Wie bereitet man sich auf die CSRD-Berichtspflicht vor?
Die CSRD-Berichtspflicht verpflichtet Unternehmen ab 2025 zu einer detaillierten, standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Eine erfolgreiche CSRD-Vorbereitung erfordert systematische Planung, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, eine strukturierte Datensammlung und den Aufbau interner Prozesse. Die Vorbereitung sollte mindestens 12 bis 18 Monate vor dem ersten Berichtstermin beginnen, um alle Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie fristgerecht zu erfüllen.
Was bedeutet die CSRD-Berichtspflicht konkret für Unternehmen?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige CSR-Richtlinie und erweitert den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen erheblich. Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis. Alle berichtspflichtigen Unternehmen müssen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte nach einheitlichen ESRS-Standards erstellen.
Die CSRD-Berichtspflicht unterscheidet sich grundlegend von der bisherigen Berichterstattung durch ihre Detailtiefe und Standardisierung. Unternehmen müssen künftig über alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette berichten. Dies umfasst sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen.
Die neuen Anforderungen betreffen drei Hauptbereiche: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Besonders herausfordernd ist die Pflicht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die sowohl Impact Materiality als auch Financial Materiality berücksichtigt. Zudem müssen alle Berichte extern geprüft werden, was die Anforderungen an Datenqualität und Dokumentation erheblich erhöht.
Welche Schritte sind für die CSRD-Vorbereitung unerlässlich?
Die CSRD-Vorbereitung erfolgt in fünf systematischen Schritten: Wesentlichkeitsanalyse durchführen, Datensammlung organisieren, interne Strukturen aufbauen, einen detaillierten Zeitplan entwickeln und klare Verantwortlichkeiten definieren. Diese Schritte bilden das Fundament für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS-Standards.
Der erste Schritt umfasst eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse nach den neuen CSRD-Kriterien. Hierbei identifizieren Unternehmen alle relevanten Nachhaltigkeitsthemen und bewerten diese sowohl hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch in Bezug auf finanzielle Risiken und Chancen.
Parallel dazu müssen interne Strukturen geschaffen werden. Dies bedeutet die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsteams, die Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die Etablierung von Prozessen zur regelmäßigen Datensammlung. Viele Unternehmen arbeiten dabei mit externen Nachhaltigkeitsexperten zusammen, die als externe Nachhaltigkeitsmanager fungieren und sowohl strategisch beraten als auch bei der praktischen Umsetzung unterstützen.
Die Zeitplanung sollte alle kritischen Meilensteine berücksichtigen: von der initialen Analyse über die Datenerhebung bis zur finalen Berichterstellung und externen Prüfung. Dabei ist es wichtig, ausreichend Pufferzeiten einzuplanen, da die CSRD-Berichterstattung komplex und zeitaufwendig ist.
Wie funktioniert die Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD-Standards?
Die Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD basiert auf dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Sie bewertet Nachhaltigkeitsthemen sowohl aus der Impact-Perspektive (Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft) als auch aus der Financial-Perspektive (finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen). Beide Dimensionen müssen systematisch analysiert und dokumentiert werden.
Die praktische Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen. Zunächst erstellen Unternehmen eine umfassende Liste potenzieller Nachhaltigkeitsthemen auf Basis der ESRS-Standards. Diese umfassen Bereiche wie Klimawandel, Biodiversität, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Unternehmensführung.
Die Stakeholder-Einbindung spielt eine zentrale Rolle. Unternehmen müssen relevante Interessengruppen wie Kunden, Lieferanten, Mitarbeitende, Investoren und Gemeinden systematisch befragen. Deren Perspektiven fließen in die Bewertung der Wesentlichkeit ein und beeinflussen die Priorisierung der Nachhaltigkeitsthemen.
Die Analyse mündet in eine Wesentlichkeitsmatrix, die alle relevanten Themen nach ihrer Impact Materiality und Financial Materiality einordnet. Nur als wesentlich identifizierte Themen müssen im CSRD-Bericht detailliert dargestellt werden. Diese Fokussierung hilft Unternehmen, ihre Berichterstattung effizient zu gestalten und sich auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte zu konzentrieren.
Welche Daten müssen für die CSRD-Berichterstattung gesammelt werden?
