcen und vermeidet doppelte Arbeit.
Dieser Artikel erklärt, was eine ESPR-Beratung von einer CSRD-Beratung unterscheidet, welche Unternehmen welche Unterstützung brauchen und wo es sinnvoll ist, beide Themen gemeinsam anzugehen.
Zwei Regelwerke, zwei völlig verschiedene Ziele
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Berichtspflicht. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten: über Umweltauswirkungen, soziale Standards, Unternehmensführung und die damit verbundenen Risiken und Chancen. Im Mittelpunkt steht also die Frage: Wie wirtschaftet dieses Unternehmen, und welche ESG-Wirkungen entstehen dabei?
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) setzt an einem anderen Punkt an. Sie reguliert nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern einzelne Produktkategorien. Ziel ist es, Produkte bereits in der Designphase nachhaltiger zu machen: langlebiger, reparierbar, recyclingfähig und ressourceneffizient. Die ESPR fragt also: Wie ist dieses Produkt beschaffen, und welche Umwelteigenschaften muss es erfüllen? Eine ESPR-Beratung befasst sich daher mit Produkteigenschaften, Lieferkettendaten und technischen Anforderungen, während eine CSRD-Beratung die gesamte Unternehmensberichterstattung im Blick hat.
Welche Unternehmen welche Beratung brauchen
Die CSRD betrifft nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt grundsätzlich nur noch Unternehmen, die beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Außerdem wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 berichtspflichtig gewesen wären, müssen nun erst ab 2028 berichten.
Für viele KMU bedeutet das: Eine direkte CSRD-Pflicht besteht (noch) nicht. Dennoch geraten sie über ihre Lieferketten unter Druck, wenn große Kunden oder Geschäftspartner ESG-Daten einfordern. Eine CSRD-Beratung lohnt sich in diesem Fall als Vorbereitung oder als Grundlage für freiwillige Berichte nach Standards wie dem VSME. Die ESPR hingegen trifft Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, sobald sie Produkte in betroffenen Kategorien herstellen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen. Hier ist die Unternehmensgröße weniger entscheidend als die Produktpalette.
Unterschiedliche Datenanforderungen und Prozesse
Eine CSRD-Beratung beginnt typischerweise mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Welche Nachhaltigkeitsthemen sind aus finanzieller Sicht relevant, und welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Darauf aufbauend werden ESG-Daten gesammelt, strukturiert und nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) aufbereitet. Der Prozess ist unternehmensübergreifend, bindet viele Fachabteilungen ein und mündet in einem Nachhaltigkeitsbericht.
Eine ESPR-Beratung folgt einer anderen Logik. Hier stehen produktspezifische technische Daten im Vordergrund: Materialzusammensetzung, Energieverbrauch, Reparierbarkeit, Recyclinganteil. Für viele Produktkategorien wird ein digitaler Produktpass verpflichtend, der diese Informationen strukturiert und maschinenlesbar bereitstellt. Die Datenanforderungen sind präzise, technisch und oft direkt an Lieferanten geknüpft. Beide Beratungsformen erfordern also unterschiedliche interne Ansprechpartner: CSRD bindet eher Controlling, HR und Kommunikation ein, ESPR vor allem Produktentwicklung, Einkauf und Qualitätsmanagement.
Wo sich ESPR und CSRD inhaltlich überschneiden
Trotz der unterschiedlichen Ausrichtung gibt es inhaltliche Berührungspunkte. Produktbezogene Umweltdaten, die für den digitalen Produktpass nach ESPR erhoben werden, können direkt in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD einfließen. Informationen zur Ressourcennutzung, zum CO2-Fußabdruck von Produkten oder zur Lieferkette sind für beide Regelwerke relevant.
Wer Daten also einmal sauber erhebt und strukturiert, kann sie für mehrere Zwecke nutzen. Das gilt auch für die CO2-Bilanzierung: Emissionsdaten auf Produktebene fließen in die Scope-3-Berechnung ein, die wiederum Teil der CSRD-Berichterstattung ist. Diese Verbindungen zu erkennen und zu nutzen, ist ein wesentlicher Teil einer effizienten Nachhaltigkeitsstrategie.
Integrierte Beratung als effizienterer Ansatz für KMU
Für kleine und mittelständische Unternehmen, die sowohl mit Produktanforderungen nach ESPR als auch mit Berichtspflichten oder freiwilligem Reporting konfrontiert sind, liegt der Vorteil einer integrierten Beratung auf der Hand. Wer beide Themen getrennt und ohne Abstimmung angeht, riskiert Doppelarbeit, widersprüchliche Datengrundlagen und unnötigen internen Aufwand.
Ein abgestimmter Ansatz beginnt damit, gemeinsame Datenpunkte zu identifizieren, Prozesse so zu gestalten, dass Informationen einmal erhoben und mehrfach verwendet werden können, und Prioritäten nach der tatsächlichen regulatorischen Betroffenheit zu setzen. Gerade für Unternehmen ohne eigene Nachhaltigkeitsabteilung ist das ein erheblicher Effizienzgewinn. Mehr dazu, wie sich CSRD-Anforderungen für den Mittelstand strukturiert angehen lassen, zeigt unsere CSRD-Readiness für den Mittelstand.
Wie wir bei ESPR- und CSRD-Beratung unterstützen
Wir bei Adconterra begleiten Unternehmen sowohl bei der Vorbereitung auf die ESPR als auch bei der Umsetzung von CSRD-konformer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei arbeiten wir bewusst integriert: Daten, die für eine Anforderung erhoben werden, nutzen wir konsequent auch für die andere. Das spart Zeit und schafft eine konsistente Grundlage.
Konkret unterstützen wir unter anderem bei:
- der Analyse, welche ESPR-Produktkategorien ein Unternehmen betreffen und welche Datenpflichten daraus entstehen
- der Vorbereitung auf freiwillige oder verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD oder VSME
- der Entwicklung einer abgestimmten Nachhaltigkeitsstrategie, die beide Regelwerke berücksichtigt
- der Koordination relevanter Fachabteilungen und der strukturierten Datenerhebung
Wenn Sie wissen möchten, welche Anforderungen konkret auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie diese effizient angehen, sprechen Sie uns gerne an. Wir schauen gemeinsam, wo der sinnvollste Einstieg liegt.
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