Kann man CSRD Berichterstattung mit bestehenden GRI-Berichten kombinieren?
Ja, CSRD-Berichterstattung und bestehende GRI-Berichte lassen sich kombinieren. Unternehmen, die bereits nach den Global Reporting Initiative Standards berichten, können viele ihrer vorhandenen Daten, Prozesse und Strukturen als Ausgangspunkt für die CSRD-konforme Berichterstattung nutzen. Eine vollständige Übertragung ist jedoch nicht möglich, da die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eigene Anforderungen mitbringen, die über GRI hinausgehen. Die folgenden Abschnitte erklären, wo die Gemeinsamkeiten liegen, wo die Unterschiede entscheidend sind und wie ein pragmatischer Übergang gelingt.
Welche inhaltlichen Überschneidungen gibt es zwischen CSRD und GRI?
CSRD und GRI teilen ein breites inhaltliches Fundament: Beide Rahmenwerke behandeln Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen und verlangen eine strukturierte Offenlegung von Nachhaltigkeitsleistungen. Themen wie Treibhausgasemissionen, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte in der Lieferkette und Unternehmensführung finden sich in beiden Standards wieder.
Konkret überschneiden sich die Anforderungen vor allem in diesen Bereichen:
- Klimaschutz und Emissionsberichterstattung (Scope 1, 2 und 3)
- Arbeitnehmerrechte und faire Arbeitsbedingungen
- Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Unternehmensführung und Anti-Korruptionsmaßnahmen
- Stakeholder-Einbindung und Wesentlichkeitsbewertung
Diese inhaltlichen Parallelen sind kein Zufall: Die ESRS-Entwickler haben GRI ausdrücklich als Referenz herangezogen. Das bedeutet für Unternehmen mit GRI-Erfahrung, dass sie thematisch bereits gut aufgestellt sind und nicht bei null beginnen müssen.
Können GRI-Daten direkt für CSRD-Anforderungen genutzt werden?
GRI-Daten können als wertvolle Grundlage dienen, aber nicht eins zu eins in die CSRD-Berichterstattung übernommen werden. Die ESRS stellen in vielen Bereichen spezifischere Anforderungen an Datenqualität, Granularität und Dokumentation als die GRI-Standards. Dennoch reduziert vorhandenes GRI-Datenmaterial den Aufwand für die CSRD-Transition erheblich.
Besonders gut nutzbar sind GRI-Daten in folgenden Bereichen:
- Emissionsdaten nach GRI 305 als Basis für ESRS E1 (Klimawandel)
- Mitarbeiterkennzahlen aus GRI 401 bis 405 für ESRS S1 (Eigene Belegschaft)
- Angaben zu Lieferkettenrisiken aus GRI 414 für ESRS S2 (Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette)
Wo GRI-Daten nicht direkt passen, liegt es oft an fehlenden Vergleichswerten, anderen Berechnungsmethoden oder zusätzlichen qualitativen Anforderungen, die die ESRS vorschreiben. Eine Lückenanalyse ist daher der sinnvolle erste Schritt.
Was sind die größten Unterschiede zwischen ESRS und GRI-Standards?
Der größte Unterschied liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit und im Detaillierungsgrad. GRI ist ein freiwilliges Rahmenwerk, das Unternehmen flexibel anwenden können. Die ESRS hingegen sind gesetzlich verankert und schreiben konkrete Offenlegungspflichten, Berechnungsmethoden und Prüfungsanforderungen vor.
Weitere wesentliche Unterschiede:
- Wesentlichkeitskonzept: GRI verwendet eine einfache Wesentlichkeitsprüfung aus Stakeholder-Perspektive. Die ESRS verlangen eine doppelte Wesentlichkeit, die sowohl finanzielle als auch gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigt.
- Prüfungspflicht: CSRD-Berichte müssen von einem Wirtschaftsprüfer oder einer zugelassenen Prüfstelle geprüft werden. Bei GRI-Berichten ist dies freiwillig.
- Strukturvorgaben: Die ESRS geben eine sehr genaue Struktur vor, einschließlich spezifischer Datenpunkte. GRI lässt mehr Spielraum bei der Darstellung.
- Integration in den Lagebericht: Die CSRD-Berichterstattung ist Teil des offiziellen Lageberichts. GRI-Berichte werden typischerweise als separate Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht.
Wie lässt sich ein GRI-konformer Bericht für die CSRD-Transition nutzen?
Ein bestehender GRI-Bericht ist ein strategisch wertvoller Ausgangspunkt für die CSRD-Transition. Er zeigt, welche Daten bereits erhoben werden, welche Prozesse etabliert sind und wo Lücken bestehen. Der praktische Übergang lässt sich in drei Phasen strukturieren.
