Wie unterscheidet sich CSRD Berichterstattung für kleine und große Unternehmen?
Die CSRD-Berichterstattung unterscheidet sich für kleine und große Unternehmen vor allem in der Berichtspflicht selbst, den anzuwendenden Standards und dem Umfang der geforderten Informationen. Während große Unternehmen nach den umfassenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen, gibt es für kleinere Unternehmen vereinfachte Rahmenwerke. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Schwellenwerte, Datenpflichten, indirekte Betroffenheit und den praktischen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Welche Unternehmen fallen unter die CSRD-Pflicht?
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene sind Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen gleichzeitig überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Das bedeutet in der Praxis: Ein Unternehmen mit 1.200 Mitarbeitenden, aber einem Umsatz von 200 Millionen Euro fällt nicht unter die direkte Berichtspflicht. Beide Kriterien müssen gemeinsam erfüllt sein. Damit hat der Gesetzgeber den ursprünglich deutlich weiteren Anwendungsbereich der CSRD erheblich eingeschränkt.
Wichtig ist außerdem der aktualisierte Zeitplan: Durch die separate „Stop-the-clock“-Richtlinie wurden die Anwendungstermine verschoben. Unternehmen, die bislang der sogenannten Welle 2 zugeordnet waren und ursprünglich ab 2026 hätten berichten müssen, sind nun erst ab 2028 berichtspflichtig. Wer seinen eigenen Status prüfen möchte, sollte die aktuellen Schwellenwerte und Fristen sorgfältig mit den eigenen Unternehmenskennzahlen abgleichen.
Welche Berichtsstandards gelten für kleine und große Unternehmen?
Große, direkt berichtspflichtige Unternehmen erstellen ihren Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese umfassen thematisch breite Anforderungen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung und verlangen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage. Für kleine und mittlere Unternehmen, die freiwillig berichten oder auf Druck von Geschäftspartnern Informationen bereitstellen müssen, gilt ein vereinfachter Standard.
Der sogenannte VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) wurde speziell für KMU entwickelt. Er ist schlanker aufgebaut, erfordert weniger Datenpunkte und ist auf die typischen Ressourcen und Strukturen kleinerer Unternehmen zugeschnitten. Der VSME besteht aus einem Basis-Modul und einem optionalen Ergänzungsmodul, sodass Unternehmen schrittweise einsteigen können.
Der wesentliche Unterschied liegt also nicht nur im Umfang, sondern auch in der Methodik: Während ESRS eine vollständige Wesentlichkeitsbewertung nach klar definierten Kriterien vorschreibt, ist der VSME-Ansatz pragmatischer und erlaubt eine vereinfachte Einschätzung der relevanten Themen.
Wie unterscheiden sich Wesentlichkeitsanalyse und Datenpflichten je nach Unternehmensgröße?
Für berichtspflichtige Unternehmen nach ESRS ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein zentraler Schritt: Sie prüfen sowohl, welche Nachhaltigkeitsthemen finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit). Daraus ergibt sich, über welche ESRS-Themen tatsächlich berichtet werden muss.
Für KMU, die den VSME nutzen, entfällt diese aufwendige zweistufige Analyse. Stattdessen wird eine vereinfachte Einschätzung vorgenommen, welche Themen für das eigene Geschäftsmodell relevant sind. Die Datenpflichten sind entsprechend geringer: Während ESRS-Berichte Hunderte mögliche Datenpunkte umfassen können, konzentriert sich der VSME auf eine überschaubare Anzahl wesentlicher Kennzahlen zu Energie, Treibhausgasemissionen, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung.
Praktisch bedeutet das: Ein mittelständisches Unternehmen, das freiwillig nach VSME berichtet, kann mit einem strukturierten internen Prozess in wenigen Monaten einen belastbaren Bericht erstellen, während ein ESRS-pflichtiges Unternehmen in der Regel deutlich mehr Zeit, Ressourcen und externe Unterstützung benötigt.
Müssen KMU auch dann berichten, wenn sie nicht direkt berichtspflichtig sind?
Ja, viele KMU sind indirekt von der CSRD-Berichterstattung betroffen, auch wenn sie selbst nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen. Der Grund liegt in den Lieferketten: Große, berichtspflichtige Unternehmen müssen im Rahmen ihrer ESRS-Berichte auch über Nachhaltigkeitsaspekte entlang ihrer Wertschöpfungskette berichten und fordern deshalb zunehmend Daten von ihren Lieferanten und Dienstleistern an.
In der Praxis bedeutet das: Wer als KMU Zulieferer, Dienstleister oder Geschäftspartner eines berichtspflichtigen Unternehmens ist, wird früher oder später mit Anfragen zu CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen, Lieferkettentransparenz oder Umweltmaßnahmen konfrontiert. Wer diese Informationen nicht liefern kann, riskiert Nachteile im Wettbewerb um Aufträge oder sogar den Verlust von Geschäftsbeziehungen.
