Welche Scope-3-Emissionen sind in der CSRD Berichterstattung offenzulegen?
Im Rahmen der CSRD-Berichterstattung müssen berichtspflichtige Unternehmen ihre Scope-3-Emissionen grundsätzlich offenlegen, sofern diese wesentlich sind. Das bedeutet: Alle 15 Kategorien vorgelagerter und nachgelagerter Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette können prinzipiell relevant sein, wobei die tatsächliche Offenlegungspflicht von der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse abhängt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Scope-3-Emissionen in der CSRD-Berichterstattung.
Welche Scope-3-Kategorien sind nach ESRS E1 meldepflichtig?
Nach ESRS E1 sind grundsätzlich alle 15 Scope-3-Kategorien des GHG Protocol offenzulegen, sofern sie im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft werden. Die Kategorien umfassen sowohl vorgelagerte Emissionen (Upstream) als auch nachgelagerte Emissionen (Downstream) entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die 15 Kategorien lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
Vorgelagerte Scope-3-Kategorien (Upstream)
- Eingekaufte Waren und Dienstleistungen
- Investitionsgüter
- Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten
- Vorgelagerte Transportwege und Verteilung
- Abfall aus dem Betrieb
- Geschäftsreisen
- Mitarbeiterpendeln
- Vorgelagerte Leasinggüter
Nachgelagerte Scope-3-Kategorien (Downstream)
- Nachgelagerte Transportwege und Verteilung
- Verarbeitung verkaufter Produkte
- Nutzung verkaufter Produkte
- Entsorgung verkaufter Produkte am Lebensende
- Nachgelagerte Leasinggüter
- Franchising
- Investitionen
Entscheidend ist: Unternehmen müssen nicht automatisch alle 15 Kategorien berichten. Wer im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bestimmte Kategorien als nicht wesentlich eingestuft hat, muss dies jedoch nachvollziehbar begründen.
Gilt die Scope-3-Offenlegungspflicht für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen?
Die Scope-3-Offenlegungspflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, allerdings mit einem wichtigen Vorbehalt: Die Pflicht ist wesentlichkeitsabhängig. Unternehmen müssen nur jene Kategorien berichten, die ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse als relevant ausweist.
Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz pro Jahr. Für Mutterunternehmen großer Gruppen gilt derselbe Maßstab auf konsolidierter Basis.
Zusätzlich wurden die Anwendungstermine bereits mit der separaten „Stop-the-clock“-Richtlinie verschoben. Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen nicht mehr wie ursprünglich 2026 erstmals berichten; diese Pflichten wurden um zwei Jahre nach hinten geschoben, und somit werden die Unternehmen erst ab 2028 berichtspflichtig. Für Nachhaltigkeitsverantwortliche bedeutet das: Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um Datenprozesse und Lieferantenkommunikation frühzeitig aufzubauen.
Wie werden Scope-3-Emissionen für den CSRD-Bericht berechnet?
Scope-3-Emissionen werden nach ESRS E1 auf Basis des GHG Protocol Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard berechnet. Unternehmen können dabei zwischen drei anerkannten Berechnungsmethoden wählen, die je nach Datenverfügbarkeit kombiniert werden.
- Ausgabenbasierte Methode: Emissionen werden anhand von Einkaufsvolumina und branchenspezifischen Emissionsfaktoren geschätzt. Gut geeignet für einen ersten Überblick oder wenn keine detaillierten Lieferantendaten vorliegen.
- Aktivitätsbasierte Methode: Konkrete Aktivitätsdaten wie Transportkilometer, Energiemengen oder Produktionsmengen werden mit Emissionsfaktoren multipliziert. Präziser, aber datenintensiver.
- Lieferantenspezifische Methode: Direkte Emissionsdaten werden von Lieferanten erhoben. Höchste Genauigkeit, setzt aber eine funktionierende Lieferkettenkommunikation voraus.
In der Praxis kombinieren die meisten Unternehmen alle drei Methoden: Für gut dokumentierte Kategorien nutzen sie Lieferantendaten, für schwer erfassbare Bereiche greifen sie auf Durchschnittswerte zurück. Wichtig ist, die gewählte Methodik im Bericht transparent zu dokumentieren und Schätzunsicherheiten offenzulegen.
Was sind die häufigsten Scope-3-Kategorien in der Praxis?
In der Praxis dominieren wenige Kategorien das Scope-3-Profil der meisten Unternehmen. Kategorie 1 (eingekaufte Waren und Dienstleistungen) ist für produzierende Unternehmen und den Handel typischerweise die volumenstärkste Einzelkategorie und macht häufig den Löwenanteil der gesamten Treibhausgasbilanz aus.
Weitere häufig wesentliche Kategorien sind:
- Kategorie 3 (Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten): Relevant für alle Unternehmen, die Energie beziehen, da die vorgelagerten Emissionen der Energiegewinnung hier erfasst werden.
- Kategorie 4 (Vorgelagerter Transport): Besonders bedeutsam für Unternehmen mit komplexen Lieferketten oder hohem Importanteil.