Zunächst empfiehlt sich eine Gap-Analyse: Welche ESRS-Anforderungen sind durch vorhandene GRI-Angaben bereits abgedeckt? Welche Datenpunkte fehlen noch? Danach folgt die Erweiterung der Datenbasis, insbesondere für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die ESRS-spezifischen Kennzahlen. Abschließend muss die Berichtsstruktur an die CSRD-Vorgaben angepasst werden, da Format und Platzierung im Lagebericht klar definiert sind.
Unternehmen, die diesen Weg strukturiert angehen, können die CSRD-Transition deutlich effizienter gestalten als Unternehmen ohne jede Berichtserfahrung. GRI schafft eine Berichtskultur und ein Datenbewusstsein, das sich direkt auszahlt.
Sollten Unternehmen parallel nach GRI und CSRD berichten?
Ob ein paralleles Reporting nach GRI und CSRD sinnvoll ist, hängt von der Zielgruppe und den strategischen Kommunikationszielen ab. Für viele Unternehmen ist ein paralleles Reporting mittelfristig nicht notwendig, da die CSRD-Berichterstattung inhaltlich bereits einen Großteil der GRI-Anforderungen abdeckt.
Ein paralleles Reporting kann dennoch sinnvoll sein, wenn:
- internationale Stakeholder oder Investoren explizit GRI-konforme Berichte erwarten
- das Unternehmen Teil globaler Lieferketten ist, in denen GRI als Standard gilt
- die Unternehmenskommunikation auf eine breitere, nicht-europäische Öffentlichkeit ausgerichtet ist
Wichtig zu wissen: Nach dem aktuell verabschiedeten Omnibus-Rechtsakt auf EU-Ebene werden Unternehmen für die CSRD grundsätzlich nur noch dann berichtspflichtig, wenn sie beide Schwellen überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz pro Jahr. Unternehmen, die diese Schwellen nicht erreichen, können GRI als freiwilliges Instrument weiterhin nutzen, ohne unter die gesetzliche CSRD-Pflicht zu fallen. Zudem wurden die Anwendungstermine verschoben: Unternehmen der bisherigen Welle 2 müssen erst ab 2028 erstmals berichten.
Welche Tools helfen beim kombinierten CSRD- und GRI-Reporting?
Für das kombinierte CSRD- und GRI-Reporting gibt es eine wachsende Auswahl an Softwarelösungen, die beide Rahmenwerke unterstützen. Entscheidend ist, dass ein Tool die doppelte Wesentlichkeitsanalyse abbilden kann, ESRS-Datenpunkte strukturiert erfasst und gleichzeitig GRI-Kennzahlen verwaltet.
Bewährte Kategorien von Tools sind:
- ESG-Datenplattformen: Systeme wie Workiva, Sweep oder Greenomy ermöglichen die parallele Erfassung von ESRS- und GRI-Datenpunkten mit Mapping-Funktionen.
- Wesentlichkeitsanalyse-Tools: Spezialisierte Anwendungen unterstützen bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die für die CSRD zentral ist.
- Reporting-Frameworks mit Cross-Reference-Funktionen: Viele Plattformen bieten Mapping-Tabellen, die zeigen, welche GRI-Indikatoren welchen ESRS-Anforderungen entsprechen.
Unabhängig vom gewählten Tool gilt: Die Qualität des Reportings hängt weniger vom System als von der Datengrundlage und den internen Prozessen ab. Technologie unterstützt, ersetzt aber kein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement.
Wie Adconterra bei der CSRD-Berichterstattung unterstützt
Die Verbindung von GRI-Erfahrung und CSRD-Anforderungen ist komplex, aber mit der richtigen Begleitung gut zu meistern. Wir unterstützen Unternehmen dabei, vorhandene Berichtsstrukturen gezielt weiterzuentwickeln und gesetzeskonforme CSRD-Berichte zu erstellen, die auch strategisch überzeugen.
Konkret helfen wir dabei:
- Durchführung einer strukturierten Gap-Analyse zwischen bestehenden GRI-Angaben und ESRS-Anforderungen
- Begleitung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als zentralem Schritt der CSRD-Transition
- Aufbau effizienter Datenerfassungsprozesse, die sowohl GRI- als auch ESRS-Datenpunkte abdecken
- Erstellung gesetzeskonformer Nachhaltigkeitsberichte mit klarer Struktur und nachvollziehbarer Dokumentation
- Beratung zu den aktuellen Schwellenwerten und Berichtsterminen nach dem Omnibus-Rechtsakt
Ob Sie gerade erst mit der CSRD-Berichterstattung beginnen oder einen bestehenden GRI-Prozess weiterentwickeln möchten: Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihren individuellen Weg zu einem compliant und wirkungsvollen Nachhaltigkeitsbericht gestalten können. Kontaktieren Sie uns unter Tel.: +49 (0)208 740 104 81 oder per E-Mail: hello@adconterra.de.
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