Diese indirekte Betroffenheit ist für viele KMU der eigentliche Startpunkt für den Einstieg in das Nachhaltigkeitsmanagement. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen ESG-Daten schützt nicht nur Geschäftsbeziehungen, sondern schafft auch intern Klarheit über ökologische und soziale Risiken.
Welche Ressourcen und Kosten sind für CSRD-Berichte je nach Unternehmensgröße einzuplanen?
Der Ressourcen- und Kostenbedarf für die CSRD-Berichterstattung variiert erheblich je nach Unternehmensgröße und anzuwendendem Standard. Für direkt berichtspflichtige Unternehmen nach ESRS ist der Aufwand substanziell: Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung in mehreren Unternehmensbereichen, interne Abstimmung, externe Prüfung und Veröffentlichung erfordern oft ein dediziertes Team und mehrere Monate Vorlaufzeit.
Für KMU, die freiwillig nach VSME oder auf Anfrage von Geschäftspartnern berichten, ist der Aufwand deutlich geringer, aber nicht zu unterschätzen. Folgende Faktoren beeinflussen den tatsächlichen Aufwand:
- Datenverfügbarkeit: Wie gut sind Energie-, Abfall- und Personaldaten bereits erfasst?
- Interne Kapazitäten: Gibt es eine Person, die das Thema koordinieren kann?
- Komplexität des Geschäftsmodells: Wie viele Standorte, Abteilungen oder Lieferanten sind einzubeziehen?
- Externer Unterstützungsbedarf: Wird eine Beratung für Methodik und Umsetzung benötigt?
Grundsätzlich gilt: Je früher ein Unternehmen mit der Datenerfassung beginnt und Strukturen aufbaut, desto geringer sind die Kosten in den Folgejahren. Ein einmaliger Initialaufwand zahlt sich langfristig aus, weil Prozesse und Datenpunkte etabliert sind.
Wie können KMU den Einstieg in die CSRD-Berichterstattung strukturiert angehen?
KMU steigen am besten mit einer klaren Bestandsaufnahme in die CSRD-Berichterstattung ein: Zunächst gilt es zu prüfen, ob eine direkte Berichtspflicht besteht, ob indirekte Anforderungen aus der Lieferkette bestehen und welche Daten bereits intern vorhanden sind. Auf dieser Basis lässt sich ein realistischer Fahrplan entwickeln.
Ein bewährter Einstiegsprozess umfasst folgende Schritte:
- Status-Check: Eigene Betroffenheit prüfen, Anforderungen aus der Lieferkette identifizieren
- Relevante Themen bestimmen: Welche ESG-Themen sind für das eigene Geschäftsmodell wesentlich?
- Datenerfassung aufbauen: Bestehende Datenquellen nutzen, Lücken schließen
- Passenden Standard wählen: VSME für freiwillige Berichterstattung oder Vorbereitung auf ESRS
- Bericht erstellen und kommunizieren: Intern und extern transparent über Nachhaltigkeit berichten
Entscheidend ist, nicht auf den perfekten Zeitpunkt zu warten. Ein erster, noch nicht vollständiger Bericht ist wertvoller als kein Bericht, weil er Lerneffekte erzeugt und die internen Prozesse schrittweise verbessert.
Wie Adconterra KMU bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Genau an diesem Punkt setzen wir an. Als spezialisierte Nachhaltigkeitsberatung begleiten wir KMU und mittelständische Unternehmen durch den gesamten Prozess der CSRD-Berichterstattung, von der ersten Standortbestimmung bis zum fertigen, gesetzeskonformen Bericht. Unser Ansatz verbindet strukturierte Methodik mit praxisnaher Umsetzung, damit Ihr Bericht nicht nur compliant ist, sondern auch strategischen Mehrwert schafft.
Konkret unterstützen wir Sie bei:
- Betroffenheitsanalyse: Wir klären, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen direkt oder indirekt von der CSRD betroffen ist
- Wesentlichkeitsanalyse: Wir begleiten Sie durch die doppelte Wesentlichkeitsbewertung nach ESRS oder die vereinfachte Einschätzung nach VSME
- Datenerfassung und Dokumentation: Wir helfen Ihnen, relevante ESG-Daten systematisch zu erheben und nachvollziehbar zu dokumentieren
- Berichtserstellung: Wir erstellen Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach dem für Sie passenden Standard, vollständig und prüfungsbereit
- Externes Nachhaltigkeitsmanagement: Für Unternehmen ohne eigene Kapazitäten übernehmen wir die Rolle des externen Nachhaltigkeitsmanagers
Sie möchten wissen, welcher Schritt für Ihr Unternehmen jetzt der richtige ist? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail an hello@adconterra.de – und wir entwickeln gemeinsam einen konkreten Fahrplan für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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