Die CSRD-Berichterstattung erfordert umfassende ESG-Daten in drei Kategorien: quantitative Kennzahlen (wie CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Diversitätsdaten), qualitative Informationen (Richtlinien, Prozesse, Maßnahmen) und zukunftsgerichtete Angaben (Ziele, Strategien, Risikobewertungen). Alle Daten müssen ESRS-konform strukturiert und extern prüffähig dokumentiert werden.
Die Datensammlung orientiert sich an den spezifischen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards. Für den Umweltbereich benötigen Unternehmen beispielsweise detaillierte Emissionsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 1, 2 und 3), Angaben zu Ressourcenverbrauch, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowie Biodiversitätskennzahlen.
Im sozialen Bereich stehen Daten zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Diversität und gesellschaftlichem Engagement im Fokus. Die Governance-Dimension umfasst Informationen zur Unternehmensführung, zu Compliance-Systemen, zum Risikomanagement und zum Stakeholder-Engagement.
Besonders herausfordernd ist die Datenqualität. CSRD-Berichte müssen extern geprüft werden, weshalb alle Daten nachvollziehbar, vollständig und korrekt sein müssen. Unternehmen sollten daher robuste Datensammelprozesse etablieren, die eine kontinuierliche Erfassung und regelmäßige Qualitätskontrolle ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Nachhaltigkeitsberatern kann dabei helfen, effiziente Sammelprozesse zu entwickeln und die ESRS-Konformität sicherzustellen.
Wann sollten Unternehmen mit der CSRD-Vorbereitung beginnen?
Unternehmen sollten mindestens 12 bis 18 Monate vor ihrem ersten CSRD-Berichtstermin mit der Vorbereitung beginnen. Große Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen (Berichtsveröffentlichung 2025), sollten die Vorbereitungen idealerweise bereits abgeschlossen haben. Zusätzlich wurden die Anwendungstermine bereits mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten; diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten geschoben und somit werden die Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig.
Die Vorbereitungszeit variiert je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Nachhaltigkeitsaktivitäten. Unternehmen mit bereits etablierten Nachhaltigkeitsprozessen benötigen weniger Zeit als solche, die komplett neu beginnen. Besonders zeitaufwendig sind die Wesentlichkeitsanalyse, der Aufbau von Datensammelprozessen und die Schulung der beteiligten Teams.
Kritische Meilensteine umfassen die Fertigstellung der Wesentlichkeitsanalyse (6 bis 8 Monate vor dem Berichtstermin), die Etablierung der Datensammlung (4 bis 6 Monate vorher) und die Erstellung des ersten Berichtsentwurfs (2 bis 3 Monate vorher). Zusätzlich muss Zeit für die externe Prüfung eingeplant werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen empfiehlt sich oft die Zusammenarbeit mit externen Nachhaltigkeitsexperten, die als externe Nachhaltigkeitsmanager fungieren. Diese bringen die notwendige Fachkompetenz mit, kennen die ESRS-Standards genau und können den gesamten Prozess von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur fertigen Berichterstattung professionell begleiten. Dies gewährleistet nicht nur die Compliance, sondern macht den Nachhaltigkeitsbericht auch strategisch wertvoll für das Unternehmen.
Wie ADCONTERRA bei der CSRD-Vorbereitung hilft
ADCONTERRA unterstützt Unternehmen umfassend bei der professionellen CSRD-Vorbereitung und -Umsetzung. Unsere Expertise umfasst die komplette Bandbreite der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung:
• Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD-Standards: Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse mit systematischer Stakeholder-Einbindung
• ESRS-konforme Datensammlung: Entwicklung effizienter Prozesse zur Erfassung und Qualitätssicherung aller relevanten ESG-Daten
• Strategische Beratung: Aufbau nachhaltiger interner Strukturen und Definition klarer Verantwortlichkeiten
• Berichterstellung: Professionelle Erstellung prüffähiger CSRD-Berichte nach allen regulatorischen Anforderungen
• Externes Nachhaltigkeitsmanagement: Langfristige Begleitung als strategischer Partner für kontinuierliche Compliance
Starten Sie jetzt Ihre CSRD-Vorbereitung und sichern Sie sich rechtzeitig die Compliance für die kommenden Berichtsjahre. Kontaktieren Sie ADCONTERRA für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht helfen können.
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