- Kategorie 6 (Geschäftsreisen): Für Dienstleistungsunternehmen oft eine der größten Emissionsquellen, insbesondere wenn Flugreisen häufig anfallen.
- Kategorie 11 (Nutzung verkaufter Produkte): Für Hersteller von Geräten, Fahrzeugen oder energieverbrauchenden Produkten häufig die größte Emissionsquelle überhaupt.
Welche Kategorien für ein konkretes Unternehmen wesentlich sind, hängt stark von Branche, Geschäftsmodell und Lieferkettenstruktur ab. Eine sorgfältige Wesentlichkeitsanalyse ist deshalb der unverzichtbare erste Schritt.
Welche Scope-3-Daten müssen Lieferanten für die CSRD bereitstellen?
Für eine präzise Scope-3-Berichterstattung nach CSRD benötigen Unternehmen von ihren Lieferanten primär produktspezifische Treibhausgasdaten, also den sogenannten Product Carbon Footprint (PCF) oder zumindest unternehmensbezogene Emissionsintensitätsdaten. Ohne diese Primärdaten sind Unternehmen auf Schätzwerte angewiesen, was die Berichtsqualität einschränkt.
Konkret sind folgende Datenpunkte von Lieferanten besonders wertvoll:
- Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Lieferanten, aufgeschlüsselt nach Produkten oder Dienstleistungen
- Eingesetzte Energieträger und deren Mengen in der Produktion
- Transportwege und genutzte Verkehrsträger
- Informationen zu eingesetzten Vorprodukten und deren Herkunft
In der Praxis stoßen viele Nachhaltigkeitsverantwortliche hier auf erhebliche Herausforderungen, weil kleinere Lieferanten selbst keine strukturierten Emissionsdaten erheben. Eine proaktive Lieferantenkommunikation, standardisierte Datenabfrageformulare und klare Fristen sind entscheidend, um den Datenbeschaffungsprozess zu strukturieren. Langfristig empfiehlt es sich, Nachhaltigkeitsanforderungen in Lieferantenverträge aufzunehmen.
Wie unterscheiden sich Scope 1, 2 und 3 in der CSRD-Offenlegung?
Scope 1, 2 und 3 beschreiben unterschiedliche Emissionsquellen entlang der Wertschöpfungskette und unterscheiden sich in der CSRD-Offenlegung sowohl in ihrer Herkunft als auch in ihrer Messbarkeit und Berichtstiefe. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wo die Emissionen entstehen und wer direkte Kontrolle darüber hat.
- Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, zum Beispiel aus Unternehmensfahrzeugen, Heizungsanlagen oder Produktionsprozessen. Diese sind für Unternehmen am leichtesten zu erfassen und zu steuern.
- Scope 2: Indirekte Emissionen aus dem Bezug von Strom, Wärme, Dampf oder Kälte. Unternehmen haben hier keinen direkten Einfluss auf die Emissionen, aber durch die Wahl des Energieanbieters oder den Einsatz erneuerbarer Energien erheblichen Gestaltungsspielraum.
- Scope 3: Alle übrigen indirekten Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Diese machen bei den meisten Unternehmen den größten Anteil der Gesamtemissionen aus, sind aber auch am schwierigsten zu erfassen.
In der CSRD-Berichterstattung nach ESRS E1 müssen Scope-1- und Scope-2-Emissionen grundsätzlich immer offengelegt werden. Scope-3-Emissionen hingegen unterliegen der Wesentlichkeitsprüfung. Allerdings wird erwartet, dass für die meisten berichtspflichtigen Unternehmen zumindest ein Teil der Scope-3-Kategorien als wesentlich einzustufen ist, da die indirekten Emissionen in der Regel die größten Hebel für Klimaschutzmaßnahmen bieten.
Wie Adconterra Sie bei der Scope-3-Berichterstattung unterstützt
Die Offenlegung von Scope-3-Emissionen ist eine der anspruchsvollsten Anforderungen der CSRD-Berichterstattung: Sie erfordert strukturierte Datenprozesse, eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und internen Fachabteilungen. Genau hier setzen wir an.
Als spezialisierte Nachhaltigkeitsberatung begleiten wir Sie von der ersten Analyse bis zum fertigen, gesetzeskonformen Bericht:
- Wesentlichkeitsanalyse: Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen, welche Scope-3-Kategorien für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind, und dokumentieren die Bewertung revisionssicher.
- Datenerfassung und Methodik: Wir entwickeln praxistaugliche Erfassungsprozesse für Ihre Scope-3-Daten und wählen die passende Berechnungsmethode für jede Kategorie.
- Lieferantenkommunikation: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung standardisierter Datenabfragen und der Einbindung Ihrer Lieferkette in den Berichtsprozess.
- Berichtserstellung: Wir erstellen Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS E1, der nicht nur compliant ist, sondern auch strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen schafft.
Ob Sie gerade mit der CSRD-Berichterstattung starten oder Ihren bestehenden Prozess professionalisieren möchten: Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Sie als externer Nachhaltigkeitsexperte zuverlässig begleiten können. Erreichen Sie uns telefonisch unